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Ratgeber in Steuerfragen

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Die Komplexität des Steuerrechts und die sich ständig ändernden Rechtsvorschriften erfordern fachkundige Beratung. Fotos (2): Bundessteuerberaterkammer

Umsatzsteuer-Senkung – der Steuerberater hilft

Kaum Verdienst durch Kurzarbeit, geschlossene Unternehmen – wie noch immer die gesamte Kultur- und Theaterszene – und jetzt mit der langsamen Lockerung des Lockdowns zurückhaltende Kunden und Gäste. Die einen halten ihr Geld zusammen und die anderen bekommen nicht genug Kundschaft durch die vielen Einschränkungen und die Zurückhaltung der Verbraucher.Viele Unternehmen kämpfen um ihre Existenz und die Menschen wissen nicht, ob und wie lange sie noch eine feste Arbeitsstelle haben. Und dann sollen Steuern und Abgaben gezahlt werden. Das ist in der derzeitigen Corona-Krise eine weitere Belastung. Deshalb haben das Bundesfinanzministerium und die Finanzbehörden der Länder steuerliche Erleichterungen beschlossen. Das Ziel ist, die Liquidität der Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind.

Steuerberater sind Lotsen im Steuerdickicht / Steuerliches Wissen in Krisenzeiten nutzen

Zu den Maßnahmen gehören, dass Steuerzahlungen in der Regel zinslos gestundet werden können. Das verschafft den Steuerpflichtigen eine Zahlungspause gegenüber dem Finanzamt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zur Einkommens-, Körperschafts- und zur Gewerbesteuer herabzusetzen. Auch können die Finanzämter die Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen herabsetzen und erstatten.

Dazu kann bis zum Ende des Jahres die Vollstreckung rückständiger Steuerschulden ausgesetzt werden. Im Einzelfall entscheiden allerdings darüber immer die jeweiligen Finanzämter und Kommunen. Über alle diese Verordnungen sind die Steuerberater bestens informiert und beraten ihre Mandanten.

Umsatzsteuer-Senkung – der Steuerberater hilft

Die Bundessteuerberaterkammer hat in einer Stellungnahme vom 10. Juni an das Bundesfinanzministerium und den Finanzausschuss des Bundestages die kurzfristige gesetzliche Umsetzung erster Maßnahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets in dem vorliegenden Zweiten Corona- Steuerhilfegesetz grundsätzlich begrüßt und die vorgesehenen Regelungen im Wesentlichen für geeignet erachtet.

Allerdings stand sie der zeitlich begrenzten Absenkung der Umsatzsteuersätze von 19 Prozent auf 16 Prozent und 7 Prozent auf 5 Prozent äußerst kritisch gegenüber, weil die Kosten-Nutzen-Relation vor dem Hintergrund des sehr kurzen Anwendungszeitraums aus der Sicht der Bundessteuerberaterkammer nicht gegeben sei.

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Steuerberater sind zur Fortbildung verpflichtet, die gegebene Beratung ist deshalb immer auf dem aktuellsten Stand.

In der Praxis sei die geplante Absenkung der Umsatzsteuersätze aufgrund der Kürze der vorgesehenen Umsetzungsfrist für die betroffenen Unternehmer und die Steuerberater kaum vernünftig durchführbar. Um die Folgen abzumildern, schlug die Kammer eine gesetzliche Billigkeitsregelung sowie eine Fristverschiebung bei der Abgabe der Umsatzsteuer- Voranmeldungen vor. Das wurde vom Finanzministerium nicht berücksichtigt.

Nun steht überall in der Diskussion, dass die Senkung der Umsatzsteuersätze wohl nicht den Effekt bringen wird, den sich die Bundesregierung davon verspricht. Trotzdem müssen Preise und Buchhaltung bis zum Ende dieses Jahres umgestellt werden. Die Steuerberater sind auch hier die richtigen Ansprechpartner und halten Lösungen vor.   

