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Helfer in schweren Stunden - Region West

Grabmalvorsorge vom Steinmetz

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Ein individuelles Grabmal gestaltet der Steinmetz nach den Wünschen der Hinterbliebenen. Foto: Treuhandstelle.info

Ein Grab ist nicht nur letzte Ruhestätte; es ist auch ein Ort lebendiger Erinnerung. Angehörige, Freunde und Nachfahren finden sich zu Zwiegesprächen oder stillem Gedenken ein – lange über den Tod hinaus. Innerhalb der Grabgestaltung kommt dem Grabmal eine besondere Bedeutung zu. Seit vielen Jahrhunderten ist es der sichtbare Ausdruck für die unvergängliche Wertschätzung und enge Verbindung zum Verstorbenen.

Zu Lebzeiten die Zukunft im eigenen Sinne gestalten

Mit einer Grabmalvorsorge von Ihrem Steinmetz haben Sie die Möglichkeit, die Zukunft in Ihrem Sinne zu gestalten und vertraglich abzusichern. Immer mehr Menschen gehen diesen Weg. Vielfach steht dabei auch der Wunsch im Vordergrund, Angehörige nicht mit der Organisation und Abwicklung der eigenen Bestattung zu belasten.

So individuell wie das Leben kann Ihr Grabmalvorsorgevertrag aufgesetzt werden. Vielfach beinhalten Vorsorgeverträge die Errichtung einer Grabanlage sowie die regelmäßige Pflege und Wartung der Grabmale und Einfassungen über die gesamte Liegezeit. Verwaltet werden die Vorsorgeverträge von einer Treuhandstelle mit Sitz in Hannover. Ihr Steinmetz wird Sie umfassend über die Möglichkeiten und Notwendigkeiten beraten.

Mehr als 41 000 Kunden aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben der Treuhandstelle seit 1968 ihr Vertrauen geschenkt. Derzeit werden ca. 79 Mio. Euro Kundengelder nach sicheren und streng festgelegten Richtlinien verwaltet. Die erwirtschafteten Zinsen werden dazu verwendet, die anfallenden Kostensteigerungen ab Vertragsabschluss bzw. während der Vertragslaufzeit zu decken. Somit fallen für Sie und Ihre Nachkommen keine weiteren Zahlungen an. Die ausgeführten Arbeiten werden durch einen Mitarbeiter der Treuhandstelle überprüft.

Sollten die in Auftrag gegebenen Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt werden oder gibt der bisherige Steinmetz seinen Betrieb auf, überträgt die Treuhandstelle Ihren Vertrag auf einen Nachfolger. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass Ihr Vertrag in jedem Fall ausgeführt wird.

Mehr zur Grabmalvorsorge erfahren Sie von Ihrem Steinmetzbetrieb oder im Internet unter www.grabmal-vorsorge.de.