Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

 

Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Anzeige

Freistellungsauftrag 2019: An die Freibeträge denken

Freistellungsauftrag 2019: An die Freibeträge denken Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Wenn das Finanzamt Steuern erstattet, ist ein Restaurantbesuch nicht die schlechteste Idee. Foto: Spielhagen

Unfallkosten absetzen: Die Voraussetzungen

Banken, Sparkassen, Bausparkassen und sonstige Geldinstitute verwalten auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dazu zählen etwa Zinsen und Dividenden aus Wertpapieren und anderen Geschäftsanteilen, Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Gewinne aus Termingeschäften. Wer bei diesen Instituten einen Freistellungsauftrag gestellt hat oder im Jahr 2019 noch stellt, kann die pauschale Abgeltungssteuer vermeiden.Der Sparer-Pauschbetrag, wie er offiziell heißt, liegt für Ledige unverändert bei 801 Euro und für steuerlich nicht getrennt veranlagte oder dauerhaft getrennt lebende Verheiratete bzw. Lebenspartner bei 1602 Euro. Er beinhaltet bereits die Werbungskosten. Depotgebühren sind in diesem Rahmen nicht gesondert absetzbar. Es ist möglich, Freistellungsaufträge bei mehreren Instituten gleichzeitig einzureichen, sofern die Gesamthöhe die genannten Grenzen nicht übersteigt. Wird das gesetzlich zulässige Volumen des Freistellungsauftrags doch überschritten, nimmt die Steuerverwaltung eine nachträgliche Besteuerung vor. Außerdem mahnt sie die Steuerpflichtigen zu Korrekturen an. In den Freistellungsaufträgen ist die Steueridentifikationsnummer anzugeben, bei zusammen veranlagten Ehegatten müssen beide Nummern genannt werden. Was den freigestellten Betrag übersteigt, unterliegt der Abgeltungssteuer. Das ist eine Quellensteuer in Höhe von 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, ggf. zuzüglich Kirchensteuer. Sie ist von den Banken direkt abzuführen.Im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung können die abgeführte Kapitalertragsteuer und der Soli-Zuschlag in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erstattet das Finanzamt die entrichtete Steuer zurück.

   

Unfallkosten absetzen: Die Voraussetzungen

Freistellungsauftrag 2019: An die Freibeträge denken-2
Mechaniker wechseln die Reifen. Foto: Busche

Ungünstige Witterung erhöht im Winter und Frühjahr die Unfallgefahr auf den Straßen. Selbst wenn sich daraus nur Blechschäden ergeben, sind die Reparaturkosten oft hoch. Befindet sich der Fahrer oder die Fahrerin zum Zeitpunkt des Unfalls jedoch auf einer beruflich bedingten Fahrt, werden einige Ausgaben vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt. Erfüllt ist diese Voraussetzung etwa auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte. Gleiches gilt für Heimfahrten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung und für dienstlich begründete Fahrten und Reisen sowie für Schäden, die während der Arbeitszeit an einem geparkten Fahrzeug entstehen, auch wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann. Es zählen auch Fahrten zu Vorstellungsgesprächen und Fortbildungen. Kleinere Umwege werden geduldet. Gegnerische Reparaturkosten können ebenfalls als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. In bestimmten Fällen können Unfallkosten auch als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Ausgaben für Ärzte können eventuell abgesetzt werden

Das Finanzamt berücksichtigt nicht nur die Werkstattrechnung. Auch Aufwendungen für Sachverständige, Anwälte oder Gerichtskosten zählen zu den außergewöhnlichen Aufwendungen mit steuermindernder Wirkung. Zu Buche schlagen weiterhin Abschleppkosten und Selbstbeteiligungen der Kaskoversicherung. Kam es zu Verletzungen oder anderen gesundheitlichen Schädigungen, können auch Ausgaben für Ärzte, Klinikaufenthalte, ambulante und stationäre Rehamaßnahmen, Physio- bzw. Ergotherapie als Werbungskosten abgesetzt werden.

Im Zweifel fragt man beim/bei der Steuerberater/in nach, ob die Unfallkosten als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen sind. Alle Belege sind aufzubewahren.