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Sicher durch die dunkle Jahreszeit

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Sicher durch die dunkle Jahreszeit

So machen Sie Ihr Auto tauglich für die Herbst- und Winterzeit

Wenn Nebel, Regen und früher einsetzende Dunkelheit die kalte Jahreszeit ankündigen, wird es Zeit, das eigene Auto für Herbst und Winter fit zu machen. Neben der richtigen Fahrzeugbeleuchtung, um gesehen zu werden, ist auch die Sicht „nach draußen“ von entscheidender Wichtigkeit.

Deshalb gehört eine gründliche Reinigung der Windschutzscheibe innen und außen zur Wintervorbereitung, und das nicht nur in Raucherfahrzeugen. Beläge auf dem Glas verschlechtern den Durchblick, lassen die Scheiben leichter beschlagen und begünstigen gefährliche Reflexionen bei Gegenlicht. Hinterlassen die Wischerblätter schon Schlieren oder reinigen sie unsauber, müssen neue her.

Sicher durch die dunkle Jahreszeit-2

Die Scheiben-/Scheinwerferwaschanlage braucht jetzt Winterreiniger, damit sie nicht einfriert. Auch das Kühlsystem ist auf Frostschutz angewiesen, damit der Motor unter null Grad nicht kollabiert.

Ins Auto gehören in der kalten Jahreszeit Eiskratzer, Handbesen, Scheibenfrostschutz, Handschuhe und eine Folie für die Windschutzscheibe.

Wer nicht selbst Hand anlegen möchte: Werkstätten, Prüforganisationen oder Automobilclubs bieten im Herbst professionelle Winterchecks an, die das Auto rundum unter die Lupe nehmen.

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So machen Sie Ihr Auto tauglich für die Herbst- und Winterzeit

Das richtige Licht für jede Situation

Mit Standlicht darf während der Dämmerung nicht gefahren werden. Auch Tagfahrlicht ist bei schlechter Witterung nicht ausreichend. Es ist nämlich so geschaltet, dass am Heck des Autos kein Licht brennt, die Fahrer aber davon ausgehen, ordnungsgemäß beleuchtet zu sein. Vorsicht bei Fahrzeugen mit Licht-Automatik: Die Sensorik reagiert meist nicht auf Nebel, das heißt, auch hier gaukeln beleuchtete Instrumente eingeschaltetes Licht vor, obwohl das Fahrzeug unbeleuchtet ist. Experten empfehlen deshalb, bei Dämmerung und im Nebel das Licht immer von Hand einzuschalten. Die Nebel-Schlussleuchte darf erst bei Sichtweiten unter 50 Metern und außerhalb geschlossener Ortschaften eingeschaltet werden, also bei Verhältnissen, für die die StVO auch eine Reduzierung des Tempos auf 50 Kilometer pro Stunde vorschreibt.