Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

 

Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Anzeige
Steuerberatung und Rechtshilfe

Steuerberatung lohnt sich in vielen Fällen

Steuerberatung lohnt sich in vielen Fällen Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Professionelle Hilfe im Steuerdschungel: Für eine Erstberatung beim Steuerberater dürfen nur bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und eventuelle Auslagen berechnet werden. Foto: DAV

Die Hilfe eines Steuerberaters ist nur dann nicht nötig, wenn man seit Jahren keine Lohnsteuer zahlt und auch über keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung oder aus Land- und Forstwirtschaft verfügt. Wer aber Vermögen besitzt und selbständig oder freiberuflich arbeitet und/ oder Kapitalerträge erzielt, kann die professionelle Hilfestellung im Steuerdschungel gut gebrauchen. Spätestens dann, wenn man als Arbeitgeber auch Mitarbeiter beschäftigt, ist die Arbeit von Steuerberaterinnen und Steuerberatern gefragt. Es geht dann weniger um Einkommensgrenzen, sondern um die gesamte Einkommenssituation. Vor der Beauftragung eines Steuerberaters steht üblicherweise ein erstes Gespräch. Dabei kann man sich einen persönlichen Eindruck vom Steuerberater oder der Steuerberaterin und der Praxis verschaffen.

Vor der Beauftragung den persönlichen Kontakt suchen und sich über Leistungen informieren

In dieser Unterredung wird es ebenso um den Umfang des Auftrags und die voraussichtliche Höhe der Gebühren gehen. Auch ein erstes Gespräch kann eine Tätigkeit des Steuerberaters sein, wenn er bereits steuerlich relevante Informationen für eine erste steuerliche Einschätzung entgegennimmt. In diesem Fall liegt vermutlich eine Erstberatung im Sinne von Paragraf 21 der Steuerberatervergütungsverordnung

(StBVV) vor, für die eine Gebühr berechnet werden kann. Für eine Erstberatung dürfen jedoch nur bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und eventuelle Auslagen berechnet werden. Nicht immer wird aber eine Erstberatung berechnet, denn besonders bei persönlicher Empfehlung durch bereits vertretene Mandanten soll das erste Gespräch auch dem gegenseitigen Kennenlernen dienen. Es empfiehlt sich dennoch nachzufragen, ob auch für die erste Beratung Gebühren anfallen werden. lps/Cb

Kompetent beraten – Hilfe von Profis

Wer überlegt, sich Rat bei einem Steuerberater zu holen, fragt zunächst, ob die Beauftragung lohnt. Wenn man die fälligen Gebühren scheut, sollte man genau prüfen, ob die persönlichen Kenntnisse des Steuerrechts ausreichen oder nur oberflächlich sind. Es gibt Steuererklärungssoftware, die sogar die Finanzämter anbieten. Auch die Zeit spielt eine Rolle, die man als Arbeitnehmer oder Selbständiger für die Vorbereitung und Erstellung der Steuererklärung benötigt. Den Zeitaufwand für entgangenen Verdienst sollte man in Relation zu den Steuerberaterkosten setzen. Zumindest ein Teil der Kosten kann gespart werden, wenn man die Unterlagen selbst zusammenstellt oder die Buchhaltung selbst übernimmt. Steuerberater kennen von Berufs wegen mehr Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Wenn ein Erstauftrag erteilt wird, könnte die entsprechende Steuererklärung als Grundlage für die folgenden Erklärungen genommen werden. Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2019, die Gewerbesteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung für 2019 endet am 31. Juli 2020. Verspätungszuschläge oder Schätzbescheide lassen sich vermeiden, wenn man einem Steuerberater das Mandat erteilt. Dann ist es möglich, die Abgabefrist bis zum 28. Februar 2021 zu verlängern. Man kann eine Fristverlängerung auch selbst beantragen, doch mit einem Mandat ist man auf der sicheren Seite. lps/Cb