Steuerrecht wird immer komplexer

Über die derzeitige Krise hinaus nutzen viele Bundesbürger die Möglichkeiten der Steuererklärung ohnehin nicht richtig. Die Steuergesetzgebung ändert sich ständig und derart schnell, dass selbst Mitarbeiter des Finanzamtes nicht immer auf dem letzten Stand sind. Wie soll ein „Steuerlaie“ dann das Optimale aus seiner Steuererklärung herausholen, um von Vater Staat gegebenenfalls einen Teil seiner zu viel gezahlten Steuern wieder zurückzubekommen. Das gilt im Besonderen jetzt in Krisenzeiten, die einiges auf den Kopf stellen und in denen die Steuerbehörden mit ständigen Veränderungen versuchen, die Krise auch in steuerlicher Hinsicht zu mildern. Doch man sollte über alle diese Veränderungen Bescheid wissen. Viele Millionen Euro fließen dem Staat zu, die eigentlich den Steuerpflichtigen gehören, die aber durch unrichtige oder gar nicht gestellte Steuererklärungen den Steuerpflichtigen vorenthalten bleiben.

Hier ist die Entscheidung, sich einen Spezialisten zu suchen, genau richtig. Steuerberater kennen sich aus im Dschungel der Steuergesetzgebung. Die Komplexität des Steuerrechts sowie die sich ständig ändernden Rechtsvorschriften erfordern fachkundige Beratung. Der Steuerberater ist aufgrund langjähriger und anspruchsvoller Ausbildung ein kompetenter Berater und Begleiter sowohl auf dem Gebiet des Steuerrechts als auch auf den Gebieten des Wirtschaftslebens.

Das Spektrum reicht von der umfassenden steuerlichen Beratung bis hin zur betriebswirtschaftlichen Beratungen. Da der Steuerberater zur Fortbildung verpflichtet ist, kann der Mandant davon ausgehen, dass die gegebene Beratung stets auf dem aktuellen Stand ist.

Kompetenz nutzen

Jetzt in Pandemiezeiten und bei erheblich gestiegener Beratungsnachfrage der Unternehmen und Mandanten wird die Frage, was ein Steuerberater darf und für seine Mandanten tun kann, immer wichtiger.

Laut dem Steuerberatergesetz haben Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften die Aufgabe, im Rahmen ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten.

Dazu gehören auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und die Hilfeleistung in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die aufgrund von Steuergesetzen bestehen. Hier insbesondere bei der Aufstellung von Abschlüssen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, und deren steuerrechtlicher Beurteilung.

Die Homepage der Steuerberaterkammer Niedersachsen – www.stbk-niedersachsen.de –hält viele wichtige Informationen bereit, um alle Betroffenen und Interessierten bestmöglich zu informieren. Die Informationen sind gleichermaßen interessant für Unternehmen, Freiberufler sowie Arbeitnehmer und für den privaten Bereich. Am 23. Juni fand auch ein Webinar zum Konjunkturprogramm der Bundesregierung statt, bei dem Kammerpräsident Fritz Güntzler, Vizepräsident Carsten Schulz, Rechtsanwalt Arne Hundertmark, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie ein Referent der DATEV eG als Referenten informierten.

Die Datenbank www.datenbank.nwb.de hält ebenfalls eine umfassende Informationssammlung für Steuerberater bereit. Hier können sich aber auch alle Interessierten informieren. Die Themen umfassen ein sehr weites Feld von der Besteuerung von Grenzpendlern, Homeoffice, Kurzarbeitergeld bis zu Unternehmenskäufen.

Die Investition in einen Steuerberater rechnet sich auf alle Fälle. Er hat genau die Kenntnisse, um im Steuerdickicht die richtigen Wege zu finden. Steuerberater sind aufgrund der langjährigen und sehr anspruchsvollen Ausbildung der kompetente Berater und Begleiter vor allem jetzt in diesen Krisenzeiten, aber auch in einer immer komplexer werdenden Wirtschaft mit ihren globalen Auswirkungen.