Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

 

Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Anzeige

Dieselfahrverbote, E-Autos und Regionalklassen

Dieselfahrverbote, E-Autos und Regionalklassen Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

In vielen Städten in Deutschland werden 2019 Dieselfahrverbote kommen. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Der 1. Januar ist zwar ein Feiertag, aber in jedem Jahr ist er auch ein Tag der Veränderung – nicht nur im Datum. In der Regel bringt dieser Tag auch Änderungen und Neuerungen in vielen Bereichen mit sich. Für Autofahrer gilt das insbesondere, denn die großen und kleinen Änderungen im Autoverkehr und rundherum kommen meist zum Jahresbeginn.Man muss für 2019 allerdings sagen: Große Änderungen gibt es in diesem gerade begonnenen Jahr nicht – mal abgesehen von dem Daueraufreger Dieselantrieb.Städte führen Dieselfahrverbote einIn Hamburg wurden im vergangenen Jahr bereits zwei Straßen wegen zu hoher Stickoxidwerte für alle Dieselfahrzeuge unterhalb der Euro-6-Norm gesperrt. Anfang des Jahres ist nun Stuttgart hinzugekommen. Nur noch Diesel der Euro-5-Norm oder besser dürfen in die Innenstadt fahren. Diese Regel gilt zunächst nur für Ortsfremde. Ab April müssen auch Einheimische draußen bleiben. Stuttgart macht dabei den Anfang.

In diesem Jahr kommen einige Änderungen auf die Autofahrer zu – Stichtag war der 1. Januar – Auch für Hybridautos gelten ab sofort steuerliche Vorteile

 Im Lauf des Jahres ziehen noch Berlin, Bonn, Frankfurt, Gelsenkirchen, Köln, Mainz und Essen nach. In Essen ist damit erstmals auch eine Autobahn (A40) betroffen. In allen Städten gilt das Verbot für Fahrzeuge mindestens bis zur Euro-4-Norm, bei manchen auch bis Euro 5. Für die beiden betroffenen Hamburger Straßen (Max-Brauer-Allee und Stresemannstraße) gilt das Fahrverbot sogar für Euro 6. Für Hannover sind derartige Verbote noch nicht in Sicht. Allerdings rechnet die Stadtverwaltung damit, dass über kurz oder lang auch hier – zumindest für einzelne Straßen – ein Dieselfahrverbot mindestens für Euro 4 und darunter erlassen werden muss. Ein Zeitpunkt steht allerdings noch nicht fest.

Geänderte Regionalklassen

Spürbar für Autofahrer waren bereits die Änderungen, die die Kfz- Versicherer eingeführt haben. Seit Anfang des Jahres gelten neue Sätze für die Regionalklassen, sodass die Fahrzeughalter in der Stadt Hannover, aber auch im Umland, höhere Prämien zahlen müssen. Grund ist das Unfallgeschehen. Die Versicherer bewerten die Schadenfälle des Jahres und passen die Prämiensätze jedes Jahr entsprechend an. Im Raum Hannover ist es dabei zu einer spürbaren Erhöhung gekommen. In andere Regionen in Deutschland wird es dagegen billiger. Der Norden ist in der Regel günstiger als der Süden – von Hannover mal abgesehen.

Online-Zulassung

Immer mehr Behördengänge sollen in Zukunft von zuhause aus erledigt werden können. Das gilt auch für die Kfz-Zulassung. Bisher war es bereits möglich, Autos per Internet abzumelden und wieder zuzulassen. Ab 2019 soll das auch bei Neuzulassungen möglich sein. Der genaue Zeitpunkt für diese Neuerung ist allerdings noch nicht bekannt. Wenn es soweit ist, muss man über einen Personalausweis mit Online-Funktion verfügen, um diesen Service nutzen zu können.

E-Autos werden lauter

Der Boom der Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen bleibt zwar bisher aus, aber E-Autos sind auf deutschen Straßen keine Seltenheit mehr. Neben der guten Beschleunigung haben diese Fahrzeuge gegenüber Verbrennungsmotoren einen weiteren Vorteil: Sie sind ungemein leise. So angenehm das in der Fahrgastzelle ist, so gefährlich kann es allerdings im Straßenverkehr werden, denn ein herannahendes E-Auto hört man erst sehr spät. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber ab diesem Jahr vor, dass Elektroautos, und solche mit Hybridantrieb, das so genannte Acoustic Vehicle Alert System (AVAS), also ein akustisches Fahrzeugwarnsystem, an Bord haben muss. Das System gibt bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h ein dem Verbrennungsmotor ähnelndes Geräusch ab, um andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radler zu warnen. Die Neuerung gilt für alle Neuzulassungen.

Für E- und Hybridautos gelten seit diesem Jahr übrigens auch steuerliche Vorteile. Für alle, die diese als Dienstfahrzeug auch privat nutzen, galt es bisher, ein Prozent des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerten Vorteil anzugeben. Dieser Satz hat sich jetzt halbiert.