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Regelmäßige Wartung schützt Gebäude vor Wetterextremen

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Haus und Grundstück müssen in einem sicheren Zustand sein. Daher sollten auch regelmäßig alle Bäume auf dem Grundstück überprüft werden. Foto: dpp Autoreporter

Im Oktober beginnen die stürmischen Zeiten. Herbststürme brausen über das Land, und die Zeit der Sturmschäden beginnt. Ob abgedeckte Dächer oder auf Autos gestürzte Bäume, die Folge sind Schäden an Gebäude und Hausrat. Betroffen sind Haus- und Autobesitzer und Mieter. Die Sturmschäden werden von diversen Versicherungen je nach der Situation durch die Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Elementarschadenversicherung, Kfz-Kaskoversicherung und Haftpflichtversicherung reguliert. Die Grenze, ab welcher Windgeschwindigkeit Sturmschäden durch die Versicherung übernommen werden, liegt bei Windstärke 8.Sturmschäden am HausDie Hausbesitzer sind regelmäßig für ihr eigenes Hab und Gut durch die Wohngebäudeversicherung auf Neuwertbasis abgesichert, die nicht nur bei Feuer- und Leitungswasserschäden einspringt, sondern auch in stürmischen Zeiten. Sie zahlt auch bei Schäden, die am Haus entstanden sind, weil ein Baum umgeknickt ist oder Äste herumgewirbelt wurden. Hat ein Baum auf dem Nachbargrundstück Schäden angerichtet, dann leistet zwar dessen Wohngebäudeversicherung ebenfalls; jedoch wird sie beim Besitzer des Baumes beziehungsweise bei seiner Haftpflichtversicherung Rückgriff nehmen, wenn sich herausstellt, dass der Baum morsche Äste hatte, die auch bei weniger starken Winden abgebrochen wären und Schaden angerichtet hätten. Hat der Wind das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt, so sind die Folgeschäden ebenfalls durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Wer jedoch Gartenhäuschen oder ähnliche Grundstücksbestandteile mitversichern will, der muss dies im Regelfall mit seiner Versicherung extra vereinbaren. Für voll gelaufene Keller gibt es nur Geld von der Wohngebäudeversicherung, wenn Elementarschäden mitversichert sind.

Herbststürme können verheerende Schäden und Unfälle anrichten, umso wichtiger sind präventive Maßnahmen

Sturmschäden an Wohnungseinrichtungen fallen unter den Schutz der Hausratversicherung. Sie ersetzt zum Beispiel Schäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen. Regenwasserschäden sind versichert, wenn der Wind das Dach abgedeckt oder ein Fenster eingedrückt hat und dadurch Wasser in die Wohnung gelaufen ist. Für zerborstene Scheiben kommt eine Glasbruchversicherung auf.

Wenn das Auto beschädigt ist

Autofahrer sollten wissen: Wer mit seinem Wagen bei Sturm von der Straße abkommt oder gegen einen auf der Straße liegenden Baumstamm fährt, dem ersetzt die Vollkaskoversicherung den Schaden; die Teilkaskoversicherung würde dafür nicht ausreichen. Das gilt ebenfalls, wenn jemand in ein Fahrzeug hinein fährt, das zuvor gegen einen umgestürzten Baum geprallt ist. Die Teilkasko kann aber in Anspruch genommen werden, wenn ein Pkw durch herunter gefallene Gegenstände wie Dachziegel, Äste oder durch einen umstürzenden Baum beschädigt wurde. Natürlich sind solche Schäden auch durch die Vollkasko gedeckt, informiert Wolfgang Büser von der dpp.

Gibt der Deutsche Wetterdienst eine Unwetter- oder Orkan-Warnung heraus, sollten Hausbesitzer das Haus richtig auf den Sturm vorzubereiten und mögliche Gefahrenherde beseitigen. Daher sollten rechtzeitig vor dem Sturm alle losen Gegenstände im Garten und auf der Terrasse befestigt und Stühle und Tische sicher untergestellt oder angebunden werden. Alle Fenster im Haus sind zu schließen. Nur so vermeiden Sie plötzlichen Durchzug, der Schäden an den Scheiben und in den Wohnräumen verursachen kann. Auch Keller- und Dachfenster sollten geschlossen sein. Im Winter können bei heftigen Stürmen die Temperaturen abrupt abfallen. Ist das Kellerfenster offen, besteht die Gefahr, dass Leitungen einfrieren und platzen. Markisen fährt man am besten vollständig ein.

Hausbesitzer unterliegen einer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Ihr Haus und Grundstück in einem sicheren Zustand sind. Bauliche Mängel, die zu einer Gefährdung von Passanten führen könnten, sind zu beheben. Daher sollten auch regelmäßig alle Bäume auf dem Grundstück überprüft werden. Der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) empfiehlt, zweimal pro Jahr eine Bauminspektion durchzuführen.

Schadensbegrenzung ist Pflicht

Die Unwetterzentrale rechnet mit schweren Sturmböen und vielerorts sogar orkanartigen Böen. Für die Bewohner bedeutet das: sofort Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu begrenzen – auch wenn sie versichert sind. „Die Versicherten sind dazu sogar verpflichtet“, sagt Sylvine Löhmann, Schadenexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Wer versichert ist, sollte den Schaden sofort der Versicherung melden – die meisten Anbieter haben eine Hotline, die rund um die Uhr besetzt ist. Hier bekommen die Betroffenen auch Tipps zur Schadensabwicklung oder Informationen zu Handwerkern. Für die Versicherung ist es wichtig, dass alle beschädigten Gegenstände genau aufgelistet werden. „Unsere Empfehlung ist, alle Schäden zu fotografieren und die beschädigten Gegenstände so lange aufzubewahren, bis der Versicherer sein Okay für die Entsorgung gibt“, so Sylvine Löhmann. „Bei Schäden am Haus oder an der Wohnung ist es zudem sinnvoll, Fotos vom Zustand vor dem Sturm mit einzureichen.“