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Planen, Bauen, Wohnen

Stressfrei putzen mit modernen Geräten

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Sauger für Fenster und andere glatte Flächen sind eine Unterstützung. Foto: Dyson

Selbst schleifen und versiegeln

Reinigungsgeräte wie ein kabelloser Fenstersauger sorgen für streifenfreien Glanz auf glatten Fensterflächen. Hilfreich ist zum Beispiel ein Set mit einem Mikrofaser-Wischer, mit Sprühflasche und einer zweiten, schmalen Absaugdüse.Die Anwendung am Fenster ist einfach: Das Reinigungsmittel wird aufgesprüht und wirkt kurz ein. Auch hartnäckige Verunreinigungen kann man mit dem Mikrofaserwischer leicht lösen.Danach wird die bearbeitete Fläche mit dem Fenstersauger abgezogen. Tropfendes Schmutzwasser wird dabei von der Oberfläche abgesaugt, ohne Flecken oder Streifen zu hinterlassen. Das funktioniert sogar, wenn das Gerät nicht senkrecht, sondern schräg oder kopfüber gehalten wird.

Für den Haushalt gibt es viele Hilfsmittel – zum Beispiel handliche Fenstersauger

Eine Akkuladung des Saugers reicht für eine Fläche von 25 bis 30 Quadratmeter Fenster. Zwischendurch kann der Schmutzwassertank entleert werden.

Mit einem Reinigungskonzentrat stellt man die Reinigungslösung her und dann füllt man sie in den Tank. lps/Cb

Selbst schleifen und versiegeln

So können Heimwerker nach dem Kauf einer Wohnung oder Immobilie Holzböden aufpeppen

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Eine praktische Methode: Mit einer Schleifmaschine können Parkettböden neu versiegelt werden. 
Foto: Busche

Heimwerker und Bauherren, die durch Eigenleistungen Kosten sparen wollen, stehen vor der Frage: Was kann ich mir zutrauen, wenn Renovierungen auf dem Programm stehen? Nach dem Erwerb einer Gebrauchtimmobilie oder dem Bezug einer Mietwohnung kommt eine Bestandsaufnahme.

Ist ein Parkettboden vorhanden, wird man ihn vermutlich abschleifen und neu versiegeln müssen. Der Arbeitsablauf gestaltet sich dann so: abschleifen, etwaige Fugen und Risse reparieren, dann versiegeln. Bei alten Böden wird bis auf das Holz abgeschliffen, bei neu verlegten Böden soll die Oberfläche glatt sein. Zunächst stellt man Baufreiheit her. Das heißt, Möbel, Teppiche, Vorhänge und andere Dinge, die den Boden berühren, werden entfernt. Dann müssen die Sockelleisten mit einem Meißel abgenommen werden. Danach prüft man die Beschaffenheit des Bodens. Gelöste Holzteilchen werden festgeleimt und Nagelköpfe versenkt, sofern vorhanden. Schleifscheiben könnten Schaden nehmen.

Funkenschlag könnte Schleifmehl entzünden, weshalb auch der Boden gründlich abgesaugt wird. Es macht einen Unterschied, ob der Boden wegen Laufspuren oder eines uneinheitlichen Farbbildes nur eine Auffrischung braucht oder ob eine gründliche Bodensanierung ansteht. Genügt eine Auffrischung, reicht es, die beschädigte Lackschicht zu entfernen beziehungsweise matt zu schleifen.

Dafür geht man mit einem Schwingschleifer einmal über das Parkett, um es schließlich neu zu versiegeln. Alle anderen Arbeiten erfordern mehr Arbeitsaufwand. Vor dem letzten Schleifgang sind noch zwei Umstände wichtig. Kleine Risse und Fugen müssen ausgebessert werden.

Ränder, Ecken und schwer zugängliche Stellen erfordern besondere Maschinen bzw. Vorsatzstücke. lps/Cb

Rechnung vom Schlüsseldienst-Service prüfen

Ob Wucher vorliegt, kann die Rechtsprechung nur im Einzelfall klären

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Um im Notfall abgesichert zu sein, sollten Wohnungsbesitzer Ersatzschlüssel bei Freunden oder Verwandten verwahren.          Foto: Busche

Wer sich ausgesperrt hat, befindet sich meistens in einer prekären Lage. Viele sind sogar auf einen Schlüsseldienst angewiesen. Es ist leicht, an einen unseriösen Dienst zu geraten, der die Notsituation ausnutzt und die Kundschaft mit überzogenen Forderungen konfrontiert. Bei den Verbraucherzentralen gehen häufig Beschwerden zu diesem Thema ein. Sie bewerten Rechnungsbeträge von erheblich mehr als 100 Euro für eine einfache Öffnung einer zugefallenen Tür während der normalen Geschäftszeiten als unangemessen hoch. Vorsicht sei beim Austausch des Schließzylinders geboten.

