Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

 

Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Anzeige
Rund ums Haus

Was deckt die Hausratversicherung ab?

Was deckt die Hausratversicherung ab? Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Mit einer soliden Versicherung ist man vor großen finanziellen Risiken gefeit.

Im eigenen Zuhause befinden sich zahllose Gegenstände: Möbel, technische Geräte, Kleidung, Schmuck, wichtige Dokumente und wertvolle Dinge. Dinge, die entweder einen wirtschaftlichen oder einen emotionalen Wert aufweisen.So oder so – das Hab und Gut sollte gut abgesichert sein. Mit einer Hausratversicherung kann man seinen Besitz solide absichern. Was deckt sie ab? Eine Hausratversicherung schützt bei Schäden durch Feuer, Sturm, Blitzschlag, Hagel, Leitungswasser, Rohr- und Frostschäden sowie bei Vandalismus, Raub, Einbruchdiebstahl, Explosionen und Implosionen. Sollte die Wohnung vorübergehend nicht bewohnbar sein, kommen einige Versicherer sogar für die Hotelkosten auf.


Ausreichend versichert zu sein, kann demnach ein gutes und sicheres Grundgefühl vermitteln. Aber was bedeutet „ausreichend versichert“ genau? Ein Durchschnittswert von 650 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche wird häufig empfohlen. Bei einer 100 Quadratmeter großen Wohnung entspricht das einer Versicherungssumme von 65 000 Euro. Eine höher angesetzte Deckungssumme ist problemlos abschließbar.

Ein weiterer Faktor, der den schlussendlichen Versicherungsbeitrag mitbestimmt, ist das Tarifgebiet. Die Faustregel besagt: Je kleiner der Wohnort, desto geringer ist das Einbruchsrisiko. Ein weiterer Vorteil einer Hausratversicherung ist die Tatsache, dass Auszubildende und Studenten, die bereits eine kleine eigene Wohnung beziehen, über die Versicherung der Eltern mitversichert sind. lps/AM

Eigenleistungen: Bauhelfer müssen angemelden werden

Eine äußerst beliebte Methode, um die Kosten bei der Umsetzung der Eigenheimpläne zu senken, ist die sogenannte Muskelhypothek. Meist sind das nicht nur Eigenleistungen, denn auch Verwandte und Freunde packen häufig mit an. Schließlich ist man auch bereit, bei deren Bauvorhaben mitzuwirken.

Zwar wird man nicht wegen Schwarzarbeit belangt, denn grundsätzlich fließen für solche Dienste keine Gelder, doch gibt es eine andere Falle, in die der unbedarfte Bauherr tappen könnte. Helfer müssen der Bau- Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Erfährt die Berufsgenossenschaft von den Helfern, können sogar Bußgelder drohen, wenn man die Hilfskräfte nicht gemeldet hat.

Verwandte, Freunde und Nachbarn, die ein Bauherr als Hilfskräfte meldet, sind gegen Arbeitsunfälle versichert. Meist ist es vorab schlecht einzuschätzen, wie viele Kräfte wie lange mitarbeiten, deshalb gibt es längere Fristen für die Details. Pro geleisteter Helferstunde zahlt der Bauherr Versicherungsbeiträge, die nicht einheitlich im ganzen Bundesgebiet sind. Dafür übernimmt die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Unglücksfall die Kosten für alle medizinischen Maßnahmen und für eine anschließende Rehabilitation. Gezahlt wird auch bei langfristigen oder dauerhaften Unfallfolgen.

Versichert ist nicht nur die Arbeit auf der Baustelle selbst, sondern auch der Weg von und zur Baustelle einschließlich der Besorgung von Baumaterial und zu anderen Orten, die im Zusammenhang mit dem Bau aufgesucht werden. lps/Cb