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L[I]EBENSWERTES BARSINGHAUSEN

Barsinghausens erste Schulranzenparty

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Lea-Rina (6) lässt sich von Ole Jörgensen zeigen, wie ihr neuer Ranzen perfekt eingestellt wird.

Viele Ranzenmodelle der Premiumklasse

Dutzende Kinder testen zahlreiche Ranzen / Anbieter führen rund 80 Premium-Modelle vor / Eltern loben das Top-In-Angebot

Viele Ranzenmodelle der Premiumklasse

Bei kostenlosem Popcorn, Waffeln und Kinderschminken durften die Kinder rund 80 Premium-Schulranzen-Modelle namhafter Hersteller angucken, anziehen und Probe tragen. Ein Angebot, das zahlreiche Familien aus der gesamten Region gerne annahmen: „Eine tolle Veranstaltung, die uns bei der Entscheidung für einen Ranzen sehr geholfen hat“, urteilte Michael Funke aus Ronnenberg während sein Sohn Max (6) einen Ranzen nach dem anderen durch das Spielwarengeschäft trug.

Gesucht: Robust und rückenschonend

Max und seine Eltern entschieden sich schließlich für ein Modell, das sehr gute Chancen hat, den selbst gesetzten Anforderungen aller Beteiligten zu genügen: „Uns war es besonders wichtig, dass der Ranzen möglichst rückenschonend getragen werden kann und die hohen Belastungen der ersten vier Schuljahre möglichst vollständig übersteht“, erklärte Max´ Mama Katarina Buchheim. „Ich wollte unbedingt etwas mit Fußballmotiven“, ergänzte Max. Für den Ranzen-Experten Ole Jörgensen von Step by Step kein Problem: „Wir machen seit 20 Jahren Schulranzen, wir wissen wofür die Kinderherzen schlagen“, sagte Jörgensen überzeugt. Und sollte Recht behalten: Die bei Top-In angebotenen Premium-Modelle von Step by Step, Scout und McNeill erfüllten nicht nur Max seinen Wunsch, auch die fünfjährige Zoe aus Barsinghausen (Meerjungfrauen und Delphine) sowie die sechsjährige Lea-Rina aus Langreder (Pferde und Einhörner) fanden schnell was ihnen gefiel.

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Max (6) hat sich für einen Ranzen mit Fußball-Motiven entschieden.
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Zoe (5) wollte, dass ihr neuer Ranzen bequem zu tragen ist, als Fan von Meerjungfrauen ist sie aber auch optisch mit ihrer Wahl zufrieden.

Für Stephanie Spielmann war die erste Schulranzen-Party ein voller Erfolg: „Ich habe das Gefühl, dass wir vielen Eltern und Kindern an diesem Tag helfen konnten. Die Modelle wirklich ausprobieren zu können und dabei ausführlich beraten zu werden, hat gegenüber dem unpersönlichen Kauf im Internet deutliche Vorteile gezeigt.“ Darin bestätigten die Eltern Spielmann unisono. Spielmann versprach schließlich: „Wenn Sie die Ranzenparty verpasst haben, können Sie selbstverständlich immer noch zu uns kommen und die zahlreichen Premium-Modelle aus unserem Angebot weiterhin vollumfassend testen.“ tow

Top-In Spielzeugmarkt
Bunsenstraße 10
30890 Barsinghausen
Telefon: (05105) 64633
www.topin-toys.de

Jeder Zweite schon Opfer von Internetkriminalität: VGH CyberSchutz jetzt auch für Privatkunden

Das Internet ist aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Mehr als 50 Millionen Deutsche sind täglich online, und das im Schnitt zweieinhalb Stunden lang. Leider ist auch die Cyber-Kriminalität zum Normalfall geworden. Die Fakten sind beunruhigend: Fast jeder zweite Internetnutzer ist bereits Opfer von Kriminellen im Netz geworden, 54 Prozent der Betroffenen erlitten dabei einen finanziellen Schaden. Anfang 2018 brachten die VGH Versicherungen als größter öffentlicher Versicherer in Niedersachsen deshalb eine entsprechende Versicherung an den Start, zunächst für Firmenkunden und Landwirte. Seit Juli steht der VGH Cyber-Schutz auch Privatkunden zur Verfügung. „Selbst wenn Sie Firewalls, Virenscanner und Spamfilter installiert haben – hundert Prozent IT-Sicherheit gibt es nicht“, warnt Christian Nicolai.

