Der Jahreswechsel besteht nicht nur aus einer Änderung im Datum auf dem Kalender. Oft fällt auch der Startschuss für gesetzliche Änderungen. Der Straßenverkehr bildet dabei keine Ausnahme – eher im Gegenteil: Regelmäßig müssen sich Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrer an neue Regel gewöhnen. 2020 unterscheidet sich nicht von den Vorjahren. Wobei es ein Thema gibt, bei dem es keine Änderung geben wird. In diesem Jahr sollte die bundesweite Pkw-Maut auf Autobahnen eingeführt werden. Das Prestigeobjekt der bayerischen CSU ist allerdings auf europäischer Ebene höchstrichterlich verworfen worden. Trotzdem sind es noch viele andere, oft kleinere Änderungen, die 2020 in Kraft getreten sind. Welche Änderungen gibt es in diesem Jahr? Im Verkehr bisher noch keine. Sie kommen allerdings, denn das Bundesverkehrsministerium (BMVI) bereitet derzeit eine Novelle vor, die vermutlich im Februar verabschiedet wird und zum 1. März in Kraft tritt. Hier ist ein kleiner Überblick über die Themen:
Seit Anfang des Jahres gelten einige Neuerungen im Straßenverkehr
Fahrgemeinschaften
Die Politik will den Umweltschutz im Straßenverkehr fördern und setzt deswegen auf die Vermeidung von unnötigen Fahrten mit dem Auto. Daher sollen für Fahrgemeinschaften ab drei Personen die Nutzung der Busspur erlaubt, wenn ein entsprechendes Schild darauf hinweist. Damit sollen Fahrgemeinschaften für Angehörige einer Firma attraktiver gemacht werden.
Da allerdings Städte und Gemeinden für die Freigabe der Busspuren zuständig sind, ist es durchaus möglich, dass sich diese Regelung von Stadt zu Stadt unterscheidet. Es ist zudem nicht gesagt, dass die Lust in den Rathäusern stark ausgeprägt ist, dieser Regelung zu folgen, denn der Deutsche Städtetag hat bereits kritisiert, dass es auf den Busspuren keinen zusätzlichen Platz für Pkw gebe.
Höhere Bußgelder
Sicherlich auf größere Zustimmung trifft die Erhöhung von Bußgeldern, wenn jemand Geh- und Radwege oder Schutzstreifen zuparkt, denn gerade für Radfahrer gehört dieses Ärgernis zum Alltag. Ein solcher Verstoß kann jetzt bis zu 100 Euro kosten. Punkte in Flensburg sind so auch möglich. Die verschärften Bußgelder gelten auch für das Parken in zweiter Reihe.
Höhere Bußgelder kommen auch auf Autofahrer zu, die auf der Autobahn in Stausituationen keine Rettungsgasse bilden und so den Zugang von Polizei und Rettungsfahrzeugen zur Unfallstelle behindern. Bis zu 320 Euro können hier fällig werden. Dazu käme im Höchstfall noch ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei.
Bußgelder gibt es auch für Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Beim Rechtsabbiegen dürfen diese nur noch Schrittgeschwindigkeit (bis 11 km/h) fahren. Sollte das nicht der Fall sein, können ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden.
Abbiegeassistent für lange Lkw
Der Hintergrund der langsamen Rechtsabbiger sind mehrere Unfälle, bei denen abbiegende Lkw einen Radfahrer übersehen haben. In vielen Fällen ist der Radler dabei tödlich verletzt worden. Aus diesem Grund wird auch ab dem 1. Juli für Lang-Lkw zwischen 18,75 und 22,25 Metern Länge die Pflicht zu einem Abbiegeassistenten eingeführt.
Dies gilt zunächst für Neuanmeldungen. Für ältere Fahrzeuge gilt eine Nachrüstpflicht ab 1. Juli 2022.
Mehr Sicherheit für Radfahrer
Mit Inkrafttreten der Novelle müssen sich Autofahrer an ein neues Verkehrszeichen gewöhnen. In rotem Kreis sind Fahrrad und Motorrad zu sehen, die von einem Pkw überholt werden.
