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Helfer in schweren Stunden

Corona-Virus stellt Bestatter vor schwierige Aufgaben

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Für Trauerfeiern in der Kapelle gelten jetzt neue Bestimmungen.

Keine Frage: Bestatter sind für die Angehörigen und Freunde eines Verstorbenen so etwas wie ein „Fels in der Brandung“. Doch gerade jetzt, in der Corona-Krisenzeit, kommen zusätzliche Herausforderungen auf die Bestattungsunternehmen zu. So gilt es die Angehörigen aber auch die eignen Mitarbeiter vor dem Corona Virus zu schützen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Der zeitnahe Austausch von neuen Erkenntnissen zum Virus zwischen Behörden, Verbänden und den einzelnen Bestattern ist daher enorm wichtig und wird von allen Seiten forciert.Die Änderungen beim letzten Weg betreffen sowohl die Durchführung von Beratungsgesprächen, den sicheren Umgang mit den Verstorbenen und die Ausgestaltung des Abschieds auf dem Friedhof. 

Trauerfeiern dürfen nur noch im engsten Familienkreis stattfinden – Beerdigungen unter freiem Himmel sind weiterhin möglich

Die Beratung im Sterbefall wird zur Sicherheit auch telefonisch durchgeführt. Da die Angehörigen im Sterbefall selbst zur Risikogruppe gehören, bieten Bestatter verstärkt die telefonische Beratung im Sterbefall an. So können die Angehörigen aus der Sicherheit ihrer häuslichen Umgebung die Vorbereitungen für die Beisetzung besprechen.

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Umgang mit am Virus Verstorbenen

Da das Corona Virus auch nach dem Tod noch ansteckend ist, gelten besondere Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit den Verstorbenen, sowohl im bestätigten COVID-19 Fall, als auch im Verdachtsfall. Nach jetzigem Stand des Robert Koch Institut ist eine Abschiednahme von den Verstorben am offenen Sarg nicht möglich. Die Verstorbenen werden in speziellen Kühlräumen untergebracht. Die Friedhofsverwaltung der Stadt Hannover hat vorsorglich auf dem Laher Friedhof separate Kühlräume zur Verfügung gestellt.

Beisetzungen unterliegen neuen Regeln

Für die Angehörigen am einschneidesten sind die Vorgaben für die Ausgestaltung des Abschieds auf dem Friedhof. Laut Stadt- und Bekanntmachung des niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ist geregelt, dass Beerdigungen im engsten Familienkreis unter freiem Himmel stattfinden dürfen. Als engster Familienkreis sind von der Friedhofsverwaltung der Stadt Hannover und der Landskirche etwa zehn Personen definiert, auf anderen Friedhöfen kann es abweichende Bestimmungen geben. Hinzu kommen der Pastor oder Redner, das Friedhofspersonal und die Sarg- oder Urnenträger. Musik darf vom Bestatter am Grab von einer CD eingespielt werden. Da Musiker wie Sänger oder Trompeter nicht zum engsten Familienkreis gehören, dürfen diese nicht auftreten.

Der Bestatter ist der wichtigste Partner

Der Beruf des Bestatters ist relativ neu. In der Vergangenheit haben Schreiner und Tischler den Sarg gezimmert und Fuhrunternehmen mit Beerdigungskutschen den Sarg zum Friedhof gebracht. Aus diesen Traditionen heraus, ist es auch heute noch oft so, dass die Geschichte der alteingesessenen Bestattungsinstitute oftmals ihren Ursprung in einer Tischlerei oder einem Fuhrbetrieb haben.
 

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Die Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf alternative Beisetzungsformen wie die Urnen- oder Waldbestattung.

Doch ein Bestatter modernen Zuschnitts, der ist heute weit mehr als einer, der einen Sarg zur Verfügung stellt. Die Aufgaben sind überaus vielfältig und verlangen eine hohe fachliche Qualifikation. Seit Anfang der 2000er gibt es den Ausbildungsberuf zur Bestattungsfachkraft. In Münnerstadt befindet sich das Ausbildungszentrum des Bundesverbandes Deutscher Bestatter, dass die Fortbildung der Branche organisiert. Nach bestandener Prüfung ist der Auszubildende „Bestattungsfachkraft“ und kann sich später zum Meister aus- und fortbilden lassen.

Der Beruf des Bestatters kann mit keinem anderen Beruf verglichen werden. Er bringt unwillkürlich den Tod in die Gedanken. Und so sieht sich der Bestatter auch selbst: Als ein Dienstleister an der Grenze zwischen Leben und Tod.

Ein Höchstmaß an Sensibilität ist nötig

Die Aufgabe des Bestatters ist es, in erster Linie ein Helfer und ein verlässlicher Partner zu sein. „Das Beratungsgespräch mit den Hinterbliebenen ist dabei ein überaus wichtiger Bestandteil der Arbeit des Bestatters. Diese Gespräche erfordern von den Bestattern ein hohes Maß an Feinfühligkeit und Takt“, weiß Malte Lautenbach aus eigener Erfahrung. Da die Hinterbliebenen verständlicherweise oft in diesen Situationen sehr dünnhäutig sind, muss der Bestatter mit besonderer Sensibilität vorgehen.

„Dafür sind wir aber auch geschult und ausgebildet.“ Die Wünsche der Angehörigen, möglicherweise des Verstorbenen, bekannt gemacht durch einen letzten Willen, haben für den Bestatter oberste Priorität. Doch er muss sich auch an Vorschriften, an Gesetze halten, die ihm von Behörden, unter anderem Friedhofsverwaltungen, auferlegt werden. Das macht die Arbeit des Bestatters nicht immer leicht.

Was kostet eine Bestattung? Torsten Jöcks: „Eine häufige Frage, die gestellt wird, lautet: Was kostet die Bestattung? Darauf eine exakte Antwort oder eine Formel zu benennen, ist keinem Bestatter möglich. Dennoch setzen wir natürlich alles daran, den Hinterbliebenen eine möglichst genaue Kostenaufstellung zu liefern, das ist für jeden seriösen Bestatter selbstverständlich.“

Das Angebot des Bestatters setzt sich aus drei Kostenblöcken zusammen: Der eigenen Leistung und Lieferung, zum Beispiel Überführung und Sarg, den Fremdleistungen, wie zum Beispiel anzeigen und Blumenschmuck sowie den Friedhofs- und sonstigen Gebühren. Dabei ist der Anteil der Fremdleistungen zumeist der höchste Anteil, der durchaus bei 60 Prozent des gesamten Rechnungsbetrages liegen kann. Auf Wunsch erstellt der Bestatter einen Kostenvoranschlag.

Die wichtigsten Aufgaben und Angebote eines Bestatters:

■ Beratung der Angehörigen
■ 24-Stunden erreichbar
■ Organisiert die gesamte Bestattung und Trauerfeier, Termine, Pastor/Prediger, Musik, Blumen
■ Erledigt alle Formalitäten, Behördengänge und Terminabstimmungen, kontrolliert den Ablauf der Bestattung
■ Überführungen allerorts
■ Anmeldung des Sterbefalles
■ Einziehung aller Versicherungsleistungen
■ Umfassende Beratung über Trauerartikel
■ Würdige Aufbahrung des Verstorbenen
■ Beratung bei Traueranzeige und Trauerkarten
■ Verauslagung aller Fremdleistungen
■ Erstellen einer überschaubaren Abrechnung
■ Beratung auch nach Abschluss aller Leistungen 

Vorsorge für den Ernstfall sorgsam planen

Vorsorge für den Ernstfall sorgsam planen

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Eltern und Kinder können sich beizeiten gegen unverhoffte Schicksalsschläge absichern und sind im Ernstfall besser gefeit. Foto: pixelfit/ iStockphoto.com/ DELA Lebensversicherung/ akz-o

Die finanzielle Absicherung der eigenen Familie oder des Partners im Todesfall ist der Mehrheit der Menschen sehr wichtig. Das haben 68,4 Prozent der Teilnehmer einer Umfrage bestätigt, die das Analyse- und Beratungshaus Assekurata Solutions im Auftrag der DELA Lebensversicherungen durchgeführt hat. Tatsächlich vorgesorgt haben deutlich weniger Menschen. So haben nur 11 Prozent eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen.

Dabei sollten Familien, die auf den „Ernstfall“ vorbereitet sein wollen, schon frühzeitig miteinander sprechen und klären, was sie sich für die eigene Bestattung wünschen und wie einmal die Kosten von etwa 7300 Euro für eine Bestattung und Trauerfeier aufgebracht werden sollen.

„Auch wenn beispielsweise die Eltern nicht über dieses Thema sprechen wollen, können Kinder sich und ihre Eltern vor den finanziellen Belastungen eines plötzlichen Todesfalls schützen, indem sie selbst eine Sterbegeldversicherung für die eigenen Eltern abschließen“, weist Walter Capellmann von der DELA auf eine Möglichkeit hin, die vielen Menschen nicht bekannt ist.

Der Schutz einer Sterbegeldversicherung geht weit über die rein finanzielle Absicherung hinaus und kann auch die organisatorische Hilfe im Trauerfall einschließen. Je nach Leistungsumfang reicht die Unterstützung bei der Organisation der Trauerfeier von der Dekoration bis hin zum Trauerredner. Auch eine Überführung aus dem Ausland ist über die Versicherung abgedeckt, wenn der Todesfall bei einem Auslandsaufenthalt eintritt.

Über die finanzielle Bestattungsvorsorge hinaus ist es wichtig, auch über Vorsorgedokumente wie eine Sorgerechtsverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung zu sprechen und diese für alle Familienmitglieder zu erstellen. Diese entscheiden im Ernstfall über die Zukunft der Angehörigen.

Im Fall eines schweren Unfalls beispielsweise kann der Arzt zwar davon ausgehen, dass der Patient möchte, dass seine Angehörigen über seinen Zustand informiert werden. Geht es aber um Behandlungsentscheidungen, wird es kompliziert, wenn der Betroffene sich nicht mehr selbst äußern und nicht über seine Behandlung entscheiden kann. Für einen solchen Fall lässt sich mit einer Patientenverfügung genau festlegen, was im Ernstfall zu tun ist.

Ohne dieses Vorsorgedokument wissen Angehörige und Ärzte nicht, wer entscheiden darf oder welche Behandlungsmethoden gewünscht sind. In einer ohnehin schwierigen emotionalen Situation ist es wichtig, Angehörige zu entlasten und Klarheit zu schaffen, damit der Wille des Patienten auch über den Tod hinaus an erster Stelle steht. Der Versicherer stellt Kunden solche anwaltlich geprüften Dokumente kostenfrei zur Verfügung. akz-o