Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

 

Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Anzeige

Kühlung kommt per Knopfdruck

Kühlung kommt per Knopfdruck Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Monoblock-Geräte sind eine Variante der mobilen Raumklimageräte. Sie lassen sich überall da aufstellen, wo gerade etwas Abkühlung gebraucht wird. Foto: Swegon/Fachverband Gebäude-Klima/dpa-mag

Wärmedämmung: Energie und Steuern sparen

Wer darüber nachdenkt, eine Klimaanlage zu kaufen, findet verschiedene Optionen im Handel – von mobil bis fest installierbar. Was taugt für wen?■ Ich bin Mieter. Kann ich eine Klimaanlage installieren? Ja, aber nur bestimmte Anlagen – es sei denn, der Besitzer stimmt zu. Denn der muss alle baulichen Veränderungen in seiner Immobilie genehmigen. Das betrifft natürlich auch einen Durchbruch von Wänden. Und der wäre notwendig, um ein fest installiertes Splitgerät anzuschließen, erläutert der Fachverband Gebäude-Klima.Die praktikable Alternative für Mieter sind sogenannte Monoblock-Geräte. Sie lassen sich einfach überall hinstellen, wo gerade etwas Abkühlung gebraucht wird.■ Ich besitze ein Haus. Kann ich nachträglich eine Klimaanlage einbauen?Ja, hier kann man ein Splitgerät fest verbauen oder den Monoblock flexibel aufstellen. Mit beiden Varianten wird aber in der Regel nur eine begrenzte Fläche gekühlt. Echte Klimaanlagen für das ganze Haus, wie man sie aus großen gewerblichen Gebäuden kennt, lassen sich zwar im Privatbau auch einbauen oder nachrüsten. Das ist aber sehr kostenaufwendig und daher nicht üblich, erklärt Günther Mertz vom Fachverband Gebäude-Klima.Auch Lüftungsanlagen, die in vielen Neubauten zu finden sind und das händische Fensteröffnen zum Luftaustausch ersetzen, lassen sich nur schwer um eine Klimafunktion erweitern. Denn die Leitungen sind nicht auf den für die Klimaanlage nötigen größeren Luftaustausch ausgelegt. Diese Nachrüstung werde daher in der Praxis nicht umgesetzt, so Mertz.

Nachfrage nach Klimaanlagen steigt / Für jeden Bedarf gibt es das passende Gerät / Mobile Anlagen erlauben flexiblen Einsatz

"Die Nachrüstung einer Klimaanlage im ganzen Haus ist sehr kostenaufwendig."

Günther Mertz, Fachverband Gebäude-Klima

■ Ich bin Besitzer einer Wohnung. Was kann ich tun?

Auch hierzu sagt der Fachverband: Die Nachrüstung einer echten Klimaanlage im Wohnungsbereich ist sehr kostenaufwendig. Besser sind mobile Mono- oder fest verbaute Splitgeräte. Aber die Verwendung Letzterer kann problematisch sein, denn bauliche Veränderungen kann auch ein einzelner Wohnungsbesitzer nicht einfach so entscheiden. Sie unterliegen dem Beschluss der Wohneigentümergemeinschaft.

Welche Art der Zustimmung nötig ist, hängt von der Art der Anlage und ihrer Installation ab, informiert die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund. Ist zum Beispiel das Splitgerät für eine Wohnung an der Fassade so angebracht, dass es gut sichtbar ist, müssen alle Miteigentümer der Wohneigentümergemeinschaft zustimmen.

Hängt es aber so an der Wand, dass nicht alle Miteigentümer es sehen können, genauso wenig wie Dritte von der Straße, braucht es nicht per se die Zustimmung aller. Ein häufiger Streitpunkt ist die Störung durch die Betriebsgeräusche der Anlage. Alle, die davon gestört werden, müssen zustimmen. Aber Haus & Grund stellt ebenso klar: Wird kein Eigentümer beeinträchtigt, kann derjenige, der den Einbau vornehmen will, die Zustimmung der übrigen Wohnungsbesitzer verlangen. dpa/tmn
   

Wärmedämmung: Energie und Steuern sparen

Vermieter einer Immobilie können Investitionen als Werbungskosten geltend machen

Kühlung kommt per Knopfdruck-2
Eine neue Wärmedämmung macht sich bezahlt.        Foto: Florian Schuh/dpa

Mit der richtigen Dämmung am Haus sparen Vermieter und Eigentümer nicht nur Energie. Auch das Finanzamt beteiligt sich an den Ausgaben. So macht sich eine gute Wärmedämmung an Immobilien in mehrerer Hinsicht bezahlt: Zum einen lassen sich Energie- und Heizkosten senken. Zum anderen beteiligt sich der Fiskus in vielen Fällen an der Investition. „Dabei muss zwischen Vermietern und Eigennutzern unterschieden werden“, sagt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.

