Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

 

Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Anzeige

Seit Anfang des Jahres gelten Neuerungen im Straßenverkehr

Seit Anfang des Jahres gelten Neuerungen im Straßenverkehr Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Wer auf der Autobahn keine Rettungsgasse bildet, muss mit höheren Bußgeldern rechnen. Foto: Bernd Bast/pixelio.de

Weitere Änderungen in diesem Jahr

Der Jahreswechsel besteht nicht nur aus einer Änderung im Datum auf dem Kalender. Oft fällt auch der Startschuss für gesetzliche Änderungen. Der Straßenverkehr bildet dabei keine Ausnahme: Regelmäßig müssen sich Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrer an neue Regel gewöhnen. Wobei es ein Thema gibt, bei dem es keine Änderung geben wird. In diesem Jahr sollte die bundesweite Pkw-Maut auf Autobahnen eingeführt werden. Das Prestigeobjekt der bayerischen CSU ist allerdings auf europäischer Ebene höchstrichterlich verworfen worden. Trotzdem sind es noch viele andere, oft kleinere Änderungen, die 2020 in Kraft getreten sind. Hier ist ein kleiner Überblick:

Fahrgemeinschaften: Die Politik will den Umweltschutz im Straßenverkehr fördern und setzt deswegen auf die Vermeidung von unnötigen Fahrten mit dem Auto. Daher sollen für Fahrgemeinschaften ab drei Personen die Nutzung der Busspur erlaubt, wenn ein entsprechendes Schild darauf hinweist. Damit sollen Fahrgemeinschaften für Angehörige einer Firma attraktiver gemacht werden.

Da allerdings Städte und Gemeinden für die Freigabe der Busspuren zuständig sind, ist es durchaus möglich, dass sich diese Regelung von Stadt zu Stadt unterscheidet. Es ist zudem nicht gesagt, dass die Lust in den Rathäusern stark ausgeprägt ist, dieser Regelung zu folgen, denn der Deutsche Städtetag hat bereits kritisiert, dass es auf den Busspuren keinen zusätzlichen Platz für Pkw gebe.
       

Höhere Bußgelder: Sicherlich auf größere Zustimmung trifft die Erhöhung von Bußgeldern, wenn jemand Geh- und Radwege oder Schutzstreifen zuparkt, denn gerade für Radfahrer gehört dieses Ärgernis zum Alltag. Ein solcher Verstoß kann jetzt bis zu 100 Euro kosten. Punkte in Flensburg sind so auch möglich. Die verschärften Bußgelder gelten auch für das Parken in zweiter Reihe.

Höhere Bußgelder kommen auch auf Autofahrer zu, die auf der Autobahn in Stausituationen keine Rettungsgasse bilden und so den Zugang von Polizei und Rettungsfahrzeugen zur Unfallstelle behindern. Bis zu 320 Euro können hier fällig werden. Dazu käme im Höchstfall noch ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei.

Bußgelder gibt es auch für Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Beim Rechtsabbiegen dürfen diese nur noch Schrittgeschwindigkeit (bis 11 km/h) fahren. Sollte das nicht der Fall sein, können ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden.

Abbiegeassistent für lange Lkw: Der Hintergrund der langsamen Rechtsabbiger sind mehrere Unfälle, bei denen abbiegende Lkw einen Radfahrer übersehen haben. In vielen Fällen ist der Radler dabei tödlich verletzt worden. Aus diesem Grund wird auch ab dem 1. Juli für Lang-Lkw zwischen 18,75 und 22,25 Metern Länge die Pflicht zu einem Abbiegeassistenten eingeführt. Dies gilt zunächst für Neuanmeldungen. Für ältere Fahrzeuge gilt eine Nachrüstpflicht ab 1. Juli 2022.

Mehr Sicherheit für Radfahrer: Mit Inkrafttreten der Novelle müssen sich Autofahrer an ein neues Verkehrszeichen gewöhnen. In rotem Kreis sind Fahrrad und Motorrad zu sehen, die von einem Pkw überholt werden. Bei einem solchen Zeichen ist es Autofahrern verboten, Zweiradfahrer mit und ohne Motor zu überholen. Dies soll der Sicherheit an engen Stellen dienen. Ist das Überholen doch erlaubt, muss der Abstand zwischen Auto und Zweirad innerorts 1,5, außerhalb der Ortschaft zwei Meter betragen.

Weitere Änderungen in diesem Jahr

Gaffer können mit Haftstrafen bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Die E-Auto-Kaufprämie wird erhöht.

Es gelten strengere Verbrauchsmessungen.

Motorradfahren mit Autoführerschein bis 125 ccm.

Digitalradio DAB+ in jedem Neuwagen ab 21.12.2020.

Grüner Pfeil für Radfahrer.

Ausgeschilderte Parkplätze für E- und Carsharing-Autos.

Einführung von Fahrradzonen.