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Der Erste-Hilfe-Kasten im Fahrzeug ist unverzichtbar

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Das passende Equipment zur Wundversorgung sollte immer zur Hand sein. Foto: AOK-Mediendienst

Bei der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es gut, wenn man auf dem neuesten Stand ist, denn es gibt immer mal wieder Veränderungen, um die Sicherheit auf den Straßen zu verbessern. Kaum eine Änderung hat allerdings so lange gedauert wie die, die der Bundesrat Anfang Oktober beschlossen hat. Jetzt tritt die Novelle am 10. November in Kraft. Ursprünglich sollten die Änderung bereits ab April 2020 gelten. Ein Formfehler hat damals verhindert, dass sie wirksam wurde. Normalerweise sollten solche Fehler schnell zu beseitigen sein, aber die Novelle zur StVO war nicht unumstritten, sodass es noch zu längeren Diskussionen zwischen den politischen Parteien kam.

Koffer gehört ins Auto – Binden, Pflaster, Kompressen und weitere Materialien sind im Notfall essenziell wichtig

Der Grund hierfür waren die drastischen Strafen, die Rasern drohten. In der ursprünglichen Fassung war ein einmonatiges Fahrverbot bereits ab einer Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts ab 21 und außerorts ab 26 km/h vor. Vorher hatten diese Grenzen bei 31 und 41 km/h gelegen. Nach der neuen Novelle bleiben die alten Grenzen jetzt bestehen. Die Bußgelder für zu schnelles Fahren allerdings werden ab November drastisch erhöht. Fährt man innerorts etwa 26 bis 30 km/h zu schnell und wird geblitzt, sind statt 100 zukünftig 180 Euro fällig. Außerdem kann man sich auch hier auch bereits einen Monat Fahrverbot einhandeln, wenn man innerhalb eines Jahres zweimal mehr als 25 km/h zu schnell fährt. Einen Punkt in Flensburg gibt es ohnehin. Die Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen werden mit der Novelle also fast verdoppelt. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass Handy-Apps oder Navigationsgeräte, die vor Blitzern warnen, ab November nicht mehr zulässig sind. Bisher lagen diese im rechtlichen Graubereich.

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Sicherlich auf größere Zustimmung trifft die Erhöhung von Bußgeldern, wenn jemand Geh- und Radwege oder Schutzstreifen zuparkt, denn gerade für Radfahrer gehört dieses Ärgernis zum Alltag. Ein solcher Verstoß kann jetzt bis zu 100 Euro kosten. Punkte in Flensburg sind so auch möglich. Die verschärften Bußgelder gelten auch für das Parken in zweiter Reihe und beim Zuparken einer Feuerwehrzufahrt oder eines Rettungsfahrzeugs. Ganz neu im Bußgeldkatalog ist das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für E-Autos oder einem Carsharing-Standort. Hier ist ein Verwarngeld von 55 Euro fällig.

Weiterhin festgeschrieben in der Novelle ist das Abstandsgebot beim Überholen von Radfahrern. Innerorts muss der Abstand zum Rad 1,5 Meter, außerorts zwei Meter betragen.

Höhere Bußgelder kommen auch auf Autofahrer zu, die auf der Autobahn in Stausituationen keine Rettungsgasse bilden oder eine bereits gebildete Gasse selbst nutzt und so den Zugang von Polizei und Rettungsfahrzeugen zur Unfallstelle behindern. Bis zu 320 Euro können hier fällig werden. Dazu käme im Höchstfall noch ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei. Bußgelder gibt es auch für Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Beim Rechtsabbiegen dürfen diese nur noch Schrittgeschwindigkeit (bis 11 km/ h) fahren. Sollte das nicht der Fall sein, können ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden.

Der Hintergrund der langsamen Rechtsabbieger sind mehrere Unfälle, bei denen abbiegende Lkw einen Radfahrer übersehen haben. In vielen Fällen ist der Radler dabei tödlich verletzt worden.