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Ein Testament regelt den Nachlass und verschafft Sicherheit

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Die Bestatter des Fachverbandes sorgen für eine würdevolle Trauerfeier. Fotos (3): Archiv

Bei Geld hört die Freundschaft auf

Erben und vererben ist ein schwieriges Thema. Selbst wenn der Betroffene will, dass sein Geld nicht zu einem großen Teil an den Staat als Erbschaftssteuer fällt, so ist es doch für die meisten Menschen schwierig, sich bereits früh damit auseinanderzusetzen, wie es am geschicktesten ist, Geld zu vererben, ohne selbst Nachteile davon zu haben. Die Fachanwaltschaft rät: „Das hat dann auch sehr viel mit Vertrauen und gegenseitigem Respekt zu tun.“

Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Familienangehörige miteinander sprechen und rechtzeitig Vereinbarungen treffen

Immer wieder erleben Familien und ihre Anwälte Fälle, in denen es um „das liebe Geld“ geht. „Dabei sind die meisten Dinge im Vorfeld per Testament regelbar“, lautet die Empfehlung der Anwaltschaft.

Die Deutschen vererben in den nächsten Jahre über eine Billion Euro. Das ist die Prognose einer unabhängigen Studie, die von einem namhaften deutschen Institut erstellt wurde. Doch wer das Geld erbt, ist nicht immer klar, das hängt leider oft auch von Zufällen ab.

Bei Geld hört die Freundschaft auf

Nur jeder dritte Deutsche erstellt laut Statistik ein Testament. Die große Masse verlässt sich auf die gesetzlichen Regeln. Dass dadurch selbst die verhasste Ex-Gattin oder der nicht eheliche Sohn des Ehemannes zum Alleinerben des Familienvermögens aufsteigen kann, ist den wenigsten bewusst. Deshalb ist es zu Lebzeiten wichtig, sich entsprechend beraten zu lassen, damit der letzte Wille auch der eigene letzte Wille bleibt und nicht durch Fehler im Schriftstück ad absurdum geführt wird. Der Fachanwalt weiß: „Bei Geld hört die Freundschaft auf, das ist leider so, plötzlich brechen Gräben auf und die Familie und die Angehörigen geraten in einen tiefen Streit.“ Deshalb gilt der Rat: „Machen Sie ein Testament, das wasserdicht ist.“

Eigenhändig niederschreiben

Ein eigenhändiges Testament muss selbst mit der Hand niedergeschrieben und unterschrieben werden. Mit dem Computer oder der Schreibmaschine geschriebene Testamente sind unwirksam.

Es gilt dann die gesetzliche Erbfolge oder, wenn der Erblasser früher ein formgültiges und noch nicht vernichtetes oder widerrufenes Testament errichtet hatte, dieses frühere Testament. Um Verwechslungen auszuschließen, unterschreibt man am besten mit Vor- und Zunamen. Auch der Ort und Datum sollten angeführt werden.

Ehepartner haben die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Dieses muss ein Ehepartner eigenhändig errichten und der andere Ehepartner eigenhändig unterschreiben.

Trauer verstehen, Trauer verarbeiten

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Eine Bestattungsmöglichkeit ist die Urnenbeisetzung innerhalb eines Rasengemeinschaftsgrabes.

Jeder Mensch geht mit der Trauer anders um. Während der eine sich einigelt, alleine sein möchte, um mit sich selbst den Schmerz der Trauer auszumachen, so sucht wieder der andere die Nähe zu Freunden, Bekannten und Verwandten, um gemeinsam den Verlust eines geliebten Menschen zu verkraften.

„Mit der Trauer wird wieder bewusster umgegangen“, lautet der einhellige Tenor der Bestatter des Fachverbandes Hannover. „Den Trauernden wird aber auch bewusst, dass nach dem Tod eines geliebten Menschen nichts mehr so ist, wie es früher war.“

Jeder Mensch trauert anders und nimmt sich die Freiheit, seinem Schmerz jeden Ausdruck zu geben, der ihn tröstet. Freunde und Nachbarn sind von der Intensität und Dauer des Verlustgefühls oft überfordert, obwohl sie es gut meinen.

