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Rechtsanwältin Petra Becke aus Hannover: Güterstandsklausel im Gesellschaftsvertrag – wie sich ein Rosenkrieg vermeiden lässt

In Gesellschaften besteht regelmäßig ein besonderes Interesse, den Kreis der Gesellschafter selbst zu bestimmen und das Unternehmen vor Liquiditätsengpässen zu schützen. Ein dabei oft nicht bedachtes Risiko stellt die Ehescheidung des Gesellschafters dar; diese stellt den Gesellschafter oft nicht nur vor hohe persönliche und...