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Kunstrecht für Künstler

Kunstrecht für Künstler

Die Leidenschaft, Kunst zu leben, erwächst aus dem individuellen Erleben der Kunst heraus. Sie kann zu Hause, im Atelier, Garten und der freien Natur verwirklicht und ausgelebt werden. Beim Malen auf Leinwand, Bauen von Skulpturen und auch bei beim digitalen Zeichnen lassen sich tolle Kunstwerke kreieren. Diese künstlerische Entfaltung gilt es, als das geistige Eigentum innerhalb des Urheberrechts und Vertragsrechts zu schützen. Künstlerische und finanzielle Selbstverwirklichung gehen miteinander einher, um durch einen Nebenverdienst in der Gesellschaft als Künstler anerkannt zu werden. Kanzleien sowie Fachanwälte vertreten durch das übergeordnete Kunstrecht die Interessen der Kunstschaffenden. Das beschäftigt sich mit der zulässigen Nutzung und Verwertung der Kunstwerke. lps/MP