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Rund ums Haus - Region Nord, Ost

Das Heizen mit fossilen Brennstoffen ist teurer – Neue Vorgaben gelten

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Das Heizen mit fossilen Brennstoffen hat sich seit Jahresbeginn verteuert. Foto: IWO

Mit Kleinigkeiten und Accessoires die eigenen vier Wände aufpeppen

Wenn ein neues Jahr beginnt, verändern sich auch gesetzliche Vorgaben. Das gilt natürlich auch für Hausbesitzer. Eine gravierende Änderung macht sich bereits in den ersten Wochen des neuen Jahres an einer Stelle bemerkbar, die zunächst einmal nichts mit den eigenen vier Wänden zu tun hat. An der Tankstelle konnte man gleich nach dem Jahreswechsel beobachten, wie die Kraftstoffpreise einen Sprung machten.

Bestimmungen nehmen den Klimaschutz ins Visier / Meldefrist für Solaranlagen einhalten

Umwelt im Fokus

Der Grund dafür war die gestiegene Bepreisung des CO². Seit einiger Zeit gilt schon der so genannte Emissionshandel mit CO²-Zertifikaten. Wenn ein Unternehmen das umweltschädliche Kohlendioxid in die Atmosphäre einbringen will oder muss, braucht es dafür ein Zertifikat. Dessen Preis hat sich zu Jahresbeginn auf 25 Euro pro Tonne CO² verteuert. Mit dieser Preiserhöhung, die sich auch auf den Preis für Kraftstoff und fossile Brennstoffe im Heizungsbereich auswirkt, will der Staat einen Anreiz setzen, auf nachhaltige Heizungsarten und Verkehr umzusteigen. Während es aber beim Tanken ins Auge fällt, werden Hausbesitzer und deren Mieter den Anzug der Preise erst bei der nächsten Heizungsabrechnung bemerken. Bis zum Jahr 2026 sollen die Zertifikate im Preis stufenweise bis auf 55 Euro steigen. Mit steigenden Preisen an der Zapfsäule und beim Heizölkauf ist also weiterhin zu rechnen.

Mit dem Ziel, den Umweltschutz zu fördern, hat auch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu tun, das bereits im vergangenen November in Kraft getreten ist. Es führt das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Das neue GEG besagt, dass Neubauten zukünftig auf dem Niveau von Niedrigstenergiehäusern gebaut werden sollen. Zumindest eine Form erneuerbarer Energien soll dabei genutzt werden. Außerdem ist der Einbau von Öl- und Kohleheizungen ab 2026 verboten. Wer Strom mit einer eigenen Fotovoltaikanlage erzeugt, kann den Ertrag auf die für das Haus geforderte Menge der erneuerbaren Energien anrechnen.

Rechtzeitig anmelden

Apropos Solaranlage: Die neue Gesetzeslage verpflichtet Besitzer von Fotovoltaikanlagen oder eines Blockheizkraftwerks, diese im zentralen Markenstammregister anzumelden. Bei Neuanlagen muss das innerhalb von vier Wochen geschehen. Bei Bestandsanlagen ist Eile geboten, denn die Frist läuft nur noch bis zum 31. Januar 2021. 

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Besitzer können Strom aus Eigenerzeugung auf die im neuen Gesetz für das Haus geforderte Menge der erneuerbaren Energien anrechnen. Foto: tdx/Solarterrassen & Carportwerk GmbH

Das neue GEG betrifft auch Bestandsheizungen, denn Heizungskessel auf Öl- oder Gasbasis, die 30 Jahre alt sind, müssen ausgetauscht werden. Ausgenommen sind solche Geräte mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik. Hausbesitzer, die spätestens im Februar 2002 in die eigene Immobilie eingezogen sind, sind ebenfalls von der Austauschpflicht ausgenommen. Das gilt allerdings nur für Häuser mit weniger als drei Wohnungseinheiten.

