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Bausparzinsen sind wie andere Zinserträge einkommensteuerpflichtig und müssen in der Anlage KAP zur Steuererklärung aufgeführt werden. Wer den Abzug von Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer vermeiden will, stellt bei der Bausparkasse einen Freistellungsauftrag. Ist 2017 doch Abgeltungssteuer...