Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

 

Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Anzeige
Tag des Friedhofs - Region Nord-West

Viel mehr als nur ein Ort der Trauer und des Todes

Viel mehr als nur ein Ort der Trauer und des Todes Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Friedhöfe sind nicht nur Orte der Trauer, sondern bergen eine Vielzahl an Naturschönheit und Leben in sich.

Friedhöfe sind besondere Orte

Wenn in diesem Jahr und am Wochenende 19./20. September der „Tag des Friedhofes“ begangen wird, dann soll dieser Tag in der Öffentlichkeit zuerst dazu beitragen, für mehr Aufmerksamkeit für die Friedhofskultur zu sorgen. Ein weiterer Aspekt ist, den Friedhof als Ort der Trauerbewältigung und Erholungsraum näher zu bringen, sowie Tod und Trauer zu enttabuisieren.Vor fast 20 Jahren, 2001, wurde der Tag des Friedhofes von Friedhofsgärtnern, Friedhofsverwaltungen, Bestattern, Floristen, Bildhauern, Vereinen und Religionsgemeinschaften ins Leben gerufen.

Am Wochenende 19./20. September ist bundesweiter Tag des Friedhofs – Stätte der Ruhe und Einkehr bietet Raum für Besinnung

Friedhöfe sind besondere Orte

Friedhöfe sind ganz besondere Orte. Man kann dort nicht nur trauern und Trost finden – Friedhöfe bieten Ruhe und Raum zum Entspannen, lassen Menschen Hoffnung schöpfen und neuen Mut gewinnen. Trauernde finden hier einen geschützten Rahmen, um sich von den Verstorbenen zu verabschieden und um ihrer zu gedenken. Durch den Umgang mit Blumen und Pflanzen kann die Trauer besser verarbeitet werden, positive Gefühle, wie Wohlbefinden, Entspannung und Heimatgefühl können durch die Bewegung im „Grünen Kulturraum Friedhof“ ausgelöst werden. Friedhöfe sind Orte der Begegnung, der Stille, der Erinnerung und des Abschiednehmens. Ein Friedhof kann immer dann aufgesucht werden, wenn man sich vom stressigen Alltag erholen, eine ruhige Mittagspause verbringen oder einfach die Schönheit und die Ruhe des Ortes genießen möchte.

Welche Art der Beisetzung eignet sich?

Von der See- über die Feuer- bis zur Urnenbestattung gibt es viele Möglichkeiten

Viel mehr als nur ein Ort der Trauer und des Todes-2
Bei einer Baumbestattung steht die Urne am Fuße der Pflanze. Foto: Pixabay

Die Entscheidung, welche Bestattungsart man für sich selbst oder für einen Angehörigen wählt, ist nicht zu unterschätzen und sollte wohlüberlegt sein. Daher ist es wichtig, sich vorab über die verschiedenen Bestattungsarten zu informieren, um abwägen zu können, welche Variante infrage kommt. Grundsätzlich wird zwischen einer Erdbestattung und einer Feuerbestattung unterschieden. In Deutschland entscheidet man sich zu rund 67 Prozent für eine Feuerbestattung und zu ungefähr 33 Prozent für eine Erdbestattung.

Zu den Varianten der Feuerbestattung zählen Seebestattung, Luftbestattung, Baumbestattung, Diamantbestattung, Urnenbeisetzung sowie die anonyme Bestattung. Bei der Seebestattung wird eine spezielle, biologisch abbaubare Urne während einer Zeremonie in das Wasser gelassen. Innerhalb von Deutschland gibt es an der Ost- und Nordsee einige Beisetzungsorte. Außerhalb von Deutschland ist eine Seebestattung ebenfalls im Mittelmeer, Pazifik oder Atlantik möglich.

Die Luftbestattung unterscheidet sich elementar von anderen Formen der Feuerbestattung, da hierbei die Asche beispielsweise aus einem Flugzeug verstreut wird. Die Luftbestattung ist in Deutschland nicht zulässig, kann jedoch in anderen europäischen Ländern umgesetzt werden. Die Diamantbestattung ist eine extravagante Art der Bestattung. Hierbei wird mittels eines speziellen Verfahrens aus der Asche ein Diamant kreiert. Die Baumbestattung, auch Waldbestattung genannt, ist eine relativ neue Bestattungsform, die sich immer größerer Beliebtheit erfreut. Hierbei findet die Beisetzung der Urne am Fuße eines Baumes statt. lps/Jm

Die Bestattung beizeiten planen

Das Abschließen eines Bestattungsvorsorgevertrags, auch Bestattungsverfügung genannt, hat Vorteile, weshalb immer mehr Menschen ihre Bestattung zu Lebzeiten planen. Im Bestattungsvorsorgevertrag werden die Rahmenbedingungen der eigenen Bestattung geregelt. Einerseits kann die Bestattung ganz nach den eigenen Vorstellungen gestaltet werden, andererseits müssen die Bestattungskosten nicht von Familienmitgliedern getragen werden. Hierbei wird in der Regel zwischen einer Erdbestattung und einer Feuerbestattung unterschieden. Die Grabart sowie der bevorzugte Friedhof sind ebenfalls Bestandteil des Vertrags. Auch die Gestaltung der Trauerfeier lässt sich zu Lebzeiten organisieren und schriftlich fixieren. Eine Bestattungsvorsorge kann so ein Gefühl von Sicherheit schaffen, da die Person weiß, dass nach ihrem Tod alles geregelt wird. Der Vertrag kann in jedem Bestattungsunternehmen und bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG abgeschlossen werden. lps/Jm

Welche Kosten entstehen bei einer Beerdigung?

Sehr günstige Angebote enthalten oft pauschalisierte Leistungen – Vergleich ist angeraten

Viel mehr als nur ein Ort der Trauer und des Todes-3
Es ist gesetzlich geregelt, wer für die Bestattungskosten aufkommen muss. Foto: Pixabay

Beerdigungskosten setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen: den Waren und Dienstleistungen des Bestattungsunternehmens, den Zusatzleistungen der Auftraggeber wie beispielsweise Blumenschmuck sowie den Friedhofsgebühren und weiteren Entgelten. Der Bundesverband für Bestatter e. V. rät von besonders günstig angeworbenen Bestattungsangeboten ab, da in diesen häufig pauschalisierte Leistungen enthalten sind. Angehörige sollten sich zudem vorab einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.

Auch der Vergleich von Angeboten verschiedener Bestattungsunternehmen ist empfehlenswert. Wer die Bestattungskosten im Trauerfall zu tragen hat, ist gesetzlich geregelt. So sind diese von bestattungspflichtigen Angehörigen zu tragen. Die Definition, wer als ein bestattungspflichtiger Angehöriger gilt, variiert von Bundesland zu Bundesland, weshalb man sich in seinem jeweiligen Wohnort über die gesetzlichen Regelungen informieren sollte. Im § 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist zudem festgelegt, dass Erben dazu verpflichtet sind die Beerdigungskosten zu übernehmen. Beauftragt ein Angehöriger oder Verwandter die Beerdigung, der jedoch gleichzeitig kein Erbe ist, ist es ihm rechtlich erlaubt, den Erben für die Kosten zu belangen. Wenn die bestattungspflichtigen Angehörigen finanziell nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen, kann das jeweilige Sozialamt zur Unterstützung hinzugezogen werden. Sind keine Angehörigen oder Erben vorhanden oder nicht in der Lage, werden die Kosten von der entsprechenden Ordnungsbehörde des Sterbeortes übernommen. lps/Jm