Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

 

Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Anzeige
STILLE TAGE IM NOVEMBER

Die Bedeutung des Totensonntags

Die Bedeutung des Totensonntags Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Beim Totensonntag-Gottesdienst gedenkt die Gemeinde der Verstorbenen. Foto: Pixabay/Erge

Erinnerung an die Verstorbenen

Das Totengedenken stellt bereits seit Jahrhunderten einen Bestandteil der menschlichen Kultur dar. Der Totensonntag ist ein Feiertag der evangelischen Kirche - immer am letzten Sonntag des Kirchenjahres vor dem ersten Advent.

Anders als der Volkstrauertag ist der Totensonntag in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt. Im Gedenken an die Verstorbenen begehen die evangelischen Christen diesen Tag.

Der Totensonntag widmet sich zwar dem Gedenken an die Toten, jedoch sollten nicht nur der Tod, sondern auch christliche Werte wie Hoffnung und der Glaube an die Wiederauferstehung im Mittelpunkt stehen. Zum festen Bestandteil des Totensonntages gehört der Besuch des Friedhofes. Im Gedenken an die Verstorbenen zünden viele Menschen eine Kerze als Symbol der ewigen Erinnerung an und um in Gedanken bei Ihnen zu sein.

Zudem werden die Gräber mit Blumen, Gestecken oder Tannenzweigen geschmückt. Durch diese Gesten drücken Angehörige aus, dass ihnen die Verstorbenen in liebevoller Erinnerung bleiben. Der Totensonntag geht zurück ins 19. Jahrhundert, als der preußische König Friedrich Wilhelm III 1816 diesen Feiertag zum „Gedenken an die Entschlafenen" einführte. Dieser Tag sollte sich speziell dem Erinnern an die Verstorbenen widmen.

In vielen Kirchen werden am Totensonntag Gottesdienste abgehalten, bei denen der Pfarrer die Namen der Verstorbenen des jeweils letzten Jahres zum Klang der Kirchenglocken vorliest. Der Totensonntag gilt als ein „stiller Feiertag". Das bedeutet, dass einige Dinge, wie beispielsweise Tanzen oder das Aufführen von Musik in Gaststätten nicht erlaubt sind. Das fröhliche Vergnügen soll an diesem Tag möglichst eingestellt werden, um das stille Totengedenken der Trauernden zu respektieren. Ips/Rg