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Moderne Zahngesundheit

Die Gesundheit beginnt im Mund

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Beim diesjährigen Tag der Zahngesundheit sollen junge Menschen über die Mundhygiene aufgeklärt werden. iStockphoto.com/PeopleImages

Schaukeln für Ehepartner

Der 25. September ist der Tag der Zahngesundheit. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Gesund beginnt im Mund – Ich feier’ meine Zähne!“. Wenn aus Kindern Teenager und später junge Erwachsene werden, übernehmen sie Stück für Stück mehr Verantwortung für sich selbst – auch für ihre Gesundheit. Mit dem Tag der Zahngesundheit 2019 sollen in diesem Jahr junge Menschen motiviert werden, dabei auch an ihre Mundgesundheit zu denken. Insgesamt ist die Mundgesundheit bei Jugendlichen in Deutschland schon sehr gut. Acht von zehn der zwölfjährigen Kinder sind heute kariesfrei, geht aus der „Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie“ hervor. Auch die „Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ liefert erfreuliche Ergebnisse. Mit rund 80 Prozent setzt die Mehrheit der Jugendlichen die Empfehlungen zur Zahnputzhäufigkeit um und geht regelmäßig zum Zahnarzt. Trotzdem bleibt Karies eine der häufigsten Erkrankungen im Jugendalter. Auch Zahnfleischentzündungen treten häufig bei jungen Menschen auf.Der Tag der Zahngesundheit in diesem Jahr macht sich dafür stark, Jugendlichen das nötige Wissen rund um die Zahnpflege zu vermitteln. Wie putzt man seine Zähne richtig? Spielt es dabei eine Rolle, ob ich Zahnschmuck oder ein Zungenpiercing trage? Wie hängen Ernährung und Mundgesundheit zusammen? Welche zahnmedizinischen Leistungen stehen mir zur Verfügung und wie oft kann ich sie in Anspruch nehmen? Das sind einige der Fragen, die in diesem Jahr im Fokus stehen.- Den Tag der Zahngesundheit gibt es seit 1990. Es sollte ein Anlass geschaffen werden, der einmal im Jahr bundesweit die Mundgesundheit ins Zentrum der Aufmerksamkeit stellt. Der Tag der Zahngesundheit, der jedes Jahr am 25. September stattfindet, will die Prävention, die Verhütung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen und insbesondere die Aufklärung und Förderung der Eigenverantwortung in den Vordergrund rücken..

Heute ist der Tag der Zahngesundheit – Prävention steht oben auf der Agenda

Drei Regeln fürs Putzen

- Ob elektrisch oder mechanisch: Ordentliches Zähneputzen braucht die richtige Technik und etwas Geduld. Die wichtigsten Tipps für alle, die selber schrubben oder elektrisch schrubben lassen, nennt Prof. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer:

- Oft genug: Zweimal täglich heißt es Zähneputzen, das sollte jedermann klar sein. Reguläre Bürsten erreichen aber nur etwa 70 Prozent der Zahnoberfläche, das gilt auch für elektrische Exemplare. Einmal täglich sind daher die Zwischenräume dran, mit Zahnseide oder einer speziellen Interdental-Bürste.

- Lang genug: Jedes Gebiss ist etwas anders, Faustregeln sind deshalb mit Vorsicht zu genießen. Aber in weniger als drei Minuten ist gutes Zähneputzen in der Regel nicht zu schaffen, sagt Oesterreich.

- Mit System: Außenfläche, Innenfläche, Kaufläche – all das ist zu putzen, und zwar am besten bei jedem Zahn einzeln. Idealer-weise geht man dabei im-mer in der gleichen Reihenfolge vor, also zum Bei-spiel von links oben nach rechts unten. dpa/tmn

Schaukeln für Ehepartner

Die Autoren Dr. Jörg Schade, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, und Stefan Barsch, Steuerberater bei der BUST-Steuerberatungsgesellschaft mbH in Hannover, zeigen, wie man mit zwei „Schaukeln“ schenkungsteuerfrei Vermögen an den Ehegatten übertragen kann.

In Deutschland beträgt der Freibetrag für Schenkungen zwischen Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern 500 000 Euro. Dieser Freibetrag gilt auch bei Erbfällen. Werden höhere Beträge verschenkt oder vererbt, kann das schnell zu einer hohen Erbschaftsteuer führen. Beispiel: Die Eheleute haben Gütertrennung vereinbart. Der Ehemann hat – ohne das Familienwohnhaus – ein Barvermögen von einer Million Euro. Der Mann verstirbt und seine Ehefrau wird Alleinerbin. Hier entstehen bei einem Steuersatz von 15 Prozent 75 000 Euro Erbschaftsteuer. Würde der Ehemann seiner Frau bereits zu Lebzeiten die ein Million Euro schenken, würden die Steuern trotzdem anfallen. Hier helfen die „Familienheimschaukel“ oder „Güterstandsschaukel“.

Die Familienheimschaukel

Diese Methode nutzt aus, dass das Familienwohnheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG schenkungsteuerfrei an den Ehepartner verschenkt werden kann. Und so geht’s: Der Ehemann ist beispielsweise Eigentümer eines Familienwohnhauses und von einem Barvermögen in Höhe von einer Million Euro. Nun schenkt der Ehemann seiner Frau das Familienwohnheim schenkungsteuerfrei. Nach einer Schonfrist (ein Jahr) kauft er von seiner Frau für eine Million Euro das Familienwohnheim zurück. Im Ergebnis hat nun die Ehefrau die eine Million Euro und der Ehemann ist wieder Eigentümer des Familienwohnhauses und die 75 000 Euro Schenkungsteuer sind vermieden. Wichtig ist, dass das Familienwohnheim der Mittelpunkt des familiären Lebens ist.

Die Güterstandsschaukel

Die Zugewinngemeinschaft bietet die Möglichkeit, Vermögen zwischen den Eheleuten schenkungsteuerfrei zu übertragen. Das ist gerade bei größeren Vermögen interessant. Ein Beispiel: Die Eheleute haben zu Beginn ihrer Ehe beide kein Vermögen. Zu dem Zeitpunkt, in dem der Notar die Zugewinngemeinschaft durch einen Vertrag beendet, beträgt das Vermögen der Ehefrau 2 Millione Euro. Durch die Auflösung der Zugewinngemeinschaft erhält der Ehemann einen gesetzlichen Zugewinnausgleichsanspruch in Höhe von einer Million Euro (die Hälfte der 2 Millionen Euro), der steuerfrei ausgeglichen werden kann. Nachdem das Vermögen auf den Ehemann übertragen ist, erfolgt der Wechsel zurück in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft – daher der Begriff „Schaukel“.

- Mehr Informationen: www.bust.de