Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

 

Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Anzeige
Rund ums Haus

Erben will gut bedacht sein

Erben will gut bedacht sein Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

In den nächsten Jahren erbt die folgende Generation viele Immobilien. Bei steigenden Immobilienpreisen kann die Erbschaftssteuer durchaus zum Thema werden. Foto: Postbank

Ein Erbe anzutreten, ist selten einfach. Abgesehen von der Tatsache, dass man meist einen lieben Menschen in der Familie verliert, kommen auf den Erben in der Regel viel Arbeit und oft genug auch finanzielle Lasten zu. Diese Situationen sind in den letzten Jahren immer häufiger geworden, denn die Generation, die in den Sechziger- bis Achtzigerjahren ihr schmuckes Einfamilienhaus gebaut hat, kommt jetzt an ihr Lebensende. Derzeit wird in Deutschland so viel Vermögen vererbt wie nie zuvor. Die Rede ist von dreistelligen Milliardenbeträgen, etwa die Hälfte davon in Immobilien. Um hier Unannehmlichkeiten zu vermeiden, heißt es für den Erblasser, sich frühzeitig mit dem Thema zu befassen.

Derzeit werden in Deutschland mehr Immobilien vererbt als je zuvor – Schenkung vermeidet Steuern

Vor einigen Jahren hat der Staat die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer deutlich angehoben, sodass die meisten Erben auf das ererbte Vermögen keine Steuern zahlen müssen. Bei Immobilien allerdings spielt ein anderer Faktor hinein. Derzeit gibt es einen Boom bei den Immobilien, sodass der Wert eines Hauses möglicherweise schon an die Grenze des Freibetrages kommen kann. Im Fall des Lebenspartners liegt dieser Freibetrag bei 500 000 Euro, bei Kindern bei 400 000 und bei der Enkelgeneration bei 200 000 Euro. Das Finanzamt neigt allerdings dazu, eine Immobilie höher zu bewerten als sie eigentlich wert ist. Daher ist es sinnvoll, sich ein unabhängiges Wertgutachten erstellen zu lassen, das man dem Fiskus im Zweifel vorlegen kann.  

Erben will gut bedacht sein-2
Bei steigenden Immobilienpreisen kann die Erbschaftssteuer durchaus zum Thema werden. Foto: Kurt F. Domnik/pixelio.de

Je nach Gebäude und Erben kann es aber günstiger sein, über eine legale Möglichkeit nachzudenken, die Erbschaftssteuer schon vorher zu umgehen: durch die Schenkung zu Lebzeiten.

Als Erblasser kann man bereits frühzeitig die Immobilie der Erbengeneration überschreiben, also schenken. Dann wird eine Erbschaftssteuer vermieden. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, kann man sich bei der Schenkung den Nießbrauch notariell beglaubigen lassen. Damit können die neuen Besitzer, sollte es zu Streitigkeiten in der Familie kommen, den Erblasser nicht aus dem Haus weisen.

Wird das Haus aber vererbt, ist es oft nicht so problematisch, wenn es nur einen einzelnen Erben gibt. Oft ist es aber der Fall, dass eine Erbengemeinschaft bedacht wird. Hier ist es für den Erblasser wichtig zu bestimmen, zu welchen Anteilen deren Mitglieder am Erbe beteiligt sind. Das regelt man am besten in einem Testament. Dadurch werden Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft vermieden. Ohnehin ist es in einer solchen Gemeinschaft besser, an einem Strang zu ziehen.

Ein Streit unter den Erben führt in der Regel zu einem schnellen Verkauf der Immobilie – meist unter dem eigentlichen Wert. Bei Einvernehmlichkeit kann ein solcher Schnellschuss vermieden und Alternativen überlegt werden. Zum Beispiel kann einer der Erben das Haus weiter nutzen und an die anderen Erben Miete zahlen. Oder die Immobilie wird für die Erbengemeinschaft zum Mietobjekt, dessen Mietzins nach dem Schlüssel im Testament den Erben zugute kommt.