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Tag des Friedhofs

Praktische erste Hilfe im Trauerfall: Bestattungshelfer können unterstützen

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Plötzliche Trauer kann jeden treffen.

Vorher für danach sorgen

Tragische Ereignisse können plötzlich auftreten. Doch auch wenn sie sich bereits durch Krankheit oder andere längere Probleme ankündigen, muss es nicht heißen, dass im Falle des Falles bereits alle notwendigen organisatorischen Schritte gegangen wurden.  Prinzipiell ist es natürlich das Beste, wenn die betreffende Person noch die Möglichkeit hatte, Entscheidungen über die Wahl des Grabes oder die Bestattung selbst zu treffen. Bleiben solche Entscheidungen bis nach dem Ableben eines lieben Menschen offen, so stehen Angehörige und Freunde oft vor schwierigen Aufgaben. Zu der emotionalen Last, das Geschehene zu verarbeiten, kommen nun allerlei Formalitäten, die erledigt werden müssen.   

Dabei sollte auf eventuelle Fristen geachtet werden und dabei, was nun am dringlichsten erledigt werden sollte. Meist stellt dies die Organisation der Bestattung und Trauerfeier des verstorbenen Menschen dar. Eventuell müssen Freunde und Verwandte benachrichtigt werden. Für diese Aufgaben sollte man sich Ruhe und Zeit nehmen, da die eigene Kraft später noch weiter beansprucht werden wird. Zeitnah sollten auch Banken und Versicherungen benachrichtigt werden, da eventuell abgeschlossene Verträge sonst weiterlaufen und zusätzliche Kosten verursachen können. Auch Renten- und Testamentsansprüche werden in den Wochen nach der Bestattung fällig und müssen organisiert werden.

Immer wichtiger ist auch die Verwaltung der Daten des Verstorbenen oder der Verstorbenen im Internet. Zwischen Familienangehörigen sollte entschieden werden, wie mit eventuell angelegten Internet-Profilen in verschiedenen Portalen verfahren werden soll. Einige bieten mittlerweile den Service an, dass ein Profil im Todesfalle stillgelegt werden kann, aber dennoch erhalten bleibt.

Bestenfalls ist es möglich, sich die anfallenden bürokratischen Tätigkeiten mit anderen Hinterbliebenen teilen zu können. Dies erfordert allerdings eine sehr genaue Absprache und Abstimmung unter den Beteiligten, damit keine doppelten Hürden entstehen.

Auch Bestattungshelfer, die meist an Bestattungsinstituten tätig sind, können Hilfestellung geben. lps/ML
    

Vorher für danach sorgen

„Finanztest“ empfiehlt Dauergrabpflegeverträge für die Vorsorge zu Lebzeiten

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Die Grabbepflanzung und die dazugehörige Kundenberatung gehören zu den wichtigsten Leistungen von Friedhofsgärtnern. 
Fotos: Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner/Caroline Seidel

Einen sogenannten Dauergrabpflegevertrag kann man schon zu Lebzeiten für sich selbst abschließen – und damit vorher schon für danach sorgen. Ebenso lässt sich ein solcher Vertrag natürlich für verstorbene Angehörige vereinbaren. Dauergrabpflegeverträge werden bundesweit von zahlreichen Friedhofsgärtnereien angeboten und können einzelne Punkte beinhalten - etwa die erstmalige Grabgestaltung, die saisonale Bepflanzung, besondere Gestecke zum Todestag und Totengedenktagen oder die kontinuierliche Grabpflege.

Das Besondere eines Dauergrabpflegevertrags: Er ist so individuell wie die Menschen, die ihn abschließen. Die Verbraucherschützer der Stiftung Warentest haben in „Finanztest“ (Ausgabe 1/2019) erstmals solche Absicherungen untersucht. Der Rat der Experten: „Wir empfehlen einen Dauergrabpflegevertrag vor allem zur Vorsorge.“ Und ein weiteres Ergebnis der Verbraucherschützer: „Das Geld der Kunden ist dort sicher.“

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Regionale Dauergrabpflegeorganisationen beraten gern zu allen Aspekten und Möglichkeiten der Dauergrabpflege

Die gewünschten Dienstleistungen werden schriftlich in einem Vertrag zur Dauergrabpflege festgehalten, den der Kunde direkt mit der Friedhofsgärtnerei seines Vertrauens abschließt sowie mit einer regionalen Treuhandstelle oder Genossenschaft. Zu deren Aufgaben gehört es, das als Einmalbetrag gezahlte Geld sicher anzulegen und zu verwalten sowie zu kontrollieren, ob die vereinbarten Dienstleistungen vertragsgemäß ausgeführt werden. Die Organisationen beauftragen dafür Grabkontrolleure, die regelmäßig und konsequent die Arbeit der Friedhofsgärtner überprüfen und dokumentieren. djd