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Ratgeber in Steuerfragen

Jetzt zu Mein ELSTER umsteigen – ElsterFormular wird abgelöst

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Mein ELSTER ist die Onlineplattform der Steuerverwaltung. Foto: Marijan Murat/dpa

Steuererklärung im Corona-Jahr – Homeoffice, Kurzarbeit: Was Beschäftigte jetzt wissen müssen

Jetzt zu Mein ELSTER umsteigen und zukünftig mehr Services nutzen. Wie gewohnt stellt die Steuerverwaltung die kostenfreie Onlineplattform Mein ELSTER für die Erstellung der Steuererklärung zur Verfügung. Eine Registrierung ist jederzeit möglich und ebnet auch den Umstieg von ElsterFormular, welches letztmalig für Steuererklärungen des Jahres 2019 genutzt werden konnte.

   

Wie funktioniert der Umstieg von ElsterFormular zu Mein ELSTER? Mit nur einem Klick können die Daten komfortabel und schnell von ElsterFormular übertragen werden. Diese stehen danach wie gewohnt für eine Datenübernahme aus dem Vorjahr zur Verfügung. Hilfe bietet eine Videoanleitung zur „Datenübernahme von ElsterFormular zu Mein ELSTER“ unter „Presse und Medien“ auf www.elster.de. Mit Mein ELSTER können neben der elektronischen Abgabe der Steuererklärung auch verschiedene Anträge, Mitteilungen und Einsprüche auf digitalem Weg an das Finanzamt gesendet werden. Natürlich können dafür auch kommerzielle Softwareprodukte genutzt werden, ebenfalls zu finden unter www.elster.de.

Zum Hintergrund: Mein ELSTER ist eine von der Steuerverwaltung kostenfrei zur Verfügung gestellte Onlineplattform. Sie ist barrierefrei und vereint sämtliche digitalen Dienste der deutschen Steuerverwaltung. Die Steuerverwaltung bietet mit Mein ELSTER gerade in der aktuellen Zeit einen sicheren, kontaktlosen sowie flexiblen Weg, sich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen.

Zukünftig alles unter www.elster.de

Steuererklärung im Corona-Jahr – Homeoffice, Kurzarbeit: Was Beschäftigte jetzt wissen müssen

Homeoffice, Ausgaben für Gesundheit oder Kurzarbeit: Die Steuererklärung 2020 hält für viele Beschäftigte einige Überraschungen bereit. Die Corona-Pandemie wirkt sich vor allem im Bereich „Werbungskosten“ auf die Steuererklärung von Arbeitnehmern aus – wie zum Beispiel an die deutlich selteneren Fahrten zur Arbeit (weniger Pendlerpauschale) und das provisorische Homeoffice am Küchentisch. Für das Homeoffice wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 eine Homeoffice-Pauschale von 5 Euro eingeführt – maximal jedoch 600 Euro im Kalenderjahr. Das entspricht also 120 Tagen im Homeoffice. Damit sollen diejenigen entlastet werden, die während der Corona-Pandemie von zu Hause gearbeitet haben. Dank aktueller Erleichterungen der Bundesregierung gibt es Kurzarbeitergeld seit April 2020 auch für Leiharbeitnehmer. Die Sozialversicherungsbeiträge werden vollständig durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet. Allerdings erhöht Kurzarbeitergeld den Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen. Daher kann es zu einer Steuernachzahlung kommen. Wichtig ist: Die Einkommenssteuererklärung muss ab 2021 jeder abgeben, der wegen Kurzarbeit einen Lohnersatz in Höhe von mindestens 410 Euro pro Jahr bezieht. Das Steuerjahr 2020 kann also so einige Fallstricke bereithalten.