Die Gefahr durch Brände in den eigenen vier Wänden wird häufig unterschätzt. Dabei treten rund 80 Prozent aller Brände in Privathaushalten auf. Rund 600 Menschen kommen in Deutschland jährlich bei Hausbränden ums Leben. Außerdem entstehen Sachschäden in Milliardenhöhe. Vorbeugung gegen das Feuer tut deshalb unbedingt Not.
Gründe für Feuer sind vielfältig und reichen von defekten elektrischen Anlagen bis zu unsachgemäßen Reparaturen
Dazu gehören natürlich zuvorderst bauliche Maßnahmen – und zwar natürlich schon bei der Planung eines Hauses. Baustoffe sind dafür in so genannten Baustoffklassen unterteilt. Je länger ein Baustoff einem Brand standhalten kann, desto größer die Chance für die Bewohner, einem Feuer zu entkommen. In den Baustoffklassen sind etwa in der Kategorie A1 metallische Baustoffe sowie Stein, Ziegel und Beton als nicht brennbar eingeteilt. Dämmstoffe wie Mineralwolle oder Gipskartonplatten sind in der Kategorie A2 als nicht brennbar, aber mit Anteilen brennbarer Stoffe zu finden.
Die Einteilung geht bis leicht entflammbare Stoffe wie dünnes Holz oder Pappe. Leicht entflammbare Stoffe sind beim Hausbau nur dann zulässig, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht mehr leicht entflammbar sind.
Vielfältige Ursachen
Die Gründe für ein Feuer sind vielfältig. In vielen Fällen sind es aber veraltete oder defekte elektrische Anlagen. Darauf lassen sich rund ein Drittel aller Brände zurückführen. Eine regelmäßige Wartung von elektrischen Anlagen zur Vermeidung von Kabelbränden ist unbedingt notwendig. Gern machen sich auch Heimwerker daran, defekte Elektrogeräte selbst zu reparieren. Eine unsachgemäße Reparatur kann aber die Brandgefahr deutlich erhöhen.
Wer viele Stromfresser in der Wohnung hat, sollte sich der Leistungsfähigkeit der Stromanschlüsse vergewissern. Eine Steckdose kann nicht unbegrenzt belastet werden – etwa wenn zwei oder gar drei Mehrfachsteckdosenleisten hintereinander geschaltet werden.
Rauchmelder sind Pflicht
Bis auf das Land Brandenburg sind inzwischen in allen Bundesländern Rauchmelder Pflicht. In Niedersachsen ist diese Regel im Jahr 2010 eingeführt worden. Danach muss in jedem Schlafraum, dem Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen, mindestens ein Rauchmelder installiert werden. Der Besitzer der Wohnung oder des Hauses ist für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich. Für die Wartung der Geräte ist der Bewohner der Wohnräume verantwortlich. Bei Mietwohnungen sind das also die Mieter.
Der Brandschutz in den eigenen vier Wänden hängt natürlich auch massiv vom Verhalten der Bewohner ab. Äußerste Vorsicht ist etwa bei offenem Feuer wie Kaminen oder Kerzen geboten.
Sie dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. In der Küche ist heißes Fett eine besondere Gefahrenquelle. Sollte das Fett zu heiß werden und sich entzünden, darf es keinesfalls mit Wasser gelöscht werden. Dadurch kommt es zu einer Explosion. Besser geht es mit einem Küchentuch oder einer Decke..