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Der Fachverlag des deutschen Bestattungswesens bietet ein vielfältiges Schulungsangebot für qualifizierte Fachkräfte an

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Von der ersten Beratung bis zur Beerdigung: Wer einen geprüften Bestatter aus dem Fachverband an seiner Seite weiß, der kann sich auf seine professionelle Tätigkeit verlassen. Fotos (2): BdB

Die Mitglieder des Fachverbandes hannoverscher Bestatter setzen nach wie vor konsequent auf Aus- und Fortbildung und verstehen sich als Experten. Sie setzen auf eine gediegene Qualifikation, die ihr Fundament im deutschen Handwerk sieht und als Ausbildungsberuf zur Bestattungsfachkraft und dem Bestattermeister deutschlandweit verbindliche Standards setzt.„Der Bestatter ist ein Beruf, bei dem Interessierte eine große Bandbreite an Arbeitsmöglichkeiten vorfinden“, wirbt der Fachverbandsvorsitzende Torsten Jöcks. Es sei ein „schöner und ansprechender Beruf“, auch wenn dies im ersten Moment nicht so aussieht, da es sich ja unter anderem auch um die Betreuung von Verstorbenen handele.Seit 2003 ist Bestattungsfachkraft ein LehrberufSeit 2003 gibt es den verbindlichen und mit Lehrplänen hinterlegten Handwerksberuf der Bestattungsfachkraft, sowie darauf aufbauend des Bestattermeisters/der Bestattermeisterin. Dennoch können aber auch beruflich ungeeignete Personen den Titel Bestatter führen und durch ihren Marktauftritt Menschen verunsichern und schweren emotionalen und fachlichen Schaden anrichten. Der Titel „Bestatter“ ist nicht rechtlich geschützt, sondern „nur“ der Titel Bestattungsfachkraft beziehungsweise Bestattermeister. „Dass dies so nicht sein kann, sagt der gesunde Menschenverstand“, ist Torsten Jöcks überzeugt.

Eine bundesweite Schulung nach anerkannten Fortbildungsstandards im Handwerk gewährleistet ein einheitliches Berufsbild

In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Dimap gaben erst jüngst 75 Prozent der Deutschen ab 18 Jahren an, dass eine klare Berufsausbildung Grundvoraussetzung sein sollte, um den Bestatterberuf ausüben zu dürfen. Dies wird in mobilen Zeiten auch mit Todesfällen durch weltweit ansteckende Krankheiten elementar, zumal wenn es neben dem Infektionsschutz auch um rechtliche Rahmenbedingungen der Bestattung geht.

Die ergänzenden Ausbildungen sind vielfältig

Mit der Ausbildung zur Bestatterfachkraft/zum Bestattermeister hören die Möglichkeiten, sich fort- und weiter zu bilden, aber nicht auf.

„Zudem werden Lehrgänge zum geprüften Thanatopraktiker, geprüften Kremationstechniker, Kremationsassistenten, geprüften Kundenberater Friedhofsservice und Bürokommunikationsfachwirt im Bestattungsgewerbe angeboten, die teilweise die Ausbildung Bestattungsfachkraft, geprüfter Bestatter oder Bestattermeister voraussetzen“, erklärt Torsten Jöcks.

Der Fachverlag des deutschen Bestattungswesens bietet ein vielfältiges Schulungsangebot für qualifizierte Fachkräfte an-2
Auch bei der Auswahl der Grabstelle und des Friedhofs ist ein geprüfter Bestatter behilflich.

Die Aus- und Fortbildung im Bestattungsgewerbe ist ein fester Bestandteil jeder Berufsplanung als Bestatterin oder Bestatter.

Ziel ist eine qualifizierte Aus- und Fortbildung

Ziel der Organisation ist eine qualifizierte Fortbildung der Bestatter in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern. Der Fachverlag des deutschen Bestattungswesens (FVB) bietet seinen Kunden ein vielfältiges Schulungsangebot, damit sich die Bestatter den Herausforderungen gegenüber dem Wettbewerb stellen und behaupten können. Um die Dienstleistungsbreite und Kompetenz der Bestatter zu erweitern, bietet der Fachverlag Seminare zu unterschiedlichen Fachthemen an.

Eine bundesweit einheitliche Schulung nach den anerkannten Standards der Fortbildungen im Handwerk gewährleisten ein einheitliches Berufsbild und eine hohe Qualität der Fortbildung.

Die Lehrinhalte sind in den einzelnen Fortbildungsmaßnahmen definiert und aufeinander abgestimmt. Die Vorbereitungslehrgänge finden seit 2005 überwiegend im Bundesausbildungszentrum der Bestatter in Münnerstadt (Unterfranken) statt. Diese Einrichtung erlaubt eine umfassende Unterweisung nach neuesten Standards in allen Fortbildungsbereichen.

Die Fortbildung zur/zum Geprüften/-r Bestatter/-in ist berufsbegleitend konzipiert und findet in zeitlich versetzten Modulen statt. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Zulassung der zuständigen Handwerkskammer.

Prüfungen immer im Anschluss an die Ausbildungsmodule

Die Prüfungen finden grundsätzlich jeweils zu Beginn des nächsten oder im unmittelbaren Anschluss an ein Modul statt. Hierdurch sparen die Teilnehmer zusätzliche Wege für die Prüfung. Die praktischen Prüfungen zu den Modulen „Hygienische Versorgung“ und „Beratung + Betreuung“ finden zusammengefasst zu einem modulunabhängigen Zeitpunkt statt.

Damit ist die Ausbildung zum Bestattermeister bundeseinheitlich durch Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft verbindlich geregelt.

Sie ergänzt die Verordnung zum Ausbildungsberuf „Bestattungsfachkraft“ und bietet für alle Absolventen der dreijährigen Ausbildung nunmehr eine weitere Qualifikationsperspektive auf Meisterebene.

Anspruchsvolle Meisterausbildung

Die Meisterausbildung ist anspruchsvoll und deckt die Bereiche Bestattung, Kremation und Friedhof umfassend ab. Die Meisterprüfung kann unter Berücksichtigung der erworbenen Vorkenntnisse bei der Prüfung auch von denjenigen absolviert werden, die sich bisher im Fortbildungsweg qualifiziert haben (Geprüfte Bestatter, Bestattermeister/Funeralmaster oder Bestattungsfachwirte).

Mindeststandards gefordert

In wiederkehrenden Abständen werden Berichte von wenig qualifizierten Marktteilnehmern lanciert, die suggerieren, es käme nicht auf verbindliche Standards zur Erbringung von Bestattungen an, vielmehr müsse man eigentlich „nur ein guter Mensch“ sein. Diese fatale Irreführung, die bei Menschen in Deutschland, die selten mit dem Tod im engeren Umfeld in Berührung kommen, unter Umständen verfängt, nimmt der Fachverband seit Jahren zum Anlass, Mindeststandards beim Zugang zum Bestatterberuf einzufordern.

Nach der Gewerbeordnung reicht es derzeit aus, einen Gewerbeschein zu beantragen, um als Bestatter tätig zu werden. Dies ist in jedem Fall unzureichend. Hinterbliebene wünschen heute nicht mehr nur eine einfache Bestattung, bei der der Verkauf eines Sarges im Mittelpunkt steht. Vielmehr werden von einem Bestatter umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Betreuung und Organisation sowie detaillierte Kenntnisse rechtlicher, sozialer und fachlicher Belange rund um Tod, Trauer und Bestattung erwartet.

Mit der DIN EN 15017 – Bestattungsdienstleistungen – ist der „Stand der Technik“ im Bestattungsgewerbe festgelegt. Diese Anforderungen an die Dienstleistungen bestimmen neben einer zukunftsorientierten Berufsbilddefinition die Gestaltung und den Inhalt der Ausbildung.

„Dies sollte grundsätzlich Voraussetzung sein, um den Beruf des Bestatters ausüben zu dürfen. Nur so bekommen wir die schwarzen Schafe in unserer Branche in den Griff und bleiben ein seriöser Berufs- und Fachhandwerkszweig“, fordert Torsten Jöcks.