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Tag der Pflege

Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

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Eine Möglichkeit, um die Situation für pflegende Angehörige zu entlasten, besteht in der Kurzzeitpflege. Sie erfolgt stationär in einer Pflegeeinrichtung und kann bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Foto: AOK

Wer sich um eine pflegebedürftige Person kümmert, kann seine Belastungsgrenze schnell erreichen. Meist ändert sich nicht nur das Leben des Betroffenen, sondern auch das der Angehörigen. Insbesondere, wenn sich der Pflegebedarf über einen längeren Zeitraum erstreckt, führen die Aufgaben oft zu Erschöpfung und Überforderung. Aber auch fehlendes Fachwissen kann Gesundheitsprobleme auslösen. Deshalb sollten sich pflegende Angehörige rechtzeitig über entlastende und unterstützende Angebote informieren.Um Belastungen zu mindern, bieten die Pflegekassen Pflegekurse an, die oft von ambulanten Pflegediensten durchgeführt werden. Dabei werden den Angehörigen Fertigkeiten für die Durchführung der Pflege vermittelt, wie beispielsweise rückenschonendes Heben, richtiges Lagern oder der Umgang mit Demenzkranken.


Eine weitere Möglichkeit, um die Situation für pflegende Angehörige zu entlasten, besteht in der Kurzzeitpflege. Sie erfolgt stationär in einer Pflegeeinrichtung und kann bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad zwei hat. Kurzzeitpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Der Zuschuss beträgt aktuell 1612 Euro pro Jahr, unabhängig von der Höhe des Pflegegrades.

Um sich vorübergehend oder auch nur stundenweise eine Auszeit zu nehmen und dabei die pflegebedürftige Person in guter Betreuung zu wissen, gibt es die Möglichkeit einer Tagespflege. In der Regel bieten Tagespflegeeinrichtungen Leistungen in der Grundpflege, medizinische Versorgung je nach ärztlicher Verordnung, mehrere Mahlzeiten pro Tag sowie ein Beschäftigungsprogramm an. Oft gibt es Fahrdienste, die die Pflegebedürftigen abholen und auch wieder nach Hause bringen.

Eine weitere Entlastung zur eigenen Erholung kann die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) darstellen. Sie wird in der Regel zu Hause durchgeführt und kann beispielsweise von einem professionellen Pflegedienst übernommen werden. Die Pflegekasse erstattet die Kosten für bis zu 42 Tage im Jahr (bei mindestens Pflegegrad zwei) in Höhe von aktuell 1612 Euro. Voraussetzung bei erstmaligem Anspruch: Die zu pflegende Person muss mindestens über einen Zeitraum von sechs Monaten gepflegt worden sein.