Vermieter einer Immobilie können die Investitionskosten für die Wärmedämmung sofort als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Eine Ausnahme gilt nur bei größeren Investitionen innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung. In anderen Fällen besteht der steuerliche Vorteil beim Anbringen von Wärmedämmung darin, dass diese Kosten nicht als Herstellungskosten, sondern als Erhaltungsaufwendungen zählen. Sie können deshalb sofort in voller Höhe geltend gemacht werden und müssen nicht über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden. Der Steuerspareffekt tritt also direkt im Jahr der Investition ein. Alternativ kann der Vermieter diesen Erhaltungsaufwand jedoch auch gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilen, wenn dies günstiger ist. Lohnen kann sich das zum Beispiel, wenn der Immobilienbesitzer in künftigen Jahren höhere Einkünfte als im laufenden Jahr erwartet.

1200 Euro pro Jahr können maximal von der Steuerschuld abgezogen werden.

Die Wahlmöglichkeit, die Erhaltungsaufwendungen zu verteilen, besteht allerdings nur bei Wohngebäuden. Eigennutzer haben die Möglichkeit, solche Kosten als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen und so einen Steuerbonus zu erhalten. 20 Prozent von maximal 6000 Euro im Jahr, das heißt maximal 1200 Euro, werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Zwei Sachen gibt es jedoch zu beachten: Zum einen werden nur die Arbeitsleistung sowie eventuell anfallende Anfahrtskosten und Maschinenstundensätze auf diese Art gefördert. Und zum anderen muss eine Rechnung vorliegen. Diese darf zudem nicht bar bezahlt werden.

„Ist absehbar, dass der maximal steuerlich geförderte Betrag von 6000 Euro zur Wärmedämmung nicht ausreicht, sollte geprüft werden, ob es möglich ist, die Anbringung der Dämmung verteilt über beispielsweise zwei Jahre vorzunehmen und in Raten zu bezahlen“, rät Rauhöft. So kann der Steuerbonus mehrere Jahre genutzt werden und es geht kein Steuersparpotenzial verloren.
dpa/tmn
  

Monoblock: Mit dem Schlauch gegen die Hitze

Monoblöcke sind mobile Klimaanlagen – sie sind in der Regel mit Rollen versehen. Die Geräte gibt es im Baumarkt zu kaufen. Sie lassen sich relativ unproblematisch anschließen: einfach Stecker rein und abkühlen. Außerdem sind sie preisgünstig in der Anschaffung und nicht so wartungsintensiv wie Splitgeräte.

Die Nachteile: Monoblock-Geräte leiten die warme Raumluft über einen Abluftschlauch nach draußen, der aus dem Fenster hängen muss. Das Fenster bleibt dadurch immer einen Spalt geöffnet. Es strömt also permanent warme Luft von draußen hinein und mindert die Kühlung. Wer einen Monoblock nutzt, müsste die Fenster abdichten. Doch das funktioniert oft nicht zufriedenstellend. Problematisch ist auch, dass sich der Abluftschlauch auf bis zu 65 Grad Celsius erhitzt und den Raum zusätzlich aufheizt. Nicht zuletzt verbrauchen Monoblock-Geräte viel Strom und sind sehr laut – im Schlafzimmer können sie nachts durchaus als störend empfunden werden. kasch
  

Splitgeräte: Kühlanlage fest installiert

Splitgeräte benötigen keinen Abluftschlauch – die Fenster können bei Betrieb geschlossen bleiben. Die Anlagen bestehen aus einem Innen- und einem Außengerät. Zwischen diesen beiden Geräten zirkuliert ein Kältemittel, das Wärmeenergie nach außen transportiert. Das Prinzip erlaubt schnelle und energiesparende Abkühlung. Im Vergleich zu den Monoblöcken sind die Betriebskosten günstiger. Außerdem sind viele Splitgeräte bequem mit einer App steuerbar.

Der Nachteil: Splitgeräte dürfen nur von Kälteklimafachbetrieben installiert werden. Deren Mitarbeiter haben aber oft volle Auftragsbücher – das macht eine langfristige Planung nötig. Da die Geräte nicht mobil sind, sondern fest im Raum installiert werden, muss für jeden Raum unter Umständen ein extra Klimagerät gekauft werden. Das treibt die Kosten in die Höhe. Problematisch kann es auch sein, wenn die Split-Klimaanlage in einer Mietwohnung eingebaut werden soll – denn dafür muss der Vermieter seine Erlaubnis erteilen. kasch