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Tipps für die Sicherheit im Winter: Auf was Verkehrsteilnehmer achten müssen

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Wer die Scheiben und das Nummernschild vor Fahrtantritt nicht vom Schnee befreit, muss laut Gesetzgeber mit einem Bußgeld rechnen. Foto: lps/DGD

Autofahren im Winter birgt besondere Gefahren. Daher sollte man nicht nur sein Fahrverhalten den erschwerten Umgebungsbedingungen anpassen, sondern auch ein paar weniger bekannte Regeln beachten.  Windschutzscheibe muss komplett frei sein  So ist es beispielsweise nicht erlaubt, die mit Schnee und Eis bedeckte Windschutzscheibe nur punktuell zu befreien. Die Scheibe muss komplett freigekratzt werden, um ein vermeidbares Sicherheitsrisiko auszuschließen. Nur wer freie Sicht hat, kann in Gefahrensituationen schnell genug reagieren.

                     

Schnee entfernen

Nicht entferntes Eis oder nicht vom Auto geräumter Schnee gefährden außerdem die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Schneebrocken die sich lösen, können auf hinterherfahrende Wagen herabstürzen und der Grund für gefährliche Ausweichmanöver sein.

Beschädigt ein vorausfahrendes Fahrzeug durch hochgeschleuderten Matsch oder Eisklumpen ein anderes Fahrzeug, sollte man sich unbedingt das Kennzeichen merken, um den Schaden der Haftpflichtversicherung zu melden.

Auch wenn es sich nicht gerade großer Beliebtheit erfreut, ist es unerlässlich, zum altbewährten Eiskratzer zu greifen. Wer das Auto warmlaufen lässt und damit die Umwelt unnötig stark belastet, riskiert ein Bußgeld. Außerdem verbraucht ein warmlaufender Motor wesentlich mehr Kraftstoff und verschleißt schneller. Ein Bußgeld droht im Übrigen auch, wenn das Kennzeichen nicht eindeutig zu identifizieren ist. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass beide Kennzeichen während der Fahrt immer deutlich erkennbar sein müssen. lps/DGD