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Grundsatzfragen: Beauftragung eines Steuerberaters

Grundsatzfragen: Beauftragung eines Steuerberaters Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Ein Fachmann an der Seite gibt Sicherheit.

Wenn man vor der Entscheidung steht, sich Rat und Hilfe bei einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin zu holen, stellt sich zunächst die Frage, ob sich eine solche Beauftragung wirklich lohnt. Wer die fälligen Gebühren scheut, sollte überlegen, ob die persönlichen Kenntnisse des Steuerrechts ausreichen oder Zeit bleibt, sich selbst Fachkenntnisse anzueignen.Eine gute Steuererklärungssoftware mag dabei einiges an Unterstützung bringen. Welche Zeit benötigt man für Buchhaltung und Steuererklärung, und was könnte man in dieser Zeit in der erwerbstätigen Beschäftigung bewirken oder verdienen? Den dafür entgangenen Verdienst sollte man in Relation zu den Steuerberaterkosten setzen. Zumindest ein Teil der Kosten könnte steuerlich geltend gemacht werden. Nicht selten lassen sich sogar Gebühren sparen, wenn man einen Teil der Arbeit selbst leistet, etwa die Buchhaltung selbst erstellt. Steuerberater kennen von Berufs wegen mehr Möglichkeiten, Steuern zu sparen.Wenn ein Erstauftrag erteilt wird, könnte die entsprechende Steuererklärung als Grundlage für die folgenden Erklärungen genommen werden. Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung samt Anlagen für 2018 endet am 31. Juli 2019. Verspätungszuschläge oder Schätzbescheide lassen sich vermeiden, wenn man einem Steuerberater das Mandat erteilt. Dann gilt die verlängerte Abgabefrist bis spätestens 28. Februar 2020. lps/Cb