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In Wohnraummietverträgen wird häufig vereinbart, dass Mieter zum Mietbeginn eine Mietsicherheit (Kaution) leisten müssen. Diese darf gesetzlich bis zu drei Kaltmieten betragen (also ohne Betriebskostenanteil). Mieter haben das Recht, die Kaution in bis zu drei monatlichen Raten zu zahlen, die erste Teilzahlung zum Beginn des...