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Anfang des Jahres wird das Tanken wieder teurer

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Im Januar wird man die steigende CO2-Bepreisung an der Zapfsäule bemerken. Foto: dpa

Im nächsten Jahr stehen einige Änderungen zum Thema Auto an

Der Jahreswechsel steht uns in ein paar Tagen ins Haus. Und mit ihm mehrere Änderungen, was den Autoverkehr betrifft. Ein Überblick:CO2-BepreisungWie Anfang dieses Jahres werden Autofahrerinnen und Autofahrer den Jahreswechsel an der Zapfsäule bemerken. Ab dem 1. Januar gilt an den Tankstellen eine erhöhte CO2-Bepreisung. Sie wurde erstmals Anfang 2021 erhoben, wo auf jede Tonne in die Atmosphäre abgegebenes CO2 ein Entgelt von 25 Euro eingeführt wurde. Dieser Preis wird bis zum Jahr 2025 jedes Jahr bis zum Endpreis von mindestens 55 Euro erhöht. Ziel dieser staatlichen Maßnahme ist, dass fossile, klimaschädliche Emissionen verteuert und damit unattraktiver gemacht werden sollen. Anfang 2022 steigt der Preis um 5 Euro auf 30 Euro pro Tonne. Diesen Anstieg werden Autofahrerinnen und Autofahrer an der Zapfsäule mitbezahlen müssen. Der Preis für Diesel und Benzin wird sich also ab Januar erhöhen.

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Führerscheintausch

Bis Januar 2033 sollen alle Führerscheine in der Europäischen Union fälschungssicherer werden. Das bedeutet, dass diejenigen, die noch den „alten Lappen“ – also einen rosa oder gar grauen Führerschein aus Papier – besitzen, diesen umtauschen müssen in ein Plastikexemplar im Scheckkartenformat. Allerdings ist diese Umtauschaktion nach Jahrgängen gestaffelt. Derzeit werden Führerscheine derjenigen Personen getauscht, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden und noch einen Papierführerschein benutzen. Menschen dieser Jahrgänge, die bereits eine Fahrerlaubnis im modernen Scheckkartenformat haben, sind nicht betroffen.

Der Umtausch ist noch bis zum 19. Januar 2022 möglich. Wenn jemand dieser Jahrgänge danach bei einer Kontrolle noch einen alten, dann nicht mehr gültigen Fahrausweis vorlegt, muss mit einem Ordnungsgeld von 10 Euro rechnen. Die neue Regelung gilt sowohl für Kfz- als auch für Motorradführerscheine.

Für den Umtausch ist die örtliche Führerscheinstelle der Region am Wohnort zuständig. Man benötigt dafür den alten Führerschein sowie den Personalausweis. Falls der Führerschein bei einer anderen Behörde ausgestellt wurde, ist zudem eine sogenannte Karteiabschrift dieser ausstellenden Behörde notwendig. Dieser Auszug aus dem dortigen Register enthält Angaben zur Fahrerlaubnis. Der neue Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig. Der Umtausch kostet etwa 25 Euro.

Förderung Hybrid-Fahrzeuge

Bei Fahrzeugen mit Hybridantrieb standen für das Jahr 2022 eigentlich umfangreiche Änderungen ins Haus. Diese Autos, die sowohl elektrisch als auch mit einem Verbrennungsmotor angetrieben werden können, und deswegen ökologisch umstritten sind, sollten beim Kauf weniger gefördert werden. Die neue Bundesregierung hat aber gerade die zurzeit bestehende Förderrichtlinie für reine E-Autos, aber auch für Hybridfahrzeuge, um ein weiteres Jahr bis Ende 2022 verlängert. Erst 2023 soll es dann umfangreiche Änderungen bei der Förderung von Hybridautos geben. Ab dann soll sie jedes Jahr sinken und 2025 ganz entfallen. Im nächsten Jahr wird der Kauf eines Hybridfahrzeugs also noch mit bis zu 6750 Euro unterstützt. Bei der Anschaffung eines reinen E-Autos übernimmt der Staat sogar bis zu 9000 Euro des Kaufpreises.

Vorgeschriebene Assistenzsysteme

Die Europäische Union hat sich zudem auf die Fahnen geschrieben, dass die Zahlen der Verkehrstoten verringert werden müsse. Deswegen sollen ab dem 6. Juli 2022 diverse Assistenzsysteme bei Neuwagen zur Pflicht werden. Dazu gehört etwa der Intelligente Geschwindigkeitsassistent (in der englischen Abkürzung ISA für Intelligent Speed Assistent genannt). Er warnt automatisch, wenn die an einem bestimmten Ort geltende Geschwindigkeit überschritten wird. Weiterhin werden vorgeschrieben sein ein Notbrems- Assistent, der bei Gefahr automatisch bremst, ein Spurhalteassistent sowie ein System, das Müdigkeit und Unaufmerksamkeit erkennt. Außerdem ist eine Schnittstelle für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre vorgesehen. Ein Unfalldatenspeicher – ähnlich eine Black Box in Flugzeugen – soll ebenfalls Vorschrift werden.