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E-Mobilität

Brücke in die Zukunft

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DAS BESTE AUS BEIDEN WELTEN: Plug-in-Hybride besitzen einen Verbrennungs- und einen Elektromotor. Foto: imago images/Pontus Lundahl/TT HYUNDAI TUCSON HYBRID

Die Zulassungszahlen boomen: 2020 wurden in Deutschland rund 375 000 Plug-in-Hybride zugelassen – eine Vervierfachung des Absatzes innerhalb von drei Jahren. Sie gelten als Brückentechnologie in Richtung Elektromobilität und erhalten als Kaufanreiz einen staatlichen Umweltbonus sowie Steuervorteile bei der Nutzung als Dienstwagen.Ein Plug-in-Hybrid verfügt also über zwei verschiedenartige Motoren: Verbrennungsmotor zum einen (Benzin oder Diesel) und einen Elektromotor zum anderen – plus Stecker. Der Stecker (engl.: „Plug-in“) ist der entscheidende Unterschied zum normalen Hybrid: Der Elektromotor des PHEV (kurz für: plug-in-hybrid electric vehicle) kann per Stecker an einer Wallbox geladen werden. Ein normaler Hybrid dagegen speist seinen Elektromotor während der Fahrt durch Rekuperation, also durch Energierückgewinnung beim Bremsvorgang.Die Vorteile eines Plug-in-Hybrids liegen in dessen Flexibilität: Innerstädtische Touren können emissionsfrei per Elektromotor abgedeckt werden, während auch längere Strecken mithilfe des Verbrenners realisierbar sind. Ein klarer Nachteil des PHEV muss jedoch bedacht werden: Er besitzt einen Tank, den Verbrennungsmotor und das Getriebe einerseits sowie den Elektromotor samt schwerer Batterie andererseits. Dementsprechend nachteilig wirkt sich das hohe Gewicht auf den Verbrauch und den realen CO2-Ausstoß aus. Auch brauchen beide Antriebsstränge Platz, was meist zulasten des Kofferraumvolumens geht.Besonders für Firmenwagennutzer gilt es, die steuerlichen Aspekte der Elektromobilitätsförderung zu beachten. Seit Anfang 2019 müssen Firmenwageninhaber für Plug-in-Hybride nur noch die Hälfte des Steuersatzes für ihren geldwerten Vorteil der privaten Kfz-Nutzung zahlen. 2020 wurden 100 000 mehr Plug-in-Hybride neu zugelassen als noch im Vorjahr. Für diesen steuerlichen Rabatt muss mindestens eine der folgenden beiden Voraussetzungen erfüllt sein: mindestens 40 Kilometer elektrische Reichweite oder ein CO2-Ausstoß von maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer.Da Plug-in-Hybride streckenweise rein elektrisch fahren können, ändert sich die theoretische Berechnung des Normverbrauchs, was rein rechnerisch die CO2-Ausstoßwerte reduziert. Deshalb wurde die staatliche Förderung für die Anschaffung eines Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs für Neuzulassungen ab 3. Juni 2020 erhöht und beträgt bei einem Kaufpreis bis zu 40 000 Euro in Summe 6750 Euro (doppelter Bundesanteil in Höhe von 4000 Euro zuzüglich Herstelleranteil in Höhe von 2250 Euro). Übersteigt der Kaufpreis des PHEV 40 000 Euro, aber nicht 65 000 Euro, wird die Anschaffung mit derzeit 5625 Euro bezuschusst (Bundesanteil 3750 Euro und Herstelleranteil 1875 Euro). SIMONE WILLMANN

Warum PLUG-IN-HYBRIDE so beliebt sind