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Die Mitgliedsbetriebe des Fachverbands Hannoverscher Bestatter sorgen für würdevolle Trauerfeiern und Beerdigungen

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Eine andächtige Trauerfeier und Bestattung ist für viele Menschen eine angemessene Art, um Abschied von den Lieben zu nehmen. Foto: Fachverband Bestatter

Umsonst ist der Tod, und der kostet das Leben!“ So bekannt diese alte Volksweisheit sein mag, so irrtümlich ist sie doch, denn bei jedem der rund 900 000 jährlichen Sterbefälle in Deutschland entstehen Kosten für die Bestattung der Verstorbenen. Im Fall von Altersarmut, zum Beispiel verstärkt durch hohe Kosten für die Pflege, sind Bestattungen finanziell in der Regel von Sozial- und Ordnungsämtern zu tragen oder zu unterstützen. Schätzungen zufolge werden in bestimmten Regionen inzwischen über 10 Prozent der Bestattungen aus Geldmangel der Verstorbenen oder ihrer Angehörigen durch Sozialämter und Ordnungsämter durchgeführt. Es gibt unterschiedliche Arten der Erstattung Zu unterscheiden sind Bestattungen durch das Ordnungsamt, zum Beispiel wenn keine totenfürsorgeverpflichteten Angehörigen zu ermitteln sind, und Bestattungen, bei denen das Sozialamt ganz oder teilweise Kosten übernimmt.Bei den sogenannten Sozialamtsbestattungen werden die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.Viele Kommunen in Deutschland kommen ihrer Verpflichtung nach und garantieren trotz der notwendigen Einfachheit der Bestattung in Gestaltung und finanziellem Rahmen eine menschenwürdige Bestattung, die Mindeststandards erfüllt. Zur Seite stehen ihnen dabei die örtlichen Bestatter, die auch bei geringem Budget für eine „dem Rahmen und den Vorgaben angemessene Bestattung“ sorgen.Welche Kostenpositionen überhaupt und bis zu welcher Höhe als erforderlich anerkannt werden, wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Erforderlich sind aber die Kosten für ein Begräbnis ortsüblicher einfacher, aber würdiger Art. Bestatter vor Ort wissen, in welchem Rahmen Sozialämter typischerweise Bestattungskosten anerkennen, und können in jedem Einzelfall fachkundig beraten.

Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die Sozial- und Ordnungsämter ganz oder teilweise die Kosten

Kostensenkung der Kommunen nimmt zu

Es mehren sich jedoch auch Berichte von Städten und Gemeinden, die aufgrund ihrer engen finanziellen Möglichkeiten Kosten dadurch zu sparen versuchen, dass sie die Standards der Bestattung inakzeptabel absenken oder gar Angebote in öffentlichen Ausschreibungen der Ordnungsamtsbestattungen annehmen, die bei Einhaltung der Mindestlohnregelungen de facto unmöglich sind.

Eine Beisetzung in der gebotenen Würde, die sich aus dem postmortalen Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen herleitet, ist dadurch gefährdet. Die Fachbetriebe des hannoverschen Bestatterverbandes sind zwar bereit, gewisse Zugeständnisse zu machen, sind aber in jedem Fall auch gezwungen, so wirtschaftlich zu arbeiten, dass weder der Betrieb noch Arbeitsplätze gefährdet sind.

Die Streichung des Sterbegeldes hat Folgen

Mit der Streichung des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen im Jahre 2004 hat der Gesetzgeber die Verantwortung für die finanzielle Absicherung einer Bestattung ausschließlich der persönlichen Vorsorge des Einzelnen oder den bestattungspflichtigen Angehörigen übertragen.

Der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB), der rund 81 Prozent der Bestattungsunternehmen in Deutschland vertritt, zu dem auch die hannoverschen Fachbetriebe zählen, spricht sich zusammen mit dem Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands (VFD) seit Jahren für unabdingbar gültige Grundsätze einer würdigen Bestattung auch bei Sozial- und Ordnungsamtsbestattungen aus.

Die Rechtsprechung für Sozial- und Ordnungsamtsbestattungen enthält zuallererst den Passus: Der Bestimmung einer Bestattungsart durch den Verstorbenen ist nachzukommen. Das heißt: Der Verstorbene kann zu Lebzeiten entscheiden, ob er Erd- oder Feuerbestattung wünscht.

Und auch die Wahl des Bestatters ist nicht reglementiert, sie ist gegebenenfalls, wenn nicht zu Lebzeiten von dem Verstorbenen bestimmt, von den Angehörigen zu wählen.

Die Mitgliedsbetriebe des Fachverbands Hannoverscher Bestatter sorgen für würdevolle Trauerfeiern und Beerdigungen-2
Die Sozialämter sind verpflichtet, den Verstorbenen eine würdevolle Bestattung
zu gewährleisten.

Die Standards sind einzuhalten

Die fachlichen Voraussetzungen und Qualifikationen für die Bestattung gemäß der europäischen Norm für Bestattungsdienstleistungen DIN EN 15017 sind auch bei Sozialamts- und

Ordnungsamtsbestattungen einzuhalten. Dazu gehören insbesondere auch folgende, durch verschiedene Urteile anerkannte Leistungen als Einzelbestandteil einer würdigen Bestattung: Ordnungsgemäße hygienische Versorgung des Verstorbenen; Aufbewahrung des Verstorbenen im Sarg, Deckengarnitur, Sterbehemd, Urne; Beschaffung von Urkunden; fachgerechte Überführung des Verstorbenen; Möglichkeit der Verabschiedung durch die Angehörigen; Sargbeziehungsweise Urnenträger; kirchliche Trauerfeier oder Trauerredner; offene Aufbahrung, Trauerfeier beziehungsweise Beerdigung mit einfacher Dekoration einschließlich Orgelspiel; Übernahme der Friedhofs- und Bestattungsgebühren des örtlichen Friedhofes; keine Bestattung an weit vom ehemaligen Wohnort des Verstorbenen entfernten Orten; Erstanlage der Grabstätte (Pflanzen, Grabkreuz, Grabkissen). Zudem: Die Feuerbestattung hat in einem dem Sterbe- beziehungsweise Wohnort nächstliegenden Krematorium zu erfolgen.

Bestatter erhält Vorleistungen

Dem Bestatter kann es bei Sozialamtsbestattungen nicht zugemutet werden, das Risiko der Bezahlung seiner Dienstleistung zu tragen. Die Vorleistungspflicht der Sozialämter sollte auf der Grundlage ergangener Rechtsprechung gesetzlich verankert werden, damit ein Rechtsanspruch darauf besteht und Bedürftige nicht auf die gerichtliche Geltendmachung angewiesen sind. Die Behörden sind somit gegenüber dem beauftragten Bestatter vorleistungspflichtig, damit die Bestattungsfristen nach den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer eingehalten werden können.

Rücksichtnahme der Ämter gefordert

Bei der Entscheidung sollten die Behörden auf die Situation der Trauernden Rücksicht nehmen. Um den emotional belastenden Weg zum Sozialamt und einer von vielen als beschämend empfundenen Sozialbestattung zu vermeiden, wird von Experten zum Abschluss von Bestattungsvorsorgeverträgen zu Lebzeiten bei einem vertrauensvollen Bestatter geraten. Diese vorausschauende Planung entlastet die Angehörigen in Zeiten arger Trauer und sichert die Selbstbestimmung der Vorsorgenden.

Quelle: Fachverband Bestatter e. V.