Weitere Neuerungen für das Jahr 2021 sind eine Neuordnung der staatlichen Bauförderung mit dem Ziel der Energieeffizienz, eine Steigerung der Wohnungsbauprämie von 8,8 auf zehn Prozent und eine Verlängerung des Baukindergeldes. Es kann jetzt noch bis zum 31. März dieses Jahres beantragt werden.

Vasen und Dekoartikel setzen besonders schöne Akzente

Mit Kleinigkeiten und Accessoires die eigenen vier Wände aufpeppen

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Vasen verleihen einem Raum das gewisse Etwas. Foto: Pixabay

Wohnliche Accessoires stehen hoch im Kurs. Man möchte sein Zuhause gemütlich gestalten und farbliche Akzente setzen. Bunte Vasen mit Aufschriften, große Kerzen mit Glitter und Schalen mit Sand oder Steinen sind Kleinigkeiten, die Ambiente schaffen. Aber nicht nur saisonunabhängig kann man seinen eigenen vier Wänden deutlich mehr Flair einhauchen. Auch oder gerade zu Feiertagen wie Weihnachten und Ostern ist man bestrebt, sein Heim in die passende Stimmung zu versetzen. Ebenso wie solche Feiertage, haben auch die Jahreszeiten bestimmte Farben, Formen und Muster.

Die winterliche Dekoration reicht von Teelichthaltern mit Schneeflocken über glitzernde Tannenbäume bis hin zu hölzernen Herzen und Kerzen in Steinoptik. Sobald die ersten Knospen sprießen und der Frühling langsam Einzug in das traute Heim erhält, weicht das kühl Besinnliche dem warm Gemütlichen. Glasschalen werden mit Tulpen versehen, Nester mit Porzellanvögelchen stehen im Regal und kleine Vasen in Pastelltönen zieren die Fensterbänke. Diese Art von Dekoration stimmt bereits im Frühling auf den Sommer ein. Ab Mitte des Jahres werden die sanften Töne und Formen von bunten und frischen Farben abgelöst. Große Sonnenblumen stehen auf dem Esstisch, mediterrane Laternen in blau-weiß schmücken die Gärten und Muscheln und Seesterne sind Teil des Badezimmers. Die sommerlichen Accessoires verleihen eine optische Abkühlung. Einen gegensätzlichen Effekt hat die darauffolgende Herbstdekoration. Sie setzt sich aus warmen Farbtönen zusammen und soll auf die kühle Jahreszeit vorbereiten.

Holzschalen voller Zierkürbisse, mit Herbstlaub verzierte Körbe und Kerzen in orange, rot oder braun sorgen für eine stimmungsvolle und warme Atmosphäre. Dekoration ist das, was ein Zuhause persönlich macht – egal zu welcher Jahreszeit. lps/AM

So bleibt das Bad rein: Spritze gegen Schimmelbildung

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Mit Silikon lässt sich das Badezimmer vor Schimmelbildung schützen. Foto: Pixabay

Wo viel Feuchtigkeit ist, kann sich schnell Schimmel bilden. Besonders im Badezimmer ist das oft der Fall. Sofern es sich um ein fensterloses Bad handelt, steigt das Risiko der Schimmelbildung. Im Bereich zwischen Dusche oder Badewanne und Fliesen erspäht man häufig Schimmelflecken. Ausreichendes Lüften ist eine bekannte und effektive Methode. Aber was kann man tun, wenn sich bereits Schimmel gebildet hat?

Das Zauberwort heißt: Sanitärsilikon. Dieses Silikon wurde speziell für Nassbereiche entwickelt und soll Schimmelbildung vorbeugen. Um das Silikon fein in den Fugen zu verteilen, ist eine Kartuschenpresse – auch Silikonspritze genannt – nötig.

Die Silikonkartusche wird in diese eingespannt und mit dem Abzug der Presse wird das Silikon herausgedrückt. Mit der Spitze fährt man über die zu behandelnden Fugen. Anschließend wird überschüssiges Silikon mit einem Fugenglätter abgetragen. Nach circa 24 Stunden ist es ausgehärtet und bewahrt die Fugen lange Zeit vor erneuter Schimmelbildung. lps/AM