Deshalb bieten engagierte Selbsthilfegruppen eine weitere angemessene Möglichkeit, verständnisvoll und mit Geduld mit dem Schmerz des Hilfesuchenden umzugehen. In den Gruppen wird kein aufgeschlossenes Gesicht gefordert, es wird nicht erwartet, dass der Trauernde „funktioniert“. Hier finden Leid, Wut, Fassungslosigkeit und Unglück den Ausdruck, nach dem einem zumute ist.

Die Betriebe des Fachverbandes verfügen über Kontakte zu Selbsthilfegruppen und stehen bei der Auswahl mit Rat und Tat zur Seite.

Auch die Kirchen sind bei der Vermittlung behilflich, bieten sogar oft selbst Gruppen an. Wahrscheinlich ist es nicht leicht, sich in die Gruppe zu trauen. Aber hier können Trauernde ein verlässliches Maß an Trost und Geborgenheit erfahren sowie sich die Stärke für die Bewältigung dieses gravierenden Lebenseinschnittes holen.

Auf Nachfrage halten die Pastoren und Pfarrer Bücher und Broschüren sowie anderes Informationsmaterial bereit, um den Hinterbliebenen zu helfen.

Asche zu Asche, Staub zu Staub – das muss nicht mehr sein

Es gibt vielfältige Formen der Bestattung

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Eine Beisetzung in einem Ruheforst ist für viele eine Alternative zu den traditionellen Bestattungsformen.

Die traditionelle Form der Bestattung in einem Sarg in einem Erdgrab ist in Deutschland immer noch am weitesten verbreitet. Es gibt aber viele andere Formen der letzten Ruhestätte. „Es empfiehlt sich sehr, das schon zu Lebzeiten zu regeln, damit die Hinterbliebenen ein sicheres Gefühl haben, die Bestattung nach dem Wunsch des Verstorbenen geregelt zu haben“, empfehlen die Inhaber der Mitgliedsbetriebe des Fachverbandes Hannoverscher Bestatter e. V.

Dabei hilft ein Vorsorgevertrag, den die Bestatter zu Lebzeiten mit den Ratsuchenden besprechen und exakt fixieren. Die Treuhand verwaltet die Kapitaleinlage bis zum Tod des Betroffenen. Das eingezahlte Geld ist ausschließlich zweckgebunden zu verwenden und darf auch nicht von Sozialämtern eingefordert werden.

Mehrere Möglichkeiten stehen zur Wahl

Grundsätzlich ist zwischen zwei Bestattungsarten zu unterscheiden Die zwei Elemente Erde und Feuer kommen dabei zur Geltung.

Da in Deutschland grundsätzlich Friedhofszwang besteht, darf auch eine Urne nicht einfach mit nach Hause genommen werden – sie muss auf einem Friedhof oder einer zugelassenen Alternative bestattet werden.

Eine Sargbestattung des Leichnams, typischerweise in der Erde eines Friedhofs oder einer dementsprechenden vorbereiteten Fläche, erfolgt dabei als Einzelgrab, als Wahlgrab, in Reihenfolge als Rasenreihengrab in jeweils gesonderten Stätten oder als anonyme Bestattung.

Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam im Krematorium verascht. Nach der Kremation erfolgt die Beisetzung der Asche mit oder ohne Urne wiederum in der Erde, gewöhnlich auf einem umgrenzten, dafür vorgesehenen Friedhof. Auch hier besteht die Möglichkeit, ein Urnenwahlgrab oder aber ein Urnenrasenreihengrab zu wählen.

Urnenbeisetzung im Friedwald

In jüngster Zeit werden schnell abbaubare Urnen unter anderem in Friedwäldern im Wurzelbereich von Bäumen oder auf Bergwiesen beigesetzt, diese Naturbestattungen sollen den Kreislauf zu neuem Leben befördern. Für Urnen ist aber auch das Einstellen in einer Urnenwand oder in Nischen der Friedhofsmauer zunehmend in Nutzung. Ohne Urne ist das Verstreuen der Asche nur auf See zulässig.

Fachverband erteilt Auskünfte

Auskünfte über die Arten der Bestattungen und die dafür geltenden Gesetze sowie Vorschriften erteilen die Betriebe des Fachverbandes. Adressen und Kontakte siehe unten.