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Das Bad: Tipps zum seniorengerechten Umbau

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Im Hinblick auf die Zukunft ist es sinnvoll, sich über eine alternative Badgestaltung Gedanken zu machen, um gravierende Verletzungen im Alter zu vermeiden.

Patientenverfügung: Recht auf Selbstbestimmung

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Bad nur noch beschränkt nutzbar ist. Zum einen kann es das Alter, Bewegungseinschränkungen oder eine Behinderung sein. Von einem Tag auf den anderen kann man für die körperliche Hygiene nicht mehr selbst sorgen und ist auf fremde Hilfe angewiesen. Um Stürze und schwere Verletzungen zu vermeiden, ist es angeraten das Bad einem Umbau zu unterziehen, sodass Pflegepersonen Pflegebedürftige besser in der alltäglichen Hygiene unterstützen können.   Auch wenn das Szenario momentan noch nicht aktuell ist, ist bei einer Renovierung des Bades darauf zu achten, welche Hürden in Zukunft auf eine Person zukommen können.   Aus diesem Grund ist es ratsam, sich direkt beraten zu lassen. Bei einem seniorengerechten Umbau ist auf verschiedenste Dinge zu achten, wie beispielsweise eine bodentiefe Dusche, sodass der Einstieg erleichtert wird oder Haltegriffe, um Stürze zu vermeiden.   Beratung bei Badumbau dringend empfohlen Die Organisation kann für ältere Menschen selbstverständlich sehr schnell überfordernd sein, weshalb es einige Anbieter gibt, die die Planung und Durchführung zusammen bewerkstelligen und somit einen reibungslosen Ablauf gewährleisten. Eine Beratung bezüglich eines geplanten Umbaus kann sehr hilfreich sein und wird dringend empfohlen, da die Vielfalt an Möglichkeiten manchmal kaum zu überblicken ist. Für die Finanzierung eines Badumbaus sollte man sich nach Zuschüssen erkundigen, da das Vorhaben sonst schnell einen tiefen Blick in den Geldbeutel erfordert. lps/Str  

Patientenverfügung: Recht auf Selbstbestimmung

Das Bad: Tipps zum seniorengerechten Umbau-2
Eine Patientenverfügung kann persönlich und für die Personen im Umfeld eine große Erleichterung bringen, wenn klar ist, was sich der Patient oder die PatientIn im weiteren Vorgehen wünscht.

Die Patientenverfügung ist ein extrem wichtiges Dokument, damit man in einem medizinischen Ernstfall nicht fremdbestimmt wird. Darum spielt dieses Thema auch im familiären Kontext zwischen Angehörigen und Pflegebedürftigen eine zentrale Rolle. Noch bevor eine zu pflegende Person ihre Zurechnungsfähigkeit verliert, sollte eine Patientenverfügung geklärt sein. Somit kann verhindert werden, dass medizinische Maßnahmen an einer Person durchgeführt werden, die eventuell nicht im Sinne des Patienten sind.

Das bedeutet, dass diese Patientenvollmacht sozusagen eine Willenserklärung ist, womit ein Angehöriger beziehungsweise Bevollmächtigter die Wünsche des nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten durchsetzen kann. Sich mit der „Was wäre wenn …“ Frage auseinanderzusetzen, ist auf den ersten Blick erst einmal unangenehm.

Nichtsdestotrotz hat jede Person das Recht auf Selbstbestimmung und somit auch auf eine Patientenverfügung. Das heißt selbstverständlich auch, dass nicht jeder eine solche Vollmacht ausstellen muss. Wer sich dagegen entscheidet, kann damit rechnen, dass das Gesetz greift und der Arzt oder die Ärztin mit allen Mitteln versuchen, die betroffene Person am Leben zu erhalten. Nicht für jeden ist die Vorstellung einige Jahre an Maschinen gebunden zu sein tragbar, weshalb sich unterschiedliche Menschen dafür entscheiden, dies konkret festzuhalten.