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Köstliche Spargelzeit

Von Extra bis Bruch – Spargel gibt es in verschiedenen Handelsklassen

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Harte Arbeit: Im Gegensatz zu vielen anderen Gemüsen muss Spargel noch immer von Hand geerntet werden. Foto: Jürgen Sörensen/Pixelio

Wer sich Spargel schmecken lassen möchte, sollte auf die Qualität der Stangen achten. Spargel wird in Handelsklassen (HK) eingeteilt, was den Handel innerhalb der EU erleichtern und eine gewisse Qualität des Stangengemüses sicherstellen soll.Dennoch können eine mangelnde Kühlung oder zu lange Lagerung den Geschmack des Spargels negativ beeinflussen. Daher sollten Verbraucher sich weniger auf die Handelsklasse als viel mehr auf den Frischetest vor Ort verlassen.

Handelsklasse Extra

Weißer oder violetter Spargel der Handelsklasse Extra muss mindestens zwölf Millimeter im Durchmesser haben, gerade gewachsen sein und feste, geschlossene Köpfe haben. Er darf nicht verholzt sein.

Handelsklasse I

Bei Spargel der Klasse I dürfen die Stangen leicht gebogen sein. Die Stangen müssen mindestens zehn Millimeter dick sein. Eine beginnende Verholzung ist zulässig.

Handelsklasse II

Zur Handelsklasse II zählen Spargelstangen, die mindestens acht Millimeter dick sind. Die Stangen müssen nicht gerade gewachsen sein und dürfen leicht verfärbt also weiß/violett oder violett sein. Verbraucher müssen eine leichte Verholzung hinnehmen.

Spargelbruch

Spargel, der nicht in eine Handelsklasse eingeteilt werden kann, weil er entweder zu kurz, zu dünn oder abgebrochen ist, wird im Handel häufig als Spargelbruch angeboten. Zwar ist Spargelbruch rein äußerlich keine Augenweide, doch auch er kann ohne Weiteres für verschiedene Gerichte verarbeitet werden.