Dass der eigene Computer gehackt wird, dass alle Fotos, Kontakte, Dateien und Musiktitel schlagartig weg sind, ist nur eine von vielen Gefahren. Zu ihnen gehören auch Ein- oder

Verkäufe im Internet: „Jeder Fünfte ist beim Online-Shopping schon einmal Betrügern aufgesessen“, weiß der Versicherungsexperte. Ebenso beliebt bei Netzstraftätern ist das „Phishing“, also das Ausspionieren persönlicher Daten und Passwörter, das Abfangen von Kreditkartendetails, Kontonummern, PINs und TANs. Die eigene Identität wird „gestohlen“ und rufschädigend für kriminelle Zwecke missbraucht. Unerwünschte E-Mails und Schadprogramme werden ohne eigenes Wissen unter dem Namen des Opfers versandt, um zum Beispiel das Betriebssystem der Empfänger zu beschädigen.

VGH CyberSchutz für Eigenschäden und Haftpflichtansprüche

Angesichts dieser potenziell kostspieligen Risiken erweitern neue Cyber-Deckungen das bestehende Versicherungsportfolio – wie die Hausrat-, private Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung – vom Wohnraum in die virtuelle Sphäre. In einem vergleichsweise neuen Markt unterscheiden sich die angebotenen Produkte hinsichtlich Struktur und Deckungsinhalten noch erheblich voneinander. Als regionaler Marktführer bietet die VGH Cyber-Leistungen „aus einem Guss“: Sie decken sowohl Eigenschäden als auch

Haftpflichtansprüche geschädigter Dritter. Ein optionaler Cyber-Rechtsschutz trägt Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen – auch im Falle des Vorwurfs strafrechtlicher Vergehen im Internet. Christian Nicolai: „Schon die arglose Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Bildes kann empfindlich teuer werden.“ Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und alle mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.

Cyber-Attacken: Die Frage ist nicht „ob“, sondern „wann“

Wer Opfer von Cyber-Kriminellen wird, gerät in der kritischen ersten Phase schnell in Panik und fühlt sich hilflos gegenüber einem unsichtbaren Angreifer. „Es war uns deshalb wichtig, bei der Entwicklung unserer Cyber-Versicherung nicht nur an den nachträglichen Ausgleich finanzieller Schäden zu denken, sondern den Opfern von Internetkriminellen sofort zur Seite zu stehen“, betont Christian Nicolai. Zum umfassenden Servicepaket gehören ein rund um die Uhr besetzter telefonischer Notdienst für umgehende Hilfe sowie die Vermittlung erfahrener IT-Spezialisten, die sich kurzfristig darum kümmern, den Schaden zu analysieren, ihn zu beheben und Daten wieder herzustellen.

Erstberatung bei Cyber-Mobbing

Auch nicht-materielle Schäden wie Cyber-Mobbing können Folgekosten verursachen. So bietet der VGH Cyber-Schutz auf Wunsch Zugang zur psychologischen Erstberatung, wenn etwa Kinder und Jugendliche in den sozialen Medien von ihren Mitschülern diskriminiert werden – ein Phänomen, das ohne professionelle Hilfe bei Minderjährigen zu Depressionen und Suizidgefährdung führen kann. Zum Leistungsspektrum gehört auch, rechtswidrige Äußerungen über Versicherte im Internet zu löschen.

Umgekehrt schützt der Cyber-Haftpflichtbaustein vor Ansprüchen Dritter, wenn das eigene Kind ohne Wissen der Eltern zu den „Tätern“ gehört.