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Der Mietwagen der Luxusklasse ist tabu

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Nach einem Unfall ist man oft auf einen Mietwagen angewiesen.

Wie sieht der Anspruch auf Ersatzwagen nach einem Unfall aus? / Vollkasko zahlt nicht

Im Zweifelsfall kann man eventuell auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen, aber wer auf dem Land wohnt, hat auch dabei nicht selten schlechte Karten. Ein Mietwagen für die Zeit, in der das eigene Auto repariert wird, ist die beste Lösung. Aber wer kommt für die Kosten auf?

Das kommt letztendlich ganz auf die Situation des Unfalls an. Ist man unverschuldet in den Unfall verwickelt worden, kann man gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers nicht nur die Kosten für die Instandsetzung des eigenen Fahrzeugs, sondern auch die eines Mietwagens geltend machen, den man während dieser Zeit nutzt.

Aber auch hier sollte man Vorsicht walten lassen, denn nicht alles ist erlaubt. Ein Ersatzwagen darf nur aus der Klasse sein, in der auch der eigene Wagen ist. Mit anderen Worten: Steht ein Kleinwagen in der Werkstatt, darf es kein Auto der Luxusklasse sein – es sei denn, man trägt die Zusatzkosten selbst.

Sich einen Ersatzwagen aus privater Hand zu organisieren und dann Kosten geltend zu machen, sieht auch keine Versicherung gern. Wenn es kein offizieller Mietwagenanbieter ist (oder der Service der Werkstatt) können bis zu 50 Prozent der Kosten abgezogen werden.

Die Nutzung des Mietwagens muss genau nachgewiesen werden. Fährt man weniger als 30 Kilometer täglich, entfällt in der Regel der Anspruch, denn nach Auffassung der Versicherungen ist man dann nicht auf einen Mietwagen angewiesen. Die Nutzung wird auch nur in der Zeit erstattet, in der der eigene Wagen nachweislich unbenutzbar war. Die Reparaturrechnung muss also eingereicht werden. Die Rechnung des Mietwagens natürlich ebenso, denn nur die tatsächliche Nutzung eines solchen wird erstattet.

Geht es um die Neubeschaffung eines Fahrzeugs bei Totalschaden des alten, gilt der Anspruch auf einen Mietwagen während der gesamten Zeit, die es braucht, das neue Auto vor die Tür zu stellen.

Anders ist die Situation, wenn man den Unfall selbstverschuldet hat. Viele Versicherungsnehmer, die eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, sind der Meinung, dass darin auch die Nutzung eines Mietwagens während der Reparatur enthalten ist. Das ist allerdings nicht der Fall. Die Vollkasko übernimmt lediglich die Reparatur des Unfallautos. Die Kosten eines eventuell notwendigen Ersatzwagens muss der Versicherungsnehmer selbst tragen.