Eine solche Maßnahme sei eher selten erforderlich, aber in der Hälfte der monierten Fälle ausgeführt worden. Unnötige Arbeiten verursachen zusätzliche und oft auch wieder überhöhte Kosten. Die Ermittlung des angemessenen Preises sei für Verbraucher schwierig, so die Verbraucherschützer. Gesetzlich sei der Verbraucher gemäß Paragraph 632 Abs. 2 BGB verpflichtet, die marktübliche Vergütung zu bezahlen.

Die Rechtsprechung gehe bei einer gewöhnlichen Türöffnung von einer Vergütung von 100 Euro plus Anfahrt und Nebenkosten aus. Ob Wucher vorliegt, kann jedoch nur bei Würdigung der Gesamtumstände im Einzelfall beurteilt werden. Die Verbraucherzentrale Berlin hat hierzu ein Musterschreiben mit Rechtsprechungsübersicht erstellt.

Liegt eine Gefahr wie Brand, Explosion, Rohrbruch, Überschwemmung vor, die nicht anders beseitigt werden kann, wenden Rettungsdienste radikale Maßnahmen wie das Aufbrechen von Türen an. Wenn man solche Situationen vermeiden will, bleibt die Möglichkeit, Verwandten, Freunden oder Nachbarn einen Schlüssel für Notfälle zu hinterlassen. Außerdem sollte eine Kontakttelefonnummer (Mobil) für Feuerwehr oder Polizei sichtbar zum Beispiel am Klingelbrett oder am Briefkasten angebracht werden. lps/Cb

Vor Vertragsabschluss Sachverständige fragen

Beim Kauf und Verkauf gebrauchter Immobilien gibt es einiges zu beachten

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Verkäufer müssen grundsätzlich auch bei gebrauchten Immobilien für Mängel die Gewähr übernehmen.

Wird eine Immobilie verkauft, steht rechtlich das Grundstück im Zentrum. Zum Grundstück gehören, sofern vorhanden, Gebäude und mit dem Grundstück und den Gebäuden fest verbundene Bestandteile.

Im Außenbereich sind das zum Beispiel Garagen und Anpflanzungen, im Innenbereich die Heizung, individuell eingebaute Küchen und Böden. Auch bewegliches Zubehör wird üblicherweise mit der Immobilie verkauft. Dazu zählen eingelagertes Kaminholz, Pellets oder das Heizöl in einem Tank. Wenn Verkäufer oder Käufer bestimmte Gegenstände nicht verkaufen oder kaufen möchten, sind Regelungen darüber in den Kaufvertrag aufzunehmen. So machen manche Käufer die Entfernung bestimmter Gebäudeteile oder Pflanzen zur Bedingung. Grundsätzlich müssen Verkäufer auch bei gebrauchten Immobilien für Mängel Gewähr übernehmen. Diese Gewährleistung wird allerdings üblicherweise im Vertrag ausgeschlossen.

Der Kauf erfolgt „wie gesehen“. Ist der Vertrag abgeschlossen, kann der Käufer nur schwer etwas beanstanden. Vor der notariellen Beurkundung sollte ein Käufer am besten mit der Hilfe eines Bausachverständigen klären, ob die Immobilie tatsächlich in dem vom Verkäufer angegebenen Zustand ist. So sollte auch ein Modernisierungsbedarf vor der Beurkundung ermittelt und kalkuliert werden. Das ist auch wichtig für Fragen der Finanzierung des Kaufs. Wer eine Eigentumswohnung erwerben möchte, betrachtet den Zustand des Gemeinschaftseigentums und die finanziellen Rücklagen der Eigentümergemeinschaft. Möglicherweise stehen erhebliche Sanierungen und Investitionen an, für die der neue Eigentümer mitverantwortlich sein wird. lps/Cb