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Probezeit beim Führerschein: Worauf ist zu achten?

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Die zweijährige Probezeit unterliegt gesonderten Reglementierungen.

Neben der allgemeinen Vor- und Umsicht im Straßenverkehr unterliegen Fahranfänger gesonderten Regeln. Bei dem Führerschein „auf Probe“ handelt es sich zwar um eine reguläre Fahrerlaubnis, es sind jedoch besondere Folgen an ein etwaiges Fehlverhalten geknüpft. Mit der Erteilung des Führerscheins oder der Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren ab 17 Jahre beginnt die zweijährige Probezeit. Wird innerhalb dieser Probezeit ein eintragungspflichtiger Verkehrsverstoß begangen, kann das führerscheinrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


Welche Delikte sind dabei relevant? Die Verurteilung zu einer Geldbuße von über 60 Euro, die Verhängung eines Fahrverbotes, der Entzug des Führerscheins und eine strafrechtliche Verurteilung, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht, stellen schwere Delikte dar und werden im Fahreignungsregister mit Punkten bewertet. Verstöße, die hingegen keine Punkte nach sich ziehen, werden auch für Inhaber einer Fahrerlaubnis „auf Probe“ nicht mit besonderen Maßnahmen belegt. Bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen wie Alkoholfahrten oder Rotlichtverstöße wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.

Wer anschließend erneut auffällt, wird schriftlich verwarnt und eine verkehrspsychologische Beratung wird angeraten. War auch das wirkungslos und es folgt ein weiterer schwerwiegender Verstoß oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße, wird die Fahrerlaubnis entzogen. lps/AM

Probezeit beim Führerschein: Worauf ist zu achten?-2

Augenärztliches Gutachten – Wenn eine Brille nicht ausreicht

Sobald man das 17. Lebensjahr erreicht hat, ist ein großer Meilenstein für den lang ersehnten Führerschein gelegt. Mit der Anmeldung in der Fahrschule beginnt eine spannende Zeit.

Neben Theorieunterricht, einem Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen und den aufregenden Praxisstunden muss man sich einem Sehtest unterziehen. Dieser Test lässt sich bequem beim Optiker durchführen. Hat man eine Mindestsehschärfe von 70 Prozent, erhält man die erforderliche Bescheinigung. Liegt die Sehleistung jedoch darunter, muss ein Augenarzt aufgesucht und ein augenärztliches Gutachten erstellt werden. Hierbei wird geklärt, ob der Führerschein ganz oder nur eingeschränkt erteilt werden kann. Sollte keine vollständige Fahreignung vorliegen, wird geprüft, unter welchen Auflagen der Betroffene dennoch ein Fahrzeug führen darf.

Im Rahmen des augenärztlichen Gutachtens werden die Tagessehschärfe, das Gesichtsfeld, das Dämmerungssehen und die Beweglichkeit der Augen getestet.

Bei der Tagessehschärfe wird die am besten korrigierte Sehleistung mit genormten Sehzeichen geprüft. Die Untersuchung des Gesichtsfeldes betrifft den Wahrnehmungsbereich bei einem nach vorne gerichteten Blick. Bei der Testung des Dämmerungssehens wird das Sehen mit und ohne Blendung geprüft und die Beweglichkeit impliziert eine Prüfung der 3D-Sehfähigkeit. Dieser vergleichsweise aufwändige Sehtest ist keine Krankenkassenleistung und muss mit circa 75 Euro selbstständig finanziert werden. lps/AM