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Zähne und Finanzen – Wissenswertes

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Finanzen rund um den Zahn von Steuern sparen bis zum Bonusheft. Foto: proDente

Kariesrisiko durch Putzen mindern

„Kommt es wider Erwarten zu einem Problem mit der neuen Krone oder der Füllung, muss der Zahnarzt kostenlos nachbehandeln. Die so genannte Gewährleistungspflicht dauert zwei Jahre. Treten in diesem Zeitraum Mängel auf, die der Zahnarzt zu verantworten hat, muss er diese kostenfrei beheben. Für Mängel, die der Zahnarzt nicht erkennen konnte oder nicht verursacht hat, trägt er keine Verantwortung. Weist ein Zahnersatz erkennbare Mängel auf, darf ihn der Zahnarzt nicht eingliedern. Er muss diese Mängel beseitigen oder durch das zahntechnische Labor beseitigen lassen, das den Zahnersatz hergestellt hat. Die ortsnahe Zusammenarbeit von Zahnarzt und Zahntechnikermeister ist auch ein Vorteil bei möglichen Nachbesserungen oder Reparaturen, da diese schnell durchgeführt werden können.Heil- und Kostenplan„Bei Zahnersatz und kieferorthopädischen Behandlungen wird immer erst ein Heil- und Kostenplan erstellt. Er beschreibt die geplante Behandlung, steckt den Kostenrahmen ab und muss von der Krankenkasse bewilligt werden. Erst dann kann der Zahnarzt mit der Arbeit beginnen. Mit der Bewilligung setzt die Kasse außerdem den Zuschuss fest, den sie zur Behandlung leistet. Der genehmigte Plan ist sechs Monate lang gültig, bis dahin muss die Behandlung abgeschlossen sein.

Gewährleistung

Kontrolluntersuchungen

Zwei Kontrolluntersuchungen pro Jahr sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Rahmen der Kontrolluntersuchung kann der Zahnarzt beispielsweise röntgen, um Entzündungen oder versteckte Karies festzustellen sowie einmal jährlich die „harten Beläge“ – also Zahnstein – entfernen. Zahnstein beherbergt ebenso wie der Zahnbelag eine Vielzahl von Bakterien, die sich in der Mundhöhle ideal vermehren können. Seit 2004 übernehmen die Kassen alle zwei Jahre die Kosten für einen speziellen Parodontitis-Test. Während des Tests tastet der Zahnarzt mit einer Sonde das Gewebe zwischen Zähnen und Zahnfleisch ab. Er misst die Tiefe der Zahnfleischtaschen und prüft ob eventuell eine Entzündung vorliegt. In schweren Fällen wird der betroffene Kiefer geröntgt, so dass der Zahnarzt sich ein genaues Bild vom Zustand des Kieferknochens machen kann.

Zahnersatz zum Nulltarif?

Die absolute Aussage des Begriffs „Zahnersatz zum Nulltarif“ ist falsch. Nur Regelleistungen werden für Patienten kostenlos angeboten. Die Regelleistung ist in Deutschland durch den Gesetzgeber definiert. Sie ist eine medizinisch sinnvolle und zweckmäßige Basisversorgung. Wünscht aber der Patient beispielsweise statt einer herausnehmbaren Prothese mit Klammerverankerung einen festsitzenden Zahnersatz. Oder hat er Interesse beim Zahnersatz möglichst viel von seinen natürlichen Zähnen zu erhalten, sind das höherwertige Leistungen.

Steuern sparen

Die Eigenbeteiligung beim Zahnersatz kann die Steuerlast mindern. Kosten, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, können beim Lohnsteuerjahresausgleich oder der Einkommensteuererklärung unter „Außergewöhnliche Belastungen“ angegeben werden. Ausgaben für Implantate, Kronen, Brücken oder Füllungen gehören zu den anerkannten außergewöhnlichen Belastungen und sind daher steuerlich absetzbar. Finanzgerichte lassen auch fünfstellige Beträge für Implantate gelten.

Versicherungen

Zähne kann man versichern, man muss es aber nicht. Eine Zahnbehandlung zählt nicht zu den existenziellen Risiken, wie etwa die Berufsunfähigkeit. Um Zahnersatz zu finanzieren, könnte zum Beispiel auch ein kleiner Sparvertrag nützlich sein. Doch wer eventuell nicht diszipliniert genug ist und das angesparte Geld für andere Dinge ausgibt oder sich aus Bequemlichkeit nicht selber um die Geldanlage kümmern will, kann eine private Zahnersatz-Zusatzversicherung abschließen. Zu beachten ist, was genau erstattet wird und wie hoch die monatlichen Kosten sind. Vorsicht: Ältere Menschen zahlen hohe Beiträge und manche Versicherungen haben Sperrfristen.

Z wie Zweitmeinung

Liegt einem Patienten schon eine konkrete Behandlungs- und Honorarplanung seines Zahnarztes vor, kann er eine weitere Meinung einholen. Er kann entweder in einer anderen Praxis oder bei einer Patientenberatungsstelle nach einer „Zweiten Meinung“ fragen.

Kariesrisiko durch Putzen mindern

Zähne und Finanzen – Wissenswertes-2
Zähne gegen Zahnbelag gründlich putzen. Foto: proDente

Schon 24 bis 48 Stunden nach dem Zähneputzen haben Bakterien bereits einen Belag auf den Zähnen gebildet, werden sie nicht regelmäßig entfernt. Kommt eine zuckerreiche Ernährung hinzu, haben Kariesbakterien leichtes Spiel. Mehrere hundert verschiedene Bakterienarten leben in unserem Mundraum. Die meisten sind harmlos und für den Menschen sogar lebenswichtig. Einige können aber auch Erkrankungen wie Karies auslösen.

Zahnbelag bildet sich schnell

Direkt nach dem Zähneputzen bildet sich auf der Zahnoberfläche ein dünner Film aus verschiedenen Eiweißen des Speichels, die sogenannte Pellikel. Sie schützt den Zahn vor Säuren und fördert das Einlagern wichtiger Mineralien in den Zahnschmelz. Zunächst ist die Schutzschicht bakterienfrei. Nach und nach heften sich jedoch Bakterien aus dem Mundraum an. Werden sie nicht regelmäßig entfernt, bilden sie innerhalb von 24 bis 48 Stunden einen Biofilm auf den Zähnen, am Zahnfleischrand und im Zahnzwischenraum. Diese sogenannte Plaque kann dann Karies auslösen. Sogar auf herausnehmbarem Zahnersatz kann sich Zahnbelag bilden. Er sollte deshalb ebenfalls gründlich gereinigt werden.