Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

 

Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Anzeige

Vorsorge für eigenen Tod treffen – Vertrag mit einem Bestatter schließen

Vorsorge für eigenen Tod treffen – Vertrag mit einem Bestatter schließen Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Mit der Vorsorge nimmt man Angehörigen eine Last ab. Foto: Pixabay.de

Sorgerechtsverfügungen für Familien: Auf den Ernstfall vorbereitet sein

An den eigenen Tod zu denken, fällt vielen Menschen schwer. Doch es kann durchaus gute Gründe geben, Kosten und Details der eigenen Beerdigung bereits vorab zu regeln und Hinterbliebene somit zu entlasten.Sicherstellen, dass alles abläuft, wie gewünschtWer seine Bestattung selbst plant, kann sicherstellen, dass später auch alles nach den persönlichen Vorstellungen abläuft. Zeitgleich wird den Angehörigen eine Last abgenommen. Es kann zudem auch vermieden werden, dass die Hinterbliebenen anders handeln, als der Betroffene es sich gewünscht hat.Ein weiterer Grund besteht für Menschen, die selbst keine Verwandten und Freunde mehr haben, welche die Angelegenheiten nach dem Tod handhaben. Zudem gilt, wer seine Bestattung frühzeitig plant, kann sein Geld vor dem Sozialamt schützen.

Denn besonders bei geringen Einkommen besteht die Befürchtung, dass sonst alles für Pflegeleistungen aufgebraucht wird und am Ende kein Geld mehr für eine angemessene Bestattung vorhanden ist. Wer vorsorgt sollte daher stets beachten, dass die Zahlung auch gesichert ist. Sonst kann es geschehen, dass das Geld weg ist, wenn das Bestattungsunternehmen aus verschiedenen Gründen plötzlich nicht mehr existiert. Der Kunde spricht daher mit dem Bestatter zunächst über seine konkreten Wünsche.

Vertrag kann auch die Grabpflege regeln

In einem Vertrag können etwa die Grabpflege und der Kauf eines Grabmals geregelt werden. Anschließend erstellt der Bestatter ein finanzielles Angebot. Gemäß dem Kostenvoranschlag schließt der Kunde einen Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge ab. Die Höhe des Treuhandvermögens wird dem Vorsorgenden mindestens einmal pro Jahr über den Bestatter mitgeteilt.

Der Abschluss eines Vertrags mit einer Treuhandgesellschaft kann dabei durchaus sinnvoll sein, wenn der Kunde seine Bestattung vollständig im Voraus bezahlen will, weil er es vermeiden möchte, dass das Sozialamt Zugriff auf das eigen Geld bekommt. lps/Bi

Sorgerechtsverfügungen für Familien: Auf den Ernstfall vorbereitet sein

Vorsorge für eigenen Tod treffen – Vertrag mit einem Bestatter schließen-2
Eltern wollen sichergehen, dass das Kind auch ohne sie eine gute Zukunft hat. Foto: Pixabay.deelfer

Eine Frage, die man sich nicht stellen möchte, aber sollte: Wer kümmert sich um die eigenen Kinder, wenn man stirbt? Diese Frage ist für Eltern recht einfach zu regeln, indem sie eine Sorgerechtsverfügung beantragen. Die Wahl des Vormunds ist entscheidend für die Zukunft des Nachwuchses.

Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern für den Fall ihres Todes einen Vormund für ihre minderjährigen Kinder benennen. Solange ein Elternteil noch lebt, kommt die Verfügung grundsätzlich jedoch nicht zum Tragen. In diesem Fall erhält der lebende Elternteil das alleinige Sorgerecht. Ist der verbliebene Elternteil jedoch nicht sorgeberechtigt und die Übertragung des Sorgerechts auf diesen wiederspricht dem Wohl des Kindes, oder beide Elternteile sind verstorben, muss das Familiengericht einen Vormund benennen, wenn keine Sorgerechtsverfügung abgeschlossen wurde. Entgegen der weit verbreiteten Annahme, geht das Sorgerecht auch nicht automatisch auf den Taufpaten über.

Muss das Familiengericht einen Vormund bestimmen, kommen einige Komponenten bei der Entscheidungsfindung in Betracht. Unter anderem zählt der Wille der Eltern, die persönliche Bindung des Kindes zum Vormund, die Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit dem Kind sowie das religiöse Bekenntnis des Kindes. Daraus folgt, dass Familienangehörige in der Regel bevorzugt werden. Mit der Sorgerechtsverfügung können Eltern auch bestimmte Menschen von der Vormundschaft ausschließen. Auf der anderen Seite kann ebenso sichergestellt werden, dass das Kind zu dem gewünschten Angehörigen ziehen darf. lps/Bi

Mit Blumen den Abschied gestalten

Vorsorge für eigenen Tod treffen – Vertrag mit einem Bestatter schließen-3
Ein schönes Blumengesteck sorgt für einen würdevollen Abschied. Foto: Pixabay.de

Blumen sorgen für einen würdevollen Abschied. Über sorgfältig ausgewählte Kränze mit Schärpen lassen sich dem Verstorbenen letzte Grußworte mit auf den Weg geben.

Die Trauerfloristik hilft unmittelbar, die Trauer angemessen zu verarbeiten und unterstützt zeitgleich das Gedenken an den Verstorbenen zu bewahren. Es ist vor allem die individuelle Persönlichkeit des Verstorbenen, die Floristen versuchen hervorzuheben. Gute Floristen legen daher Wert auf ein persönliches Beratungsgespräch, was für die Hinterbliebenen auch eine Form der Trauerbewältigung sein kann. Generell können schön ausgestattete Trauerfeiern und Trauerrituale bei der Auseinandersetzung mit dem Tod eines geliebten Menschen helfen. Schließlich fehlt nun ein Mensch, welcher stets Teil des Lebens war. Diesen Aspekt versuchen die Floristen, über die Ausstattung bei der Trauerfeier in den Vordergrund zu stellen. Daher kann bei vielen die Floristik auf den Verstorbenen angepasst werden. Dies beginnt mit den Klassikern. Särge werden häufig mit Kränzen und Gestecken versehen. Schleifen erinnern an den Verstorbenen und geben ihm einen letzten Gruß mit.

Manche Verwandte wünschen sich hingegen, dass das Leben des Toten sich in den Gestecken wiederspiegelt. Dabei kann es sich auch um ausgefallene Wünsche handeln. So können Kränze nicht aus klassischen Blumen, sondern aus Pflanzen gefertigt sein, welche der Verstorbene geliebt hat. lps/Bi