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Schlichtung für alle Fälle

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Schlichtung: auch bei Immobilenfragen. FOTOS: C KLOSE/DPA-TMN, DPA

Sonst kassiert Fiskus Erbschaftssteuer

Schlichtungen eröffnen Verbrauchern und Unternehmen die Möglichkeit, sich bei Streitfällen zu einigen, ohne die mitunter trägen und kostspieligen Mühlen der Gerichte in Gang zu setzen. Oft existieren bereits branchenspezifische Schlichtungsstellen, aber es gibt Sparten, in denen dies nicht der Fall ist. Zuständig ist hier nun die neue, vom Bund finanzierte sogenannte Universalschlichtungsstelle im badischen Kehl. Sie biete Verbrauchern eine „unbürokratische und kostenlose Möglichkeit, ihre Rechte außerhalb des Gerichtssaals zu verfolgen“, so die parlamentarische Staatssekretärin im zuständigen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Rita Hagl-Kehl (SPD) kürzlich zum Start. Zur Konfliktlösung macht demnach ein neutraler Schlichter einen Lösungsvorschlag. Mit Anwälten müssen Konfliktparteien nicht vertreten sein. Die Obergrenze in Streitfällen ist auf 50 000 Euro festgesetzt.

Universalstelle soll unbürokratische Möglichkeiten bieten

Was ist eine Schlichtung?
Schlichtungsverfahren würden Verbrauchern mitunter den vielfach umständlichen und teuren Gang vor Gericht ersparen, sagt Erk Schaarschmidt, Finanz- und Dienstleistungsfachmann der Verbraucherzentrale Brandenburg. Sie versuchen, mit Schlichtungsvorschlägen resultierend aus der Bewertung der vorliegenden Schriftstücke, Streitigkeiten zwischen Parteien mit möglichst geringem Aufwand auszuräumen.

Wer kann sich an die Universalschlichtungsstelle wenden?
Verbraucher, die sich in einem Streit um ein Produkt oder eine Dienstleistung mit einem Unternehmer befinden.

Wann ist die Universalschlichtung zuständig?
In Fällen, in denen keine anderen Schlichtungsstellen benannt sind, so Schaarschmidt. Verwiesen wird aber darauf, dass in einigen Fällen branchenspezifische Schlichtungsstellen bessere Konfliktlöser sein können. So existieren etwa für Bankangelegenheiten oder Versicherungen, im Handwerk und im KFZ-Gewerbe spezielle Anlaufstellen. Verbraucher sollten ins Unternehmensimpressum schauen, welcher Schlichtungshinweis aufgenommen ist.

Was kostet das Einschalten der Universalstelle?
Für Verbraucher ist der Dienst laut Schaarschmidt kostenlos. Für Firmen wird eine kostengünstige Gebühr erhoben, die sich am Streitwert orientiert.

Wo liegen die Vorteile der Universalschlichtung?
Sie lässt sich einfach online beantragen. Es geht in der Regel schneller als der Gang vor Gericht und funktioniert in vielen Fällen: etwa bei beschädigten Artikeln im Online-Handel, Rücksendungen oder Zahlungsstreitigkeiten.

Wie funktioniert die Schlichtung hier?
Zuvor müssen sich Verbraucher um gütliche Einigungen etwa mit dem Verkäufer bemüht haben. Der Unternehmer muss zur Schlichtung bereit oder verpflichtet sein. Der Schlichtungsantrag muss die betroffene Firma benennen und spezifische Daten offenlegen. Der Schlichter leitet den Antrag mit den beigefügten Unterlagen dem Unternehmen zur Stellungnahme weiter. Er erörtert den Fall und schlägt unter rechtlicher Würdigung der Akten Lösungen vor. Etwa Preisnachlässe bei beschädigten, aber verwendbaren Artikeln. gd

Info www.verbraucher-schlichter.de

Geerbtes Haus schnell beziehen

Sonst kassiert Fiskus Erbschaftssteuer

Kindern, die von ihren Eltern eine Immobilie erben und mit dem Gedanken spielen, selbst dort einzuziehen, sollten dies besser schnell tun. Dazu raten zumindest Experten der Arag-Versicherungsgruppe. Denn nur, wenn sie unverzüglich die geerbten vier Wände beziehen, muss demnach keine Erbschaftssteuer bezahlt werden. Ansonsten hält der Fiskus die Hand auf, sobald der Wert der Immobilie über dem Freibetrag von 400 000 Euro für Kinder oder 500 000 Euro für Ehegatten liegt, und kassiert Erbschaftssteuer – ohne Berücksichtigung der Steuerbefreiung für ein Familienheim.

In einem von der Arag geschilderten konkreten Fall hatte ein Mann zu lange gezögert und erst mehr als sechs Monate nach seiner Eintragung ins Grundbuch Angebote von Baufirmen für den Umbau seines Elternhauses eingeholt. Die Bauarbeiten begannen zwei Monate später. Zu spät für jegliche Steuerbefreiung, wie die Richter befanden.

Info BFH: II R 37/16