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Immer mehr Privatfahrer entdecken das Leasing

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Ein Leasingvertrag verringert die Anschaffungskosten eines Autos. Foto: Thorben Wengert/pixelio.de  

Der Kauf eines Autos ist immer eine kostenintensive Sache. Das nötige Geld muss erst einmal vorhanden sein. Viele Autofahrer sparen Jahre auf ein neues Auto oder nehmen bei einer Bank eigens einen Kredit dafür auf. Eine Alternative für diese Anschaffungsvarianten ist das so genannte Leasing. Der Begriff „Leasing“ stammt aus dem Englischen und bedeutet nichts weiter als „Mieten“. Es geht beim Leasen um das Mieten eines teuren Gegenstandes. Hierbei darf man den Gegenstand nutzen, ohne aber der Eigentümer zu sein. Das muss nicht unbedingt ein Fahrzeug sein, wird hierzulande aber in der Regel meist genau für diesen Bereich genutzt. Gewerbe bekommt Steuervorteile Begonnen hat das Leasing zunächst im gewerblichen Bereich, um einen Fuhrpark einer Firma aufzubauen und steuerliche Vorteile zu nutzen. In den letzten Jahren haben aber auch viele Privatpersonen das Leasen eines Autos entdeckt, die allerdings diese Steuervorteile nicht nutzen können.

Mehrere Vertragsvarianten möglich – Anzahlung verringert monatliche Kosten

Trotzdem gibt es aber auch hier Vorteile. Für den Fall, dass man ein neues Auto braucht, ist es nicht notwendig, größere Summen parat zu haben oder sie finanzieren zu müssen. Mit dem Leasinggeber werden monatliche Raten vereinbart, die der Leasingnehmer zu leisten hat. In der Regel liegen diese bei moderaten Summen. Wer in der Lage ist, am Beginn des Vertrags eine Anzahlung zu leisten, kann die monatlichen Raten sogar noch weiter drücken. Da Leasingverträge in der Regel für hochwertige Neufahrzeuge abgeschlossen werden, hat der Leasingnehmer den Vorteil, immer ein modernes Auto fahren zu können, denn die Vertragslaufzeiten liegen oft nur zwischen einem und vier Jahren.

Unterschiedliche Vertragsvarianten

Leasing ist allerdings nicht gleich Leasing. Es gibt unterschiedliche Vertragsvarianten, die auch ihre Nachteile haben können. Die am weitesten verbreitete Variante ist die des Kilometerleasings. Hier wird bei Beginn der Laufzeit eine Obergrenze der gefahrenen Kilometer vereinbart. Liegt am Ende des Vertrages die Kilometerzahl darüber, muss der Leasingnehmer nachzahlen. Liegt sie darunter, was viel seltener vorkommt, zahlt die Leasingfirma die Differenz. Diese Variante hat den Vorteil, dass man jederzeit selbst steuern kann, welche Restkosten am Ende stehen.

Beim so genannten Restwertleasing wird am Beginn des Vertrags ein Restwert des Fahrzeugs vereinbart. Am Leasingende wird der aktuelle Restwert von einem Gutachter bestimmt. Liegt dieser unter der Vereinbarung, muss der Leasingnehmer nachzahlen. Es ist also gegenüber der Kilometervariante weniger kalkulierbar.

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Wer ein geleastes Auto während der Vertragslaufzeit gut pflegen lässt, kann am Ende Kosten sparen. Foto: ATU/dpp-Autoreporter

Null-Leasing-Verträge sind Varianten, die verhältnismäßig selten angeboten werden. Hier wird der Listenpreis eines Fahrzeugs als Grundlage für den Vertrag herangezogen. Da der aber in der Regel hoch ist, ist hier Vorsicht geboten.

Ein Leasingnehmer muss sich immer darüber im Klaren sein, dass die Raten nicht die einzigen Kosten sind, die zu zahlen sind. Service und Reparaturen liegen im Bereich des Nutzers. Da der Leasinggeber fast immer Vertragswerkstätten vorschreibt, können Reparaturen teuer werden.

Bei manchen Verträgen kann ein späterer Kauf des Fahrzeugs zum Restwert vereinbart werden. Wird das Auto allerdings zurückgegeben, lohnt es sich oft, es davor noch einmal aufzubereiten. Das kostet nur wenige hundert Euro, kann aber die Folgekosten bei Rückgabe deutlich verringern. Wichtig ist auch abzuklären, wer das Auto nach Vertragsende abmelden muss. Liegt das beim Leasingnehmer, ohne dass dieser es weiß, laufen die Kosten weiter.

Verträge sind nur selten kündbar

Wer einen Leasingvertrag abschließt, muss sich darüber im Klaren sein, dass dieser meist nicht kündbar ist. Das heißt, dass man auch, wenn man in finanzielle Schieflagen kommt, die Raten weiter bedienen muss. Sollte der Leasinggeber doch einer vorzeitigen Aufhebung zustimmen, werden oft mehrere Tausend Euro auf einen Schlag fällig. Bei manchen Fällen ist sogar Tod eines Leasingnehmers kein Grund für eine Vertragsauflösung. In diesem Fall müssen die Erben die Kosten übernehmen. Es lohnt sich also beim Leasing auf das Kleingedruckte zu achten.