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Steuerberatung und Rechtshilfe

Steuerbescheid: Wie rechnet das Finanzamt?

Steuerbescheid: Wie rechnet das Finanzamt? Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Die Ausarbeitung der Steuerbescheide erfolgt durch die Sachbearbeiter der Finanzbehörde. Bildquelle: Pixabay

Wer davon ausgeht, die Einkommenssteuererklärung von Festangestellten lässt keinerlei Spielraum zu, irrt sich. Denn obwohl viele Angaben bereits aus der Lohnsteuerbescheinigung ersichtlich sind, können Angestellte eine Vielzahl an Kosten steuerlich geltend machen.       

 

Die Sachbearbeiter des Finanzamtes nehmen sich den Angaben an und erarbeiten einen Steuerbescheid. Zunächst werden die Gesamteinnahmen des Steuerpflichtigen und gegebenenfalls die des Ehepartners ermittelt. Bei Gehaltsempfängern ohne weitere Einnahmequellen ist das schnell erledigt.

Die Basis ist das Jahresbruttogehalt plus etwaige Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosen- oder Krankengeld. Im nächsten Schritt werden sogenannte Werbungskosten abgezogen. Das sind Aufwendungen, die für die berufliche Tätigkeit erforderlich sind. Hierbei kann es sich um Fortbildungen, Arbeitsmittel oder Beiträge von Berufsverbänden handeln. Nachdem alle Werbungskosten abgezogen wurden, ist die „Summe der Einkünfte“ ermittelt. Alleinerziehende, Rentner und Landwirte profitieren vom sogenannten Entlastungsbetrag. Ist dieser abgezogen, steht der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ fest. Anschließend werden die „Sonderausgaben“ abgezogen. Beiträge für Vorsorgeaufwendungen, sogenannte außergewöhnliche Belastungen und Kinderfreibeträge fallen in diese Kategorie.

Nun ist das „zu versteuernde Einkommen“ ermittelt und bildet die Bemessungsgrundlage für die „festgesetzte Einkommensteuer“. Im letzten Schritt werden die bereits geleisteten Vorauszahlungen (monatliche Lohnsteuerzahlungen des Bruttogehaltes) abgezogen. Sind die Vorauszahlungen höher als die festgesetzten Steuern, erhält man eine Rückzahlung vom Finanzamt. Andernfalls muss man eine Nachzahlung leisten. Angestellte sind von einer Nachzahlung jedoch selten betroffen. lps/AM