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Rund ums Haus

Im Herbst Fenster- und Türdichtungen prüfen

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In der kalten Jahreszeit sollte das Heim gegen Kälte und Feuchtigkeit gut geschützt sein, denn nur dann ist es kuschelig warm im Haus. Foto: djd/GfA-Dichtungen/iStock.com/ AleksandarNakic

Mehrere Lichtquellen sind im Badezimmer ideal

Zum Herbst gehört ein genauer Blick aufs eigene Zuhause. Um dieses etwa gegen winterliche Kälte und Feuchtigkeitseinbrüche zu schützen, sollte man Tür- und Fensterdichtungen prüfen und bei Bedarf austauschen. Denn durchlässige Dichtungen führen zunächst unmerklich, aber stetig zu einem steigenden Energiebedarf.Mit der nächsten Nebenkostenabrechnung kommt dann die böse Überraschung in Form von Heizkostennachzahlungen. „Dichtungen sind Verschleißartikel und müssen von Zeit zu Zeit gewechselt werden“, rät auch Lars Hagemeier, Geschäftsführer von GfA-Dichtungen.Tatsächlich aber mache sich kaum ein Mieter oder Hausbesitzer darüber Gedanken. Der Grund: Fenster und Türen haben laut dem Experten eine erheblich längere Lebensdauer als die zum Herstellungszeitpunkt eingebauten Dichtungen.

Wenn es zu Hause zieht und pfeift, drohen im Winter Kälte und Feuchtigkeit

„Diese werden oft schon nach wenigen Jahren spröde und härten aus - mit den entsprechenden Folgen“, warnt er. Ein Austausch der alten, verschlissenen Dichtungsprofile sei daher unerlässlich.

So erkennt man defekte Dichtungen an Fenstern und Türen

Ob Fenster oder Türen noch dicht schließen, kann jeder selbst prüfen. Dazu sollte man ein Blatt Papier zwischen Fenster und Rahmen klemmen. Kann man es einfach herausziehen, ist entweder die Dichtung hinfällig oder aber das Fenster nicht mehr richtig eingestellt. Alternativ kann man mit einer brennenden Kerze am Tür- oder Fensterrahmen entlang fahren.

„Flackert die Flamme oder geht sie gar aus, sollte man in jedem Fall handeln und umgehend einen Handwerksbetrieb zurate ziehen“, empfiehlt Lars Hagemeier. Mehr Infos dazu gibt es beispielsweise unter www.gfa-dichtungen.de.

Die Spezialisten finden die richtige Ersatzdichtung, tauschen sie aus und stellen gegebenenfalls auch das Fenster gleich wieder richtig ein.


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Durch den integrierten Antidehnungsfaden wird eine Längenstreckung bei der Montage der Dichtungen vermieden. Foto: djd/GfA-Dichtungen

Arbeit vom Fachmann erledigen lassen

Mit einem Teppichmesser oder einer Schere sollte man ein Stück der alten Dichtung entfernen und damit zum Fachbetrieb oder Fachhändler gehen. Dieser erfragt beim Dichtungsspezialisten die entsprechende Form und stimmt die benötigte Menge ab.

Am besten geeignet sind bereits komplett fertig verschweißte Dichtungsrahmen. Innerhalb weniger Tage bekommt der Kunde dann entweder ein Gegenmuster oder die bestellte Dichtung. „Den Tausch sollte man ausschließlich vom Fachmann machen lassen. Denn nur der Profi kann den korrekten Sitz und die einwandfreie Funktion prüfen“, rät Hagemeier. Wenn alles sitzt, sollten Kälte und Feuchtigkeit keine Chance mehr haben. djd


Mehrere Lichtquellen sind im Badezimmer ideal

Beleuchtung beeinflusst aktive und ruhige Phasen

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Deckenleuchten und Lampen seitlich vom Spiegel können auch dunkel eingerichtete Bäder perfekt inszenieren.

Stimmt das Licht im Badezimmer, geht es dem Menschen gut. Mehr noch als in weiteren Wohnräumen bestehen im Badezimmer, je nach Tageszeit und Stimmung, verschiedene Anforderungen an die Lichtverhältnisse.

Wo morgens kaltes Licht zum Aufwachen und Zurechtmachen gebraucht wird, ist abends warmes zum Entspannen gewünscht. Ein gut durchdachtes Lichtkonzept ist daher essenziell. Ist genügend Platz vorhanden, tut es gut, wohnliche Leuchten im Bad zu integrieren. Experten empfehlen für die Beleuchtung im Bad mehrere dimmbare und idealerweise farblich veränderbare Lichtquellen zu verwenden. Eine Kombination aus Decken-, Wand- oder Pendelleuchten sowie eine besondere Ausleuchtung des Spiegels bieten sich dafür an.

Kommt das Licht hingegen ausschließlich von der Decke, entstehen beim Blick in den Badezimmerspiegel unvorteilhafte Schatten. Vor allem am Spiegel ist daher eine zusätzliche, am besten seitlich platzierte, blendfreie Lichtquelle unabdingbar. Bei der Installation von Licht im Badezimmer gelten die Regeln für Feuchträume. Die Bereiche rund um die Wanne und die Dusche unterliegen besonders strengen Vorschriften. Selbst in Waschbeckennähe müssen die Leuchten, falls sie Spritzwasser abbekommen könnten, der Schutzart „IP X4“ entsprechen. In Fachmärkten für Lampen und Beleuchtung oder im Baumarkt können kompetente Mitarbeiter dazu Auskunft erteilen. Wohnleuchten werden im Bad ausschließlich an Stellen eingesetzt, wo sie nicht mit Wasser in Berührung kommen können. lps/Bi

HOAI ist verbindliches Preisrecht für Projekte

Die Honorarordnung regelt nicht, welche Leistungen Fachleute zu erbringen haben

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Die HOAI gilt für Architekten und Ingenieure, die für inländische Vorhaben tätig sind. Foto: BG Bau

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Rechtsverordnung des Bundes zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie gilt für alle Personen, die in Deutschland für inländische Projekte tätig sind. In ihrer seit 2013 geltenden Fassung regelt die HOAI die Vergütung von Leistungen von Architekten und Ingenieuren, die sie in den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Bauwesen erbringen.

Ausgenommen sind Leistungen aus den Bereichen Bauphysik, Bodenmechanik, Prüfung der Umweltverträglichkeit, Vermessungswesen. Für diese Leistungen gibt es nur unverbindliche Regelungen. Ansonsten ist die HOAI verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Sie gilt nur in wenigen Fällen nicht, zum Beispiel für Planungsleistungen von Bauunternehmen, die als Generalunternehmer umfassende Bauleistungen erbringen. Nur in Ausnahmefällen können die Mindestsätze unterschritten und die Höchstsätze überschritten werden. Eine europäische Regelung der Honorare steht bislang aus. Nach Ansicht von Rechtswissenschaftlern wird der freie Wettbewerb durch Gebührenordnungen nicht behindert. Sofern bei Auftragserteilung zwischen Auftraggeber und Architekt bzw. Ingenieur nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gelten die jeweiligen Mindestgebührensätze als vereinbart. Die HOAI ist auch für andere Fachleute bindend, die entsprechende Leistungen erbringen, aber selbst keine Architekten oder Ingenieure sind. Die HOAI regelt nicht, welche Leistungen der Architekt bzw. der Ingenieur zu erbringen hat. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen bestimmt sich aus dem jeweils geschlossenen Werkvertrag. Gesetzliche Grundlage ist deshalb das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). lps/Cb