Bei einem solchen Zeichen ist es Autofahrern verboten, Zweiradfahrer mit und ohne Motor zu überholen. Dies soll der Sicherheit an engen Stellen dienen. Ist das Überholen doch erlaubt, muss der Abstand zwischen Auto und Zweirad innerorts 1,5, außerhalb der Ortschaft zwei Meter betragen.
Weitere Änderungen
■ Gaffer können mit Haftstrafen bis zu zwei Jahren bestraft werden
■ Die E-Auto-Kaufprämie erhöht sich
■ Strengere Verbrauchsmessungen
■ Motorradfahren mit Autoführerschein bis 125 ccm
■ Digitalradio DAB+ in jedem Neuwagen ab 21.12.2020
■ Grüner Pfeil für Radfahrer
■ Ausgeschilderte Parkplätze für E- und Carsharing-Autos
■ Einführung von Fahrradzonen
Winterpaket für mehr Luxus beim Fahren
Einige Modelle enthalten komfortable Extras
Im Winter wird das Autofahren häufig zur unangenehmen Zitterpartie. Nicht nur, dass das Fahrzeug einige Zeit benötigt, um warm zu werden und den Innenraum auf eine erträgliche Temperatur aufzuheizen.
Bevor die Fahrt überhaupt beginnen kann, müssen häufig erst noch Eis und Schnee entfernt werden. Und das kann, sofern man gründlich vorgeht, einige Zeit in Anspruch nehmen. Denn um die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, muss nicht nur die Frontscheibe, sondern auch die Heckscheibe und auch die Außenspiegel vom Eis befreit werden. Doch diese lästigen Minuten in unangenehmer Kälte sind nicht unbedingt notwendig. Wer Wert auf Komfort legt, sollte sich überlegen, ob ein Fahrzeug mit integriertem Winterpaket eine sinnvolle Option wäre. Diese Modelle enthalten viele Extras, die einem das Leben merklich angenehmer gestalten. Die Ausstattungen sind mannigfaltig und in einem breiten Spektrum erhältlich. Von komfortabler Sitzheizung über ein beheiztes Lenkrad bis hin zu beheizten Windschutzscheiben und Außenspiegeln ist vieles möglich.
Die Sitzheizungen sind meist in mehreren Stufen regulierbar und damit individuell einstellbar. Beheizte Scheiben bringen klare Vorteile mit sich. Neben dem Aspekt, dass das lästige Eiskratzen überflüssig wird, ist das Auftauen äußerst schonend für die Scheiben. Im Nu sind die Scheiben aufgetaut und es kann erst gar nicht zu Beschädigungen durch zu hartes Kratzen kommen. lps/DGD
Bei starker Krankheit und Erkältung sollte das Auto stehen bleiben
Medikamente können die Fahrtüchtigkeit stark beeinträchtigen
Auch wenn der Winter seinen Namen bisher kaum verdient hat, sind wir doch in der Jahreszeit der Erkältungen und der Grippe. Derzeit feiern die Viren und Bazillen ihre hohe Zeit. In diesen Tagen kann man viele Zeitgenossen beim Schniefen und Schneuzen beobachten.
Oft genug tut man einen Schnupfen, Husten und Heiserkeit ohne große Bedenken ab. Allerdings gibt es einen Bereich, bei dem man vorsichtig sein sollte. Wer stark erkältet ist oder sogar unter einem grippalen Effekt leidet, sollte kein Auto mehr fahren. Eine ausgeprägte Erkältung kann auf die Reaktionsfähigkeit wirken wie Alkoholkonsum. Experten haben errechnet, dass ein starker grippaler Infekt ähnliche Effekte hat wie ein Blutalkoholspiegel von etwa 0,5 Promille. Man kann sich gut vorstellen, welche Folgen das haben kann. In Notsituationen kann man nicht so schnell reagieren wie gesunde Menschen. Wer sich also schlecht fühlt, sollte den Wagen stehen lassen.
Zum Unwohlsein kommen zudem noch die Begleiterscheinungen einer Erkältung. Niesen oder Husten am Steuer kann einen Fahrer derart stark ablenken, dass es zu gefährlichen Situationen kommen kann, denn gerade beim Niesen werden die Augen reflexartig geschlossen. Wer in diesem Moment 50 km/h fährt, legt in der Zeit des Niesens rund 20 Meter unkontrolliert zurück. Bei höheren Geschwindigkeiten – etwa auf der Landstraße oder auf der Autobahn – wird die Strecke dementsprechend länger. Zusätzlich kann es vorkommen, dass man durch Husten oder Niesen das Lenkrad verreißt, sodass man die anderen Verkehrsteilnehmer in diesem Moment hochgradig gefährdet. Die Forschung hat außerdem herausgefunden, dass sich in diesem Fall der Bremsweg verlängert.
Zu zusätzlichen Problemen kann es kommen, wenn man der Erkältung Einhalt gebieten will – im Zweifelsfall mit Medikamenten. Der Einsatz von Arzneimitteln setzt die Reaktionsfähigkeit weiter zurück. Das gilt auch für frei verkäufliche Erkältungsmedikamente.
In vielen Mitteln, die gegen Schnupfen eingesetzt werden, ist Phenylpropanolamin enthalten. Es macht zwar die Nase frei, stellt aber gleichzeitig eine Belastung für den Kreislauf dar. Kreislaufprobleme wie Schwindel oder Benommenheit können die Folge sein. Wer also sich durch eine Erkältung unwohl fühlt oder gar Medikamente dagegen einnimmt, sollte das Auto stehen lassen.
Übrigens gilt die Vorsicht bei Medikamenten keineswegs nur für Grippemittel. Gerade chronisch kranke Menschen, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, sollten ihren Arzt genau befragen, welche Mittel das Autofahren beeinflusst. Als Beispiel seien hier Diabetiker genannt. Wer an Diabetes mellitus erkrankt ist, hat zwar in der Regel keine Folgen für die Teilnahme am Straßenverkehr zu befürchten. Das gilt aber nur, wenn sich keine Nebenwirkungen der Medikamente zeigen.
Die Arznei zur Behandlung von Diabetikern kann Unruhe ebenso hervorrufen wie aggressives Verhalten oder Müdigkeit. Die regelmäßige Kontrolle durch den Arzt ist in diesem Fall also wichtig, um den Patienten richtig einzustellen. Das gilt auch für den Zuckerspiegel, der bei Diabetes rasch steigen oder sinken kann, was zu Kreislaufproblemen führt. Wer an Allergien leidet muss oft so genannte Antihistaminika einnehmen, die die Allergie im Zaum halten sollen. Auch diese Medikamente haben gelegentlich Nebenwirkungen – in diesem Fall ist es vor allem die Müdigkeit, die Antihistaminika mit sich bringen können. Sekundenschlaf am Steuer können die Folgen sein.
Experten schätzen, dass bis zu einem Fünftel aller Medikamente Nebenwirkungen haben können, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Naturgemäß sind ältere Menschen von diesem Problem stärker betroffen als Jüngere, denn je älter man wird, desto mehr Medikamente nimmt man regelmäßig ein. Die entsprechenden Beipackzettel werden in den seltensten Fällen gelesen und auch nicht alle Mediziner sprechen mit ihren Patienten über die Folgen im Straßenverkehr. Es ist also wichtig, direkt bei der Verschreibung den Arzt gezielt darauf anzusprechen oder sich spätestens in der Apotheke zu informieren.
Auf alle Fälle vorbereitet: Das gehört in den Wagen
Wer mit dem Auto unterwegs ist, möchte schnell und sicher ans Ziel kommen. Doch auch auf unvorhergesehene Ereignisse sollte man vorbereitet sein. Deshalb empfiehlt es sich, im Auto ein paar Utensilien mit sich führen, welche einem in solchen Situationen das Leben erleichtern.
Entladene Autobatterien sind laut einer statistischen Erhebung des ADAC die häufigste Pannenursache. Daher ist es ratsam, immer ein Starthilfekabel mit sich zu führen, um bei einer Panne schnelle Hilfe zu bekommen oder einem anderen Verkehrsteilnehmer zu assistieren. Zur Grundausstattung gehören ebenfalls Eiskratzer und ein Handfeger, falls das Fahrzeug mal von viel Schnee bedeckt wird.
In stark schneebedeckten Regionen wie beispielsweise bergigen Landschaften kann es vorkommen, dass man ohne Schneeketten nicht weiterkommt. In manchen Regionen sind sie sogar Pflicht. Für den Fall, dass das Auto doch einmal liegen bleibt, sollte man immer eine Decke mitführen